Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Wichtigste zur Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Überschreiten Sie in der Probezeit das höchstens zulässige Tempo, erhalten Sie meist einen Bußgeldbescheid, der die Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) auflistet. Er gibt Ihnen allerdings keine Auskunft darüber, ob Sie etwa mit einem Aufbauseminar rechnen müssen. In diesem Fall bekommen Sie einen gesonderten Brief von der Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn Sie bis zu 20 km/h zu schnell fahren, liegt weder ein A-, noch ein B-Verstoß vor. Es droht lediglich ein Bußgeld. Ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor.
Nein, zumindest nicht sofort. Begehen Sie einen A-Verstoß in der Probezeit, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel ein Aufbauseminar an und Ihre Probezeit wird verlängert. Das Seminar müssen Sie innerhalb einer vorgegebenen Frist absolvieren. Kommen Sie dem nicht nach, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Video: In der Probezeit geblitzt
Fahranfängern drohen schneller Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis
Weil sich Fahranfänger erst noch im Straßenverkehr bewähren und erproben müssen, werden schon geringe Verkehrsvergehen streng geahndet. So kann es passieren, dass ein junger Fahrer in der Probezeit mit dem Auto geblitzt wird.
Das wirft natürlich die Frage auf: „Ist es wirklich so schlimm, wenn ich in der Probezeit einmal zu schnell gefahren bin?“ Tatsächlich kommt es darauf an, wie schnell Sie unterwegs waren. Das Verkehrsrecht unterscheidet nämlich zwischen schwerwiegenden (A-Verstoß) und weniger schwerwiegenden (B-Verstoß) Vergehen.
Was passiert, wenn man geblitzt wird in der Probezeit? Welche Auswirkungen hat es für den Führerschein, in der Probezeit geblitzt zu werden? Wir haben die Antworten für Sie in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Inhalt
Wie wird in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung gewertet?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit kann als A-Verstoß gewertet werden. Es kommt dabei darauf an, mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene in der Probezeit geblitzt worden ist.
Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit haben zunächst noch keine Konsequenzen für den Führerschein, wenn der Betroffene mit weniger als 21 km/h zu schnell geblitzt wurde. Autobahn, 30er-Zone in geschlossenen Ortschaften oder Landstraße – der Ort spielt für die Einordnung der Verstöße zunächst keine Rolle. Dabei gelten Tempoverstöße von weniger als 20 km/h zu schnell in der Regel nicht als B-Verstoß.
Bis 20 km/h zu schnell in der Probezeit: Kein B-Verstoß
Wer mit maximal 20 km/h zu schnell in der Probezeit unterwegs ist, begeht keinen B-Verstoß. Es handelt sich um ein weniger schwerwiegendes Vergehen, weshalb der Fahranfänger noch keine Konsequenzen für die Probezeit oder gar den gerade erst erworbenen Führerschein fürchten muss.
Allerdings wird ein Bußgeld fällig. Außerorts kostet es zwischen 20 und 60 Euro, mit weniger als 21 km/h in der Probezeit geblitzt zu werden. Innerorts kostet derselbe Geschwindigkeitsverstoß zwischen 30 und 70 Euro.
Sofern der Betroffene andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet hat, kassiert er auch keine Punkte in Flensburg.
Ab 21 km/h zu schnell in der Probezeit innerorts und außerorts
Mehr als 20 km/h sind schon problematischer. Wer mit mehr als 20 km/h (also ab 21 km/h) geblitzt wird in der Probezeit, egal ob innerorts oder außerorts, begeht einen A-Verstoß. Schon beim ersten Verstoß dieser Kategorie hat das Auswirkungen auf die Probezeit.
„Ich wurde innerorts geblitzt, bin noch in der Probezeit und war mit mehr als 20 km/h unterwegs. Was passiert jetzt?“ Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, also von zwei auf vier Jahre. Außerdem wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet.
Außerdem fallen die üblichen Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog an. In der Probezeit mit 21 km/h geblitzt zu werden, kostet außerorts zwischen 70 und 600 Euro und zieht überdies ein bis zwei Punkte und ein Fahrverbot (ein bis drei Monate) nach sich.
Wer in der Probezeit innerorts geblitzt wird, zahlt zwischen 80 und 680 Euro, kassiert ebenfalls Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
2 Mal geblitzt in der Probezeit: Führerschein-Maßnahmen
Führerschein-Maßnahmen wie ein Aufbauseminar oder der Führerscheinentzug werden erst in die Wege geleitet, wenn die Verstöße besonders schwer sind oder häufiger passieren. Wie bereits erläutert, wird beim ersten B-Verstoß nur ein Bußgeld fällig.
Wer jedoch ein zweites Mal geblitzt wird während der Probezeit, muss mit einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen. Weitere Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen darüber hinaus zu einer schriftlichen Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Anders verhält es sich bei A-Verstößen, also Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h. Schon das erste Vergehen dieser Kategorie führt zu einer Probezeitverlängerung. Zweimal geblitzt in der Probezeit bedeutet dann eine schriftliche Verwarnung.
Wer erneut geblitzt wird in der verlängerten Probezeit (zwei weitere B-Verstöße oder ein weiterer A-Verstoß), dem wird schließlich der Führerschein entzogen.
Mehr im Video: Wo dürfen Blitzer stehen?
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