Das Wichtigste zum Staplerschein
Nein, hierbei handelt es sich um verschiedene Dokumente. Worin der Unterschied genau liegt, haben wir hier zusammengefasst.
Damit dürfen Sie Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von maximal 25 km/h sowie forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h führen.
Die Antwort darauf finden Sie hier.
Zunächst einmal muss zwischen einem Staplerschein und einem Führerschein der Klasse L, der im Übrigen der alten Führerscheinklasse 5 entspricht. unterschieden werden. Umgangssprachlich meinen beide Begriffe zwar dasselbe, doch in der Praxis sehen die Regelungen etwas anders aus.
Ein Staplerschein oder auch „Gabelstaplerführerschein“ genannt, befähigt Sie dazu, Arbeitsmaschinen innerhalb eines Betriebes zu steuern, sofern sich der Schein an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen orientiert. Diese sind in BGV D 27, BGV A1 und BGG 925 festgehalten.
Der folgende Ratgeber informiert Sie über die Unterschiede zwischen einem betrieblichen „Gabelstaplerführerschein“ und einer Fahrerlaubnis der Klasse L, die Ausbildungsinhalte sowie die möglichen Kosten. Außerdem soll auf die Unterschiede zwischen einem Staplerführerschein und einer Fahrerlaubnis der Klasse T eingegangen werden.
Inhalt
Staplerschein vs. L-Führerschein
Wenn Sie einen Staplerschein besitzen, dürfen Sie innerhalb eines Betriebes nicht nur Stapler steuern. Vielmehr sind damit sogenannte Flurförderzeuge gemeint, welche gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) folgendermaßen beschrieben werden:
Flurförderzeuge […] sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, daß sie
- mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
- zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
- zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.“ (Quelle: BGV D 27)
Die Vorrichtung, die Flurförderfahrzeuge oft aufweisen, wird als „Hubeinrichtung“ bezeichnet und dient dem Heben von schweren Lasten. Mit einem betrieblichen Staplerführerschein dürfen Sie in Ihrem Unternehmen beispielsweise Hubwagen, Zugmaschinen für den innerbetrieblichen Transport oder natürlich Stapler fahren. Wichtig ist jedoch, dass diese Maschinen allesamt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen gehen mit einem Staplerschein der Klasse L einher?
Die Führerscheinklasse L können Sie bereits im Alter von 16 Jahren erwerben. Solange Sie sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, dürfen Sie Flurförderzeuge mit der Klasse L auch im öffentlichen Verkehr führen. Diese dürfen jedoch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bzw. 40 km/h nicht überschreiten.
Die Führerscheinklasse L schließt folgende Fahrzeuge mit ein:
- Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, die eine bauartbedingte Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Das Ankoppeln von Anhängern stellt kein Problem dar.
- Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen, die an eine bauartbedingte Geschwindigkeit von 40 km/h gebunden sind.
Wenn es sich um einen Stapler handelt, der nicht schneller als 25 km/h fahren kann, existiert übrigens keine Begrenzung was das Gewicht der Ladung angeht. Bei der Klasse L ist der Führerschein außerdem lebenslang gültig. Dementsprechend müssen Sie einen Staplerschein nie verlängern oder Ihre Kenntnisse auffrischen.
In Ausnahmefällen kann dieses Mindestalter auch heruntergeschraubt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein jüngerer Kandidat sich in der Ausbildung zu einem Lagerfacharbeiter befindet und das „Stapler-Fahren“ zu seiner Ausbildung gehört. Ein Arbeitskollege, der im Besitz von einem Staplerschein ist, muss den Auszubildenden laut BGG 925 bei jeder Fahrt beaufsichtigen und entsprechend betreuen.
Wie sieht die Ausbildung für einen „Gabelstaplerführerschein“ aus?
In puncto Ausbildung ist alles in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) geregelt. Es handelt sich dabei um die Unfallverhütungsvorschriften, welche von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassen wurden. Neben den Regelungen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen oder der Ersten Hilfe bei Unfällen auf der Arbeit befasst diese sich auch mit den Ausbildungsinhalten sowie der Prüfung für einen Staplerschein.
Beispielsweise wird von jedem zukünftigen Staplerfahrer verlangt, dass er im Vorfeld ein ärztliches Gutachten erstellen lässt. Es muss sichergestellt werden, dass seine körperlichen Fähigkeiten ausreichen, um Flurfördermaschinen steuern zu können.
Die eigentliche Ausbildung besteht insgesamt aus drei Modulen. Im ersten Modul muss der Antragssteller einen theoretischen und einen praktischen Bereich abarbeiten. Der Theorieunterricht besteht aus mindestens zehn Stunden und beschäftigt sich mit diversen Sicherheitsbestimmungen, wobei sich der praktische Teil mit dem Steuern des Fahrzeuges innerhalb von zehn bis zwölf Stunden befasst.
Im zweiten und dritten Modul muss der Staplerfahrer erst dann eine Prüfung ablegen, wenn die im Betrieb genutzten Flurförderzeuge spezielle Anforderungen an ihn stellen. Dies ist z. B. bei Erdbaumaschinen der Fall, die mit Gabelzinken versehen sind.
Die Führerscheinklassen L und T
Ein Führerschein der Klasse T ist ebenfalls bekannt unter dem Begriff „Traktorführerschein“. Wie der Name schon sagt, befasst sich diese Führerscheinklasse mit dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Sie können jedoch auch einen Traktor mit einem Führerschein der Klasse L fahren.
Der Unterschied liegt lediglich in der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Mit der Fahrerlaubnisklasse L dürfen die Arbeitsmaschinen nicht schneller fahren als 40 km/h. Möchten Sie einen Anhänger ankoppeln, dann darf eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden. Die erlaubte Geschwindigkeit für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit T-Führerschein liegt hingegen bei 60 km/h.
Was kostet der Führerschein für einen Stapler?
Die Ausbildung, die Sie benötigen, um einen betrieblichen Staplerschein zu erhalten, können Sie beispielsweise beim TÜV oder direkt in Ihrem Unternehmen absolvieren. Die Kosten liegen bei ungefähr 100 Euro und werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Den L-Führerschein können Sie ausschließlich durch den Besuch einer Fahrschule erwerben. Hier richten sich die Kosten danach, über welche Vorkenntnisse Sie bereits als Fahrer verfügen sowie die jeweiligen Angebote der Fahrschule.
Dem Verkehrsrecht zufolge ist die Fahrerlaubnis für einen Gabelstapler auf öffentlichen Straßen nicht mit praktischen Fahrstunden verbunden. Die Ausbildung erfolgt lediglich durch theoretische Unterrichtsstunden. Aus diesem Grund bleiben die Kosten auch definitiv im Rahmen.
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Ferdinand meint
1. Februar 2019 at 14:44
Mein Sohn möchte gerne einen Stapler fahren, aber ich war mir nicht sicher ob es einfach so geht. Wenn ich es richtig verstehe, braucht man dafür eine L-Führerschein oder einen Staplerschein. Wir werden mal schauen, was er genau braucht. Die Firma wird es ihm bestimmt sagen.
Martin meint
3. Dezember 2018 at 15:48
Vielen Dank für die Erklärungen!
Emmi meint
29. August 2018 at 13:40
Muss man denn auch einen Führerschein dafür haben, wenn man eine Maschine bei einem Staplerverleih mieten will? Wir bräuchten einen Gabelstapler für das Dachdecken. Auf meinem eigenen Boden kann ich das Gefährt doch nach meinem belieben einsetzen oder?