Das Wichtigste zum C1E-Führerschein
Wozu diese Führerscheinklasse berechtigt erfahren Sie hier.
Das Mindestalter für den Führerschein liegt bei 18 Jahren.
Die wichtigsten Kriterien haben wir hier zusammengetragen.
Für alle Kraftfahrer, denen die Führerscheinklasse C1 (KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen) nicht ausreicht, bietet sich die Fahrerlaubnis der Klasse C1E an. Hier dürfen LKW mit einem Anhänger kombiniert werden, wobei eine Gesamtmasse des Zuges von 12 Tonnen nicht überschritten werden darf.
Worauf bei der Klasse C1E besonders geachtet werden muss, wofür beim Führerschein der Klasse C1 das E steht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten beim C1E-Führerschein infrage kommen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Welche Fahrzeuge kann ich mit einem C1E-Führerschein fahren?
Es existieren einige Kombinationen aus Fahrzeugen und Führerscheinklassen, die Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1E führen dürfen. Diese sehen wie folgt aus:
- Die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg. Das Gewicht des Zuges darf jedoch einen Wert von 12 Tonnen nicht übersteigen.
- Die Kombination aus einem PKW der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Das Gewicht von Zugmaschine und Anhänger darf ebenfalls nicht schwerer sein als 12 Tonnen.
Welche Voraussetzungen sind an einen C1E-Führerschein gebunden?
Bei der Klasse C1 steht das E im Führerschein dementsprechend als Kennzeichnung für Anhänger. Dies ist auch bei anderen Klassen der Fall. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C1E ist bereits im Vorfeld an einige Voraussetzungen gebunden.
Der wohl wichtigste Punkt ist das Mindestalter, welches 21 Jahre beträgt. Es existieren auch Ausnahmefälle, in denen das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden kann. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befinden und dürfen ausschließlich im Rahmen der Ausbildung sowie im deutschen Inland Fahrzeuge der Klasse C1E steuern. Nach der Vollendung des 21. Lebensjahres haben Sie das eigentliche Mindestalter erreicht und diese Vorschrift wird erfüllt.
Außerdem muss der Vorbesitz eines C1-Führerscheins gegeben sein. Mit diesem dürfen Sie Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Ohne diesen Vorbesitz ist ein Antrag auf den Führerschein der Klasse C1E nicht möglich.
Wie auch bei den anderen Fahrerlaubnisklassen, die sich um das Steuern von LKW drehen, ist auch die Klasse C1E an eine ärztliche Eignungsprüfung sowie eine augenärztliche Untersuchung gebunden. Auf den Erste-Hilfe-Kurs darf selbstverständlich auch nicht verzichtet werden. Dieser ist seit 2016 für alle Klassen identisch aufgebaut.
Für alle Führerscheinklassen ist der Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch und besteht in der Regel aus neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Teilnehmer lernen in dieser Zeit, wie eine Herz-Druck-Massage funktioniert, wie ein Druckverband angelegt wird und können die stabile Seitenlage selbst in Gruppen üben.
Die medizinischen Untersuchungen
An der ärztlichen Eignungsprüfung und der Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt kommen Sie beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C1E so leicht nicht vorbei. Dies legt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Anlage 5 fest:
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.“
Unter anderem werden der allgemeine Gesundheitszustand, die Vorgeschichte des Kraftfahrers sowie mögliche psychische Erkrankungen untersucht. Stellen die Mediziner bei einem Antragssteller beispielsweise eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit fest, kann sich dieser den Antrag für eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erst einmal aus dem Kopf schlagen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann er jedoch erneut einen Antrag stellen.
Die Untersuchung der Sehleistung widmet sich vor allem der Augenbeweglichkeit, dem räumlichen Sehen, dem Farbsehen und der Blendungsempfindlichkeit. Außerdem wird geprüft, ob der betroffene Berufskraftfahrer mindestens 25 Grad nach oben, 30 Grad nach rechts und links sowie 40 Grad nach unten sehen kann.
Wie geht es nach den Untersuchungen weiter?
Haben Sie beide Untersuchungen hinter sich gebracht, erhalten Sie eine Bescheinigung, welche Sie der zuständigen Führerscheinstelle vorzeigen müssen, um den Führerschein der Klasse C1E zu erhalten. Dabei darf die Bescheinigung über die ärztliche Eignungsprüfung nicht älter als ein Jahr und die augenärztliche Untersuchung nicht älter als zwei Jahre sein.
Solche Bescheinigungen können Sie sich entweder von Ihrem Hausarzt oder einem Betriebsarzt ausstellen lassen. Sollte es sich so verhalten, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob Sie die vorgeschriebenen Anforderungen an die Sehleistung erfüllen, kann ein Augenarzt hinzugezogen werden.
Kann die Fahrerlaubnis der Klasse C1E verfallen?
Wie auch die übrigen Klassen für LKW wird der C1E-Führerschein nicht mit unbegrenzter Gültigkeit ausgestellt. Vielmehr ist er zunächst einmal bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig, wenn die dazugehörige Erlaubnis zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erworben wurde. Danach muss der betroffene Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern.
Dies bedeutet, dass die ärztliche Eignungsprüfung sowie die Untersuchung beim Augenarzt ebenfalls alle fünf Jahre wiederholt werden müssen. Durch diese Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Sicherheit im Straßenverkehr nicht durch LKW-Fahrer gefährdet wird, die ihr Handwerk nicht mehr beherrschen.
Fand der Erwerb der Klasse C1E jedoch nach dem 18. Januar 2013 statt, liegt die Befristung generell nur bei fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss ebenfalls eine Verlängerung stattfinden.
Führerschein der Klasse C1E: Welche Kosten sind möglich?
Bei einem C1E-Führerschein fallen die Kosten unterschiedlich aus. Dadurch, dass kein theoretischer Unterricht absolviert werden muss, halten sich die Kosten im Gegensatz zu anderen Klassen weitgehend in Grenzen.
Es kommt darauf an, wie viele praktische Fahrstunden der zukünftige Berufskraftfahrer in seiner Ausbildung benötigt, bis er sich auf den Straßen sicher bewegen kann. Nach dieser Anzahl richtet sich auch der Preis, den die Fahrschule verlangt.
In der Regel geht eine Ausbildung für eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E relativ schnell vonstatten, da erstens kein Theorieunterricht stattfindet und zweitens durch den Vorbesitz der Klasse C1 schon einige Erfahrungen gesammelt werden konnten.
Wie lange es letztendlich dauert, ist abhängig von den Fertigkeiten des jeweiligen Kraftfahrers und seinen Fortschritten.
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Bernd meint
10. September 2019 at 16:08
Moin ich hab meine Führerscheine alle 1975 gemacht, incl
c1e.. jetzt muss ich mir ja nen neuen Führerschein ausstellen lassen, erlischt dann automatisch c1e!?! Fahre immer noch gelegentlich 7,5t.. wäre mal interessant!?!?
Klaus meint
29. März 2019 at 9:34
Was ist mit einem Führerschein, ausgestellt für die Klassen A/B/C1/BE/C1E/M/L/T-S vor dem 1.1.1999 ?
Hierzu werden keine Angaben über „Verfall/Geltungsdauer etc.“ gemacht.
Für mich ist von besonderem Interesse das Fahren eines Wohnmobils (zul. GG4,2 to) plus Anhänger mit Auflaufbremse (1,8 to) zul. Gesamtgewicht.
Die Gesamtmasse des Gespanns darf lt. COC 5500 kg betragen.
Marc meint
28. Mai 2019 at 18:09
Laut Gesetz 91/439/EWG vom 29.Juli 1991 Abs.5,bleiben vor Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse unberührt.
Abs.6 : Führerscheine werden in Europa gegenseitig anerkannt.Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Gültigkeitsdauer eines Führerscheines ohne bergrenzte Dauer sollten angenommen werden,wenn der Inhaber mehr als 2 Jahre ansässig ist.
dietmar meint
15. Februar 2019 at 8:58
habe meinen Führerscheine klasse drei 1971 zwei t 1976, 2016 nicht mehr verlängert fahre ab und zu 7,5 Tonner mit Anhänger im Führerschein sind keine tonnen angegeben das Heist ich kann 18 tonnen fahren Habe die Module 2017 gemacht
Michael B. meint
13. Oktober 2018 at 13:21
B,C1,BE,C1E habe ich am 30.07.1981 erhalten. Bin jetzt 56 Jahre alt.
Was ist davon verfallen?