Das Wichtigste zum Führerschein D1
Der D1-Führerschein hat viele Beschränkungen: Es dürfen nur 8 bis 16 Personen transportiert werden und der Bus darf nicht länger als 8 m sein. Auch der Anhänger darf nicht schwerer als 750 kg sein.
In der Regel müssen Sie 21 Jahre alt sein. Der D1-Führerschein kann in Ausnahmen auch früher erworben werden. Die Infos, wann es möglich ist, den D1-Führerschein früher zu erwerben, finden Sie hier.
Um einen Busführerschein-D1 erwerben zu können, müssen Sie den Vorbesitz des B-Führerscheins vorweisen können.
Zusammen unterwegs – der kleine Busführerschein D1
Der städtische Nahverkehr verlangt so manchem Autofahrer oftmals jede Menge ab. Enge Straßen, Staus und Baustellen sorgen da schnell für Ärger. Noch härter trifft es Busfahrer, deren Gefährt weitaus sperriger ist. Kommt dann noch ein Anhänger dazu, der die Gesamtmasse vom Kraftfahrzeug erhöht, werden die Herausforderungen noch höher.
Doch was genau muss man eigentlich tun, um einen Führerschein für einen Bus zu erhalten? Wie hoch ist das Mindestalter und welches weitere Voraussetzungen gilt es, zu erfüllen? Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Führerschein der Klasse D1.
Inhalte
Der „kleine“ Bruder vom großen Bus-Führerschein
Die Führerscheinrichtlinien kennen vier Führerscheinklassen für den Bus. Die Basis für dieses Quartett bildet der D1-Führerschein. Er ist der kleinste der Busklassen. Auf ihn folgen D1E, D und DE.
Für den Führerschein D1 gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und er berechtigt zum Führen folgender Fahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Länge von 8 Metern, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
Diese Fahrzeuge werden auch als Kraftomnibusse bezeichnet. Die Gesamtmasse für Anhänger, die auf 750 kg beschränkt ist, grenzt den Führerschein D1 von dem D1E ab. Die Führerscheinklasse D1E ist nämlich eine Erweiterung, die das Führen von einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg genehmigt.
Ein weiteres charakteristisches Merkmal von dem Führerschein der Kategorie D1 ist die maximale Fahrzeuglänge von acht Metern. Werden diese Fahrzeugabmessungen überschritten, kommt eine andere Führerscheinklasse neben D1 in Frage, nämlich der Führerschein D.
Entscheidend ist beim Busführerschein D1 außerdem die Limitierung der Personenanzahl. Während der „große“ Busführerschein der Klasse D auf eine Anzahl von mehr als acht Personen ausgerichtet ist, ohne dass es eine Höchstgrenze gibt, liegt beim Führerschein der Klasse D1 eine Beschränkung auf maximal 16 Personen vor. Der Busfahrer ist in dieser Zahl nicht mitinbegriffen.
Als am 19. Januar 2013 die EU-Richtlinien für den international gültigen Führerschein in Kraft traten, hatte diese Änderung auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis der Busklasse D1. Denn neben der allgemeinen Einführung einer beschränkten Gültigkeit für sämtliche Führerscheinklassen, gab es darüber hinaus auch weitere Neuerungen einzelner Klassen. So wurde die alte Führerscheinklasse 2 zum heutigen EU-Führerschein D1, wobei ein Kraftomnibus ausschließlich im Inland gefahren werden darf.
Alle Personen, die ihren kleinen Busführerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht haben, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2033 durch einen neuen nach EU-Maß ersetzen. Um einen Andrang bei den Behörden zu vermeiden, existieren verschiedene Fristen für den Umtausch:
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Bis zu der EU-Neuerung definierte sich die zulässige Personenanzahl bei einem Führerschein der Kategorie D1 stets über die tatsächlich sich im Kraftfahrzeug befindlichen Sitzplätze. Nunmehr ist die Herstellerkonzeption entscheidend.
Diese Voraussetzungen müssen für den Führerschein D1 erfüllt sein
Der Führerschein der Klasse D1 erfordert einige Voraussetzungen, die für den Erwerb erforderlich sind. So müssen Anfänger bei der Antragstellung diese Dokumente vorgelegen:
- biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen absolvierten Sehtest bei einem Augenarzt oder einem Arbeitsmediziner
- Gutachten über die Belastungsfähigkeit von einem Arbeitsmediziner
- ärztliches Zeugnis
Der Führerschein D1 berechtigt nicht per se zum Befördern von Personen, auch wenn man dies denken könnte. Tatsächlich definiert diese Fahrerlaubnis einzig die Fahrzeugbeschaffenheit, die es eben theoretisch möglich machen würde, sechs bis 18 Personen zu befördern.
Für die Personenbeförderung benötigt der Führerschein D1 eine Ergänzung, nämlich eine Grundqualifikation für Personenbeförderung.
Als Mindestalter ist für den Führerschein D1 eine Altersgrenze von 21 Jahren festgelegt. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Für Personen, die sich in der Berufsausbildung zu einem Berufskraftfahrer, einer Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf befinden, gilt ein anderes Mindestalter. Hier ist der Erwerb vom Führerschein der Klasse D1 bereits mit 18 Jahren möglich. Gleiches gilt, wenn die Ausbildung gerade abgeschlossen wird.
Des Weiteren erfordert der Führerschein der Klasse D1 das Vorhandensein des B-Führerscheins. Die Erweiterung für Anhänger mit einer Erhöhung der Gesamtmasse der Klasse D1E erfordert den Vorbesitz des Führerscheins D1. Die gleiche Systematik findet auf die Anhängerqualifikation DE Anwendung. Diese Klasse erhöht die zulässige Anhängelast der Führerscheinklasse D und setzt somit deren Vorhandensein voraus.
Der Führerschein der Klasse D1 sowie der weiteren Busführerscheinklassen wird stets für fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur nach Vorlage einer ärztlich bescheinigten positiven Eignungsuntersuchung möglich. Dann gilt die Fünf-Jahres-Frist von Neuem.
Die Prüfung und die Kosten für den Führerschein D1
Die Ausbildung zu dem Führerschein der Klasse D1 unterteilt sich in Theorie und Praxis. In der Theorie sind beim Vorbesitz des B-Führerscheins 6 Lerneinheiten für den Grundstoff zu absolvieren. 10 Unterrichtsstunden à 90 Minuten entfallen dabei auf Zusatzstoff, der sich konkret mit den speziellen Verkehrserfordernissen für Busse auseinandersetzt.
Bei der Theorieprüfung ist ein Fragebogen mit 35 Fragen auszufüllen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Die Praxis für den Führerschein der Klasse D1 untergliedert sich danach, wie lange Sie bereits einen Führerschein der Klasse B oder C1 besitzen. Wenn Sie eine dieser Klassen mehr als zwei Jahrew besitzen und dann die Asubildung für den D1-Führerschein machen, verkürzt sich die Anzahl der Übungsstunden. Sehen Sie hier, wie sich der Vorbesitz auf die Sonderfahrten und normalen Übungsfahrten auswirkt:
Sie besitzen die Klasse B oder C1 nicht mehr als 2 Jahre | Sie besitzen die Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren | |
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Grundausbildung | 41 | 16 |
Überlandfahrten | 19 | 8 |
Autobahnfahrten | 12 | 4 |
Nachtfahrten | 7 | 4 |
Die praktische Prüfung dauert in der Regel ca. 75 Minuten und kann unter anderem folgende Fertigkeiten abprüfen:
- Abfahrtkontrolle
- Fahren innerorts
- Fahren außerorts
- Autobahnfahrt oder Fahrt auf Kraftfahrstraße
Der Führerschein der Klasse D1 zieht Kosten nach sich, die zwischen 4.200 und 4.500 Euro liegen. Aber bei der Klasse D1 kann der Führerschein auch niedrigere Kosten verursachen. Die Preise der Fahrschulen können stark variieren, weshalb es sich immer lohnt, Angebote zu vergleichen, um möglicherweise Kosten einzusparen.
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