Das Wichtigste zum DDR-Führerschein
Ja, bisher genießt das graue Dokument noch eine Art Bestandsschutz. Allerdings müssen deren Inhaber es innerhalb einer bestimmten Umtauschfrist gegen einen neuen EU-Führerschein eintauschen.
Welche Fristen für wen gelten, erfahren Sie hier.
Das ist nicht ratsam, weil der DDR-Führerschein nicht in allen Ländern anerkannt wird. Besser ist es, wenn Sie Ihren alten Führerschein vorher umtauschen.
Ein altes, graues Dokument
Mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen, ist nur erlaubt, wenn eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Befindet sich ein Fahrer in Besitz dieser, so dient der Führerschein als Beweismittel dafür und muss bei einer Verkehrskontrolle entsprechend vorgelegt werden.
Zu Zeiten der Teilung Deutschlands wurde der sogenannte DDR-Führerschein ausgestellt, welcher sich von dem heutigen Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis unterscheidet. Diese Unterschiede werden vor allem bei der Bezeichnung der Fahrerlaubnisklassen der DDR deutlich.
Im nachfolgenden Ratgeber klären wir Sie darüber auf, ob der Führerschein aus der DDR noch die Gültigkeit besitzt, machen eine kleine Zeitreise und beleuchten die Geschichte vom DDR-Führerschein und erläutern, wann ein Umtausch vom DDR-Führerschein erfolgen muss.
Inhalt
DDR-Führerschein: Allgemeine Infos
Nach dem zweiten Weltkrieg im Jahr 1945 wurde Deutschland geteilt. Daraus entstand die Deutsche Demokratische Republik (DDR), welche bis zur Wiedervereinigung 1990 Bestand hatte. In dieser Zeit gab es keine einheitlichen Dokumente, die für das gesamte Deutschland gültig waren.
Daher wurde der sogenannte DDR-Führerschein im östlichen Teil des Landes ausgestellt. Voraussetzung, um diesen erhalten zu können, war der Besuch einer Fahrschule inklusive praktischer und theoretischer Ausbildung zum Führerschein in der DDR.
Nach bestandener Praxisprüfung wurde die DDR-Fahrerlaubnis dann erteilt. Wie in anderen Ländern auch, ist diese ein Leben lang gültig. Es ist nicht erforderlich, nach einer gewissen Zeit eine erneute Prüfung oder Ähnliches zu absolvieren.
Führerscheinklassen in der DDR
Auch in der DDR gab es unterschiedliche Führerscheinklassen. Durch diese wird sichergestellt, dass der Fahrer die Qualifikationen besitzt, um das jeweilige Kfz auch führen zu können. Gerade bei einem Lkw sind nämlich noch allerhand Dinge zusätzlich zu beachten.
Bis zum Jahr 1957 gab es für den DDR-Führerschein vier unterschiedliche Klassen:
- Motorrad und PKW
- Motorrad, PKW, LKW und Traktoren
- Motorrad, PKW und LKW
- Motorrad und PKW
Es handelte sich also immer um Kombinationen, in denen mindestens zwei DDR-Fahrerlaubnisklassen enthalten waren. Einen DDR-Führerschein nur für Klasse B beispielsweise gab es demnach nicht. Bis zum Jahr 1982 wurden die Fahrerlaubnisklassen überarbeitet und es kamen zwei weitere hinzu. Ab 1982 wurden dann Buchstaben verwendet, um die jeweilige Klasse zu kennzeichnen. Dies gestaltet sich wie folgt:
- A = Motorräder
- B = Pkw
- C = Lkw
- D = Autobusse
- M = Leichtkrafträder
- T = Traktoren, Arbeitsmaschinen
- E = Kraftfahrzeuge der Klassen B, C oder D mit Anhänger über 750 kg
Die DDR-Fahrerlaubnis selbst war bis 1982 ein graues Heftchen in Personalausweisgröße und Querformat. Der DDR-Führerschein war eine gelbe Karte, die auch als „Berechtigungsschein“ bezeichnet wurde.
Übrigens: Auf diesem Dokument, welches als DDR-Führerschein fungierte, konnten Polizeibeamte bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln einen Stempel hinterlassen. War die Maximalzahl von fünf erreicht, wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Dieses System ist vergleichbar mit der Vergabe von Punkten in Flensburg.
Ist der DDR-Führerschein noch gültig?
Nun stellt sich natürlich die alles entscheidende Frage, ob die Gültigkeit vom Führerschein der DDR auch nach der Wiedervereinigung noch gegeben ist. Diese ist klar mit „Ja“ zu beantworten: Der DDR-Führerschein ist weiterhin gültig. Es ist keine neue Führerscheinprüfung oder Ähnliches vonnöten.
Geraten Sie also in eine Polizeikontrolle, können Sie das Dokument einfach vorzeigen und müssen kein Bußgeld oder andere Konsequenzen fürchten. Auch die absolvierten Fahrerlaubnisklassen behalten demnach ihre Gültigkeit.
Bis wann müssen Sie den DDR-Führerschein umtauschen?
Es besteht die Möglichkeit, den alten DDR-Führerschein umtauschen zu lassen. Dies ist allerdings keine Pflicht. Wie bereits erwähnt, ist das alte Dokument weiterhin gültig, auch ohne Umtausch. Allerdings gibt es hierbei eine kleine Einschränkung:
Im Jahr 2013 wurde beschlossen, dass Führerscheine allgemein nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzen sollen. Dabei handelt es sich um einen Versuch, den Führerscheintourismus einzudämmen.
Zudem wird so erreicht, dass nach und nach alle Kfz-Fahrer im Besitz vom EU-Führerschein sind. Dies vereinfacht Verkehrskontrollen im europäischen Ausland, da somit einheitliche Standards geschaffen werden, an denen sich die Beamten orientieren können.
Allerdings haben die alten Führerscheine, also auch die aus der DDR, eine Art „Bestandsschutz“. Somit muss der DDR-Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht und durch den EU-Führerschein ersetzt werden. Es existieren hierfür unterschiedliche Stichtage für den Umtausch:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Gültigkeit vom DDR-Führerschein im Ausland
Die Gültigkeit vom DDR-Führerschein in Deutschland ist unbestritten, doch wie sieht es eigentlich im Ausland aus? Reisen Sie in Länder, welche der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, so wird die Fahrerlaubnis dort anerkannt.
Verbringen Sie den Urlaub allerdings in einem anderen Land, können dabei Probleme auftreten. Auf Kulanz können Sie nicht immer hoffen, sodass hohe Strafen auf Sie zukommen können, wenn der DDR-Führerschein im betreffenden Land nicht anerkannt wird. Daher empfiehlt es sich, dass Sie vor der Abreise in Erfahrung bringen, ob der DDR-Führerschein anerkannt wird oder nicht.
Sie können aber auch einfach einen internationalen Führerschein beantragen bzw. den DDR-Führerschein umschreiben lassen. Dann sollten Sie keinerlei Probleme mit den Polizeibeamten des Urlaubslandes bekommen.
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Reno B. meint
8. September 2024 at 12:23
Guten Tag, Habe meinen Mopedschein 1979 in der DDR erworben. Darf ich damit heute 125er fahren.
heiko meint
18. August 2021 at 13:48
Ich habe auch mal eine Frage.Vor 1990 ausgestellte Fahrerlaubnis in der DDR gelten bis 7,5t.
chtistian meint
17. Oktober 2020 at 5:49
Habe Führerschein klasse T in der 1986 Lehre gemacht und habe auch in der LPG Traktor gefahren.
Nach der Armee den Führerschein verlegt oder abhanden gekommen und Heute würde ich ihn wieder brauchen wo und an wem kann man sich da wenden.
Andreas meint
12. Juli 2020 at 21:17
Hallo ich habe noch einen DDR Führerschein für LKW + Anhänger gemacht im Jahr 1982 .
Ich bin jetzt 57 alt und habe keine Verlängerung ab 50 Jahre beantragt.
Frage; bis zu welcher LKW oder PKW Grösse kann ich jetzt fahren.
Viele Grüße Andreas
Heiko meint
7. November 2019 at 20:40
Hallo, ich habe einen DDR Führerschein, ausgestellt am 28. 09. 1990. Klassen A und B sind gestempelt. Mir ist bekannt, dass ich somit Fz’e bis 7.5 Tonnen Gesamtgewicht fahren darf. Ist das so richtig?
Vielen Dank!
Andreas meint
18. Oktober 2019 at 13:49
Hallo Ich möchte einen 7,5 t LKW mieten und bekomme immer probleme da ich einen DDR Führerschein habe wo drauf steht nur biss 3.5 t kann mir bitte einer genau sagen was ich fahren darf ich habe denn Führerschein 1985 gemacht Danke
Schmidt meint
2. August 2019 at 16:48
Ich habe noch den DDR Führerschein mit der Gültigkeit für Klasse A, B, C und E. Jetzt sagt mein Chef, dass ich den Multicar FUMO, 5,3 t zGG , fahren soll. Darf ich das ohne die 95 ?
fuehrerscheinfix.de meint
16. August 2019 at 15:53
Hallo Schmidt,
entsprechende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
wilfried meint
5. August 2020 at 16:52
Meine Schwester hat den Führerschein 1990 bekommen wann muss meine Schwester den Führerschein Bis wann
Jörg N meint
14. Juli 2019 at 21:44
konnte man in der DDR mit 14 Jahren Moped fahren?
fuehrerscheinfix.de meint
19. Juli 2019 at 15:26
Hallo Jörg,
laut unserer Informationen war dies erst ab 15 Jahren erlaubt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Jörg N. meint
31. Juli 2019 at 18:17
Danke
steffen meint
7. September 2020 at 15:42
Mit 14 durfte man schon die Fahrschule und Prüfung machen, fahren war ab 15 erlaubt. Mit 16 durfte man schon 125/150er MZ und Trecker fahren.
Gerd meint
21. Juni 2019 at 17:28
Bei Ebay habe ich einen Verkäufer ausgemacht, der noch Blankoführerscheine mit VPKA Stempel verkauft. Ich würde vom Kauf dringend abraten !! Das ist ebend das, wenn sowas für jederman zugänglich war, bei den verlassenen VPKA _ Ämtern, da konnte man sich auch mit solchen Sachen versorgen.
Peter meint
6. Juni 2019 at 10:20
Hallo,
ich habe meinen Führerschein 1963 in der DDR gemacht. Klasse A und B
Welche KFZ kann ich damit fahren?
Was für eine max. Anhängelast , gebremst., und ungebremst darf ich damit bewegen?
Vielen Dank im voraus
Peter
Gerd meint
21. Juni 2019 at 17:22
1963 konntest du A und B noch nicht gemacht haben, da waren die Klassen noch nummeriert. A ist eigentlich Motorrad und B PKW aber die Einteilung kam in der DDR erst 1982 und in der BRD erst nach der Wende.
Michi meint
4. Dezember 2018 at 21:34
Was bedeutet die Zahl in Klammern neben dem Datum der Ausstellung?
Gerd meint
21. Juni 2019 at 17:18
Wann du als erstes deine Fahrerlaubnis gemacht hast. Wenn du schon vorher die graue Fahrerlaubnis gemacht hattest, da wurde im rosa Führerschein das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis eingetragen und zwar in dieser Klammer. Mein Führerschein wurde 1985 ausgestellt, aber ich hatte 1976 den Mopedschein gemacht und hatte noch die graue Fahrerlaubnis, so stand bei mir in der Klammer 1976.
Moritz meint
10. Dezember 2019 at 10:01
Das ist das Jahr der ersten Erteilung laut Fahrerlaubniskartei. Falls der Führerschein mal später ausgestellt oder ersetzt wurde.
Götz meint
30. Juli 2018 at 18:01
Götz Kramp 30.07.2018 Ich habe noch das graue Heftchen müsste also 2032 es umtauschen was ist wenn nicht oder Vergessen habe.?
Rennfahrer meint
17. Januar 2022 at 16:17
Dann gibts einen grünes Heftchen.
Claus-Peter R. meint
3. Januar 2018 at 16:12
Ich habe 1965 den Führerschein Klasse 1, 2, 3 und 4, Moped, Motorrad, Traktor und PKW, bei der GST gemacht. 1967 dann die Klasse 5 für LKW. Die Klasse 5 ist gar nicht erwähnt
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 11:53
Hallo Claus-Peter,
für die alte Klasse 5 haben wir eine extra Seite angelegt.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Gerd meint
21. Juni 2019 at 17:11
Traktor wirst du kaum bei der GST gemacht haben. Dort wurde nur Klasse 1 und Klasse 5 oder A und C ausgebildet. War selbst bei der GST Fahrlehrer.
Dr. Wolfgang L. meint
30. Dezember 2017 at 10:15
Kommentar von Frank R. ist nicht richtig. „…allgemein die Personenbeförderung“ ist unsinnig, das würde ja bereits auf den Beifahrer zutreffen. Klasse D war nur erforderlich für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen außer dem Fahrersitz, Beförderung von weniger als 8 Fahrgästen ist in Klasse B eingeschlossen.
Klaus-Peter H. meint
29. Dezember 2017 at 18:01
Der Führerschein gilt als erwoben wenn er mit einer bestandenen Prüfung absolviert und ausgestellt wurde. Diesen dem Bürger für ungültig zu erklären, ist offizieller Diebstahl und Enteignunug an den Bürgern, was auch überhaupt nicht mit nachträglich künstlich erschaffenen „Gesetzen“ begründet werden darf !. Solch Unrecht gab es wohl schon einmal in der damaligen DDR, wo Führerscheine welch vor 1945 gemacht worden oft nicht anerkannt wurden und so das Recht und Gesetz veinfach gebeugt wurde zum Schaden der Bürger !. Nach der „Wiedervereinigung“ 1990 durfte man dann in der „BRD“ wieder mit einem alten Führerschein von 1937 plötzlich wieder fahren. Wo bitte ist hier Logik und Recht, wenn man heute plötzlich wieder alles in Frage stellt nur um Profit zu machen und die Bürger zu entmündigen. Es ist alles nur noch eine Schande und Verbrechen am Volk.
Frank R. meint
9. Dezember 2017 at 13:12
Die Klasse D gilt nicht nur für Busse sondern ist allgemein die Personenbeförderung. Also auch Taxi. Und Ihr habt die Klasse E vergessen. Bitte nachbessern.
fuehrerscheinfix.de meint
18. Dezember 2017 at 10:57
Hallo Frank,
vielen Dank für die Anregung. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de