Das Wichtigste zum Traktorführerschein
Welche Kriterien die Fahrzeuge auszeichnen müssen, erfahren Sie hier.
In der Regel liegt das Mindestalter für diese Führerscheinklasse bei 16 Jahren. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, bereits früher eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Wie hoch die Ausgaben im Durchschnitt ausfallen, erfahren Sie hier.
Viele träumen bereits als Kinder davon, einmal im Leben einen Traktor zu fahren. In der Fahrerlaubnisklasse T sind alle land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge zusammengefasst. Bereits im Alter von 16 Jahren kann der Führerschein für einen Traktor erworben werden. Der Traum vom Trecker fahren ist also gar nicht so weit entfernt, wie Sie vielleicht denken.
Die Führerscheinklassen T und L widmen sich dem forst- und landwirtschaftlichen Bereich. In der Klasse L dürfen die Arbeitsmaschinen eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Werden diese KFZ in Kombination mit einem Anhänger gefahren, dann beträgt die maximale Geschwindigkeit lediglich 25 km/h.
Welche Ausnahmeregelungen und Voraussetzungen es beim Traktorführerschein gibt sowie weitere Informationen dazu, ob Sie zum Fahren eines Traktors überhaupt einen Führerschein benötigen und wie hoch die Kosten für einen Führerschein der Klasse T ausfallen können, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Darf ein Traktor auch ohne Führerschein gefahren werden?
Normalerweise ist ein T-Führerschein unerlässlich, wenn es um das Fahren eines Traktors geht. Es existieren jedoch Ausnahmefälle, in denen es auch ohne Führerschein der Klasse T erlaubt ist. Diese sehen wie folgt aus:
- Traktoren gehören dem Verkehrsrecht zufolge zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (wie auch selbstfahrende Zugmaschinen). Diese dürfen auch ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, wenn sie bauartbedingt nur geringe Geschwindigkeiten zustande bringen. Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wäre es in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h.
- auf Privatgrundstücken, von denen der öffentliche Verkehr ausgeschlossen ist, dürfen Sie einen Traktor auch ohne Fahrerlaubnis fahren. Voraussetzung ist jedoch die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers.
In jedem Fall sollte der Fahrer bei einem Traktorführerschein mindestens 15 Jahre alt sein. Die wenigsten Traktoren sind zudem auf eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h beschränkt. Aufgrund einiger aktueller Urteile ist es auch nicht mehr erlaubt, die Fahrzeuge umzubauen, damit so die Geschwindigkeit gedrosselt werden kann. In den meisten Fällen ist es dementsprechend verboten, sich ohne Fahrberechtigung in einen Traktor zu setzen und diesen steuern zu wollen.
Führerschein der Klasse T
Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, einen Traktorführerschein zu erwerben. In der Fahrschule erlernen Sie alle notwendigen Regeln, an die Sie sich im Straßenverkehr mit einem Traktor halten müssen und sollten im Anschluss an diese Ausbildung in der Lage sein, auch in gefährlichen Situationen einen Traktor zu führen, ohne einen Unfall zu verursachen.
Das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen birgt auf Privatgrundstücken viel weniger Gefahren, als auf öffentlichen Straßen mit dichtem Verkehr. Selbst bei einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h kann es zu Unfällen kommen. Ein Führerschein der Klasse T eignet sich daher vor allem, wenn Sie regelmäßige Fahrten mit einem Traktor im Straßenverkehr planen.
Der Traktorführerschein schließt folgende Fahrzeuge mit ein:
- Zugmaschinen, die bauartbedingt nicht in der Läge sind, eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h zu fahren.
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die an eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gebunden sind.
- Fahrzeuge der Klasse T dürfen ausschließlich dem Zweck der Forst- oder Landwirtschaft dienen.
- Anhänger dürfen mit der Zugmaschine kombiniert werden.
Der T-Führerschein ist außerdem lebenslang gültig und muss daher nie erneuert werden. Sind Sie im Besitz von einem Traktorführerschein der Klasse T, dann haben Sie automatisch die Berechtigung, Fahrzeuge der Führerscheinklassen L und AM zu führen.
T-Führerschein – welche Kosten sind möglich?
Bei der Führerscheinklasse T können die Kosten für die Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen. Einen großen Teil machen die jeweils benötigten Fahrstunden aus. Aus diesem Grund informieren Sie sich besser direkt dort, wo Sie Ihre Ausbildung absolvieren, wenn Sie bereits im Vorfeld wissen möchten, was bei einem Führerschein der Klasse T für Kosten ungefähr auf Sie zukommen können.
In der Regel sind in der Fahrschule für die Klasse T 12 Theoriestunden vorgesehen, welche die Grundlage des Wissens darstellen. Im Anschluss daran folgen 6 weitere Stunden, in denen das Erlernte ausgebaut werden soll.
Letztendlich müssen Sie für die Prüfungen selbst auch mit einer Gebühr rechnen. Wie bei der Klasse B wird auch für den Traktorführerschein eine theoretische sowie eine praktische Prüfung erwartet.
Insgesamt könnte es sich bei den Kosten für einen Führerschein der Klasse T inklusive beider Prüfungen um einen Betrag von ungefähr 1.000 Euro handeln. Abweichungen sind jedoch immer möglich und nicht wirklich vorhersehbar.
Traktorführerschein mit 15?
Ist es möglich, einen Traktorführerschein bereits mit 14 oder 15 Jahren zu erwerben? Diese Frage lässt sich mit Jein beantworten. Mit einer speziellen Genehmigung können Sie den Traktorführerschein auch schon früher beantragen, jedoch wird solchen Sondergenehmigungen in den seltensten Fällen stattgegeben.
Ein realistisches Beispiel wäre, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Jugendlichen einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen würden und plötzlich aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage wären, die tägliche Arbeit – für die der Besitz von einem Traktorführerschein obligatorisch ist – ohne fremde Hilfe zu verrichten.
Mit dem Besuch der Fahrschule können Jugendliche in jedem Fall schon früher beginnen. Ungefähr ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters können sie sich in der Fahrschule für den Traktorführerschein anmelden. Frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag darf die praktische Prüfung absolviert werden.
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Martin meint
14. November 2024 at 15:19
Guten Tag,
könnten Sie mir die Gesetzes Grundlage für eine solche Ausnahme nennen.
Beim BF17 Führerschein ist es ja so das es durch den Paragraph 48 der FEV klar geregelt ist aber zur Klasse L und T finde ich dazu leider nichts.
Rudolf meint
27. März 2019 at 14:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage: Welchen Führerschein muß ein/e 16 jährige/r machen um einen Traktor eines Hobby – Streuobstwiesenbesitzers fahren zu dürfen – ein Streuobstwiesenbesitzer bekommt keinen Traktor mit grünem Kennzeichenn mit schwarzem Kennzeichen darf ein 16 jähriger noch keinen Schlepper fahren.
Mit der Bitte um Antwort.
lukas meint
12. Juli 2020 at 13:20
ob das Kennzeichen grün oder schwarz ist, ist erstmal egal des hat nur was mit den steuern zu tun. es ist auch egal ob Streuobstwiesenbesitzers oder Landwirt. Solang er nur auf privat Grund gefahren wird braucht der fahrer auch keinen Führerschein und es gibt auch keine vorgeschriebenes alter. anderst ist das das dan im öffentlichen Straßenverkehr da muss ein kenzeichen vorhanden sein, der Fahrer muss mindestens 16 sein und einen t-Führerschein oder eine Sondergenehmigung haben.
für die kleinen Traktor reicht aber auch ein autoführerschein.