Das Wichtigste zum Begleiteten Fahren
Beim BF17 wird das Mindestalter für die Führerscheinklassen B und BE auf 17 Jahre herabgesetzt. Allerdings darf bis zum 18. Geburtstag nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
Die Bestimmungen für Begleitpersonen haben wir hier zusammengefasst.
In diesem Fall droht ein Bußgeld von 70 Euro, ein Punkt sowie der Widerruf der Fahrerlaubnis.
Für viele Jugendliche und junge Erwachsene markiert der Erhalt des Führerscheins einen wichtigen Schritt in die Selbstständigkeit und in die Welt des Erwachsenseins. So verwundert es nicht, dass der Wunsch nach der eigenen Fahrerlaubnis groß ist und der Besuch der Fahrschule meist sehnlichst erwartet wird.
Durch den Führerschein mit 17 kann der Wunsch nach mehr Mobilität bereits ein Jahr vor der Volljährigkeit erfüllt werden. Dieser ermöglicht es den Jugendlichen unter der Aufsicht einer Begleitperson mit dem Pkw am Straßenverkehr teilzunehmen. Fahranfänger erhalten dadurch auch nach der Fahrschule noch die mentale Unterstützung durch eine Vertrauensperson und können bei Unsicherheiten auf deren Rat zurückgreifen.
Welche Einschränkungen, Kosten sowie Regelungen beim Begleiteten Fahren zu beachten sind und welche Folgen die Missachtung der Vorschriften hat, soll nachfolgend betrachtet werden.
Inhalt
Gründe für das Begleitete Fahren
Junge Erwachsene sind am Steuer stark gefährdet: Statistiken belegen, dass Fahranfänger mit Abstand das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr haben. Begründen lässt sich dies zum einen durch das sogenannte „Anfängerrisiko“. Durch mangelnde Erfahrung mit der Handhabung des Fahrzeugs und mit dem Straßenverkehr wird die Aufmerksamkeit der Neulinge stark beansprucht. Dadurch kann es passieren, dass eine spontan auftretende Verkehrssituation und damit einhergehende Gefahren zu spät wahrgenommen werden und es zu fehlerhaften Reaktionen kommt.
Zum anderen beeinflusst der Lebensstil der jungen Fahrer das Risiko für Verkehrsunfälle. So gelten nächtliche Fahrten am Wochenende zur Disko oder zu Partys als typische Fahrziele, Uhrzeiten und Wege bei denen das Unfallrisiko deutlich erhöht ist. Hinzu kommen eine höhere Risikobereitschaft, die Ablenkung durch das Fahren mit Freunden und auch eine noch nicht vollständig abgeschlossene Entwicklung der Persönlichkeit bei Jugendlichen. All diese Faktoren werden als „Jugendlichkeitsrisiko“ bezeichnet.
Bei jungen Fahranfängern treten Anfängerrisiko und Jugendlichkeitsrisiko zeitgleich auf und gefährden dadurch die Verkehrssicherheit. Um das Gefahrenpotenzial zu reduzieren, startete am 19. April 2004 im Bundesland Niedersachsen der Modellversuch für den Führerschein mit 17 mit begleitetem Fahren (BF17). Aufgrund der enormen Resonanz und der positiven Ergebnisse schlossen sich weitere Bundesländer an. Seit dem 1. Januar 2011 ist der Führerschein mit 17 (BF17) in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten und ist dadurch eine Option für jeden Jugendlichen.
Die Auswertung der Unfallstatistiken durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach zeigt, dass das gemeinsame Fahren einen messbaren Einfluss auf die Fahrsicherheit nach dem 18. Geburtstag hat. So reduziere die Teilnahme am BF17 die Wahrscheinlichkeit für die spätere Beteiligung an einem Verkehrsunfall um 23 Prozent. Im Vergleich zu den regulären Fahranfängern werden nach dem Begleiteten Fahren auch 22 Prozent weniger erhebliche Verkehrsverstöße verzeichnet.
Ähnliche Modelle wie das Begleitete Fahren gibt es auch im Ausland, zum Beispiel in Kanada oder Frankreich. Allerdings erkennen diese Länder den deutschen Führerschein mit 17 Jahren nicht als Fahrerlaubnis an. Das bedeutet, dass der BF17 eigentlich nur in Deutschland gültig ist. Eine Ausnahme beim BF17 bildet einzig Österreich, unter Befolgung der deutschen Auflagen können Fahranfänger mit Begleitung auch dort mit dem Auto fahren.
Begleitetes Fahren: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sinn vom Begleiteten Fahren ab 17 – gerne auch als BF17, Führerschein mit 17 bezeichnet – ist es, die Lernzeit zu verlängern und dies auch über die Fahrschule hinaus. So sollen die jungen Fahrer vor ihrer ersten Alleinfahrt die Möglichkeit erhalten, weitere Fahrpraxis zu erlangen und folgende Fertigkeiten auszubauen und zu entwickeln:
- Multitasking
Das gleichzeitige Ausführen der Fahrzeugbedienung und Überwachen der Anzeigen. Dazu zählen zum Beispiel Lenken, Bremsen und Geschwindigkeitskontrolle. - Wahrnehmung
Gefahrensituationen müssen rechtzeitig wahrgenommen und mögliche Risiken sollen frühzeitig erkannt werden. - Reaktion
Wurde eine Gefahr erkannt, gilt es die Situation schnell zu bewerten sowie entsprechend und richtig zu reagieren.
Beim Führerschein ab 17 wird das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre herabgesetzt, weshalb auch die Bezeichnung BF17 verwendet wird. Diese Absenkung ist allerdings mit der Auflage verbunden, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur mit einer Begleitperson gefahren werden darf.
Das Begleitete Fahren schließt damit an die professionelle Ausbildung in den jeweiligen Fahrschulen an. Bei Fahrunterricht sowie bei theoretischer als auch praktischer Führerscheinprüfung gibt es keinen Unterschied zur regulären Ausbildung.
Sofern nicht vorher die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde, gilt die zweijährige Probezeit auch beim BF17 mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis. Beim Führerschein mit 17 handelt es sich bei dieser Erlaubnis nicht um den Kartenführerschein, sondern um die sogenannte Prüfungsbescheinigung.
Der Jugendliche ist als Fahrer, trotz Anwesenheit der Begleitung, für das Fahrzeug verantwortlich. Dies gilt auch bei Unfällen.
Voraussetzungen für den Fahranfänger beim Fahren ab 17
Bereits 6 Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres, also mit 16,5 Jahren, kann sich der Jugendliche zur Fahrausbildung der Klassen B oder BE an einer Fahrschule anmelden und bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag dafür zu stellen.
Für den Antrag zum Führerschein für Begleitetes Fahren werden neben dem Antragsformular folgende Unterlagen benötigt:
- der Personalausweis des Fahrschülers
- ein biometrisches Passbild
- das augenärztliches Gutachten
- die Bescheinigung zur Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
- eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Kopien der Personalausweise und Führerscheine von den Begleitpersonen
- ein Formular mit den Angaben zu jeder Begleitperson
Durch eine frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule können die Fahranfänger von der maximale Dauer des Programms Begleitetes Fahren profitieren. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass dadurch die Entwicklung eines stärkeren Sicherheitsgefühls gefördert wird. Denn in einem Jahr mit dem Führerschein BF17 werden durchschnittlich rund 3.800 km/h zurückgelegt, deutlich mehr als in den praktischen Stunden bei der Fahrschule.
Die theoretische Prüfung für den Führerschein kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert werden. Nachdem die verpflichteten Fahrstunden durchlaufen wurden, ist der früheste Termin für die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
Wurden beide Prüfungen erfolgreich bestanden, erhält der Fahrschüler seinen BF17 Führerschein in Form einer Prüfungsbescheinigung. Da diese kein Passbild enthält, ist es notwendig den Personalausweis mitzuführen. Den regulären Kartenführerschein erhält der junge Erwachsene bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die wichtigsten Termine und Fristen für den BF17 im Überblick:
- 6 Monate vor dem 17. Geburtstag: Anmeldung in der Fahrschule
- 3 Monate vor dem 17. Geburtstag: Theoretische Führerscheinprüfung
- 1 Monat vor dem 17. Geburtstag: Praktische Führerscheinprüfung
- zum 18. Geburtstag: Abholung des Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle
(Prüfbescheinigung ist nach dem 18. Geburtstag nur noch 3 Monate gültig)
BF17: Bestimmungen für die Begleitpersonen
Um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten, gibt es für die Begleitperson beim Führerschein mit 17 feste Anforderungen. Ziel des BF17 ist es, dass die jungen Fahrer von der langjährigen Fahrerfahrung der Begleitung profitieren soll und als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Damit eine Begleitperson eingetragen werden kann, muss diese mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Zudem darf im Fahreignungsregister in Flensburg (FAER) nur ein Punkt verzeichnet sein. Während der Fahrt mit dem Jugendlichen gilt bei BF 17 für die Begleitung die 0,5 Promille-Grenze und ein Drogenverbot.
Bei der Begleitperson für den Führerschein handelt es sich meist um ein Elternteil. Aber eigentlich kann jeder, der die Bedingungen erfüllt, als Begleitung in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Allerdings müssen beim Antrag auf begleitetes Fahren die Eltern ihr Einverständnis zu den begleitenden Personen geben. Generell empfiehlt es sich, möglichst viele Personen als Begleitung eintragen zu lassen, denn so maximieren sich die Chancen des neuen Fahrers auf Fahrpraxis.
Eine Schulung gibt es beim Führerschein mit 17 für die Begleitperson nicht. Freiwillige Einführungen werden aber mittlerweile von vielen Fahrschulen angeboten und vermitteln neben den gesetzlichen Vorgaben auch die richtige Verhaltensweise in der Begleitphase. So ist es beispielsweise nicht festgeschrieben, dass der Begleiter auf dem Beifahrersitz Platz nehmen muss. Allerdings wird diese Position empfohlen, weil sie einen besseren Überblick des Fahrgeschehens und des Fahrverhaltens des Fahrers ermöglicht.
Die ideale Begleitperson soll:
- dem Jugendlichen eigene Fahrentscheidungen treffen lassen.
- ein Ansprechpartner vor, während und nach der Fahrt sein.
- bei der Wahl der Fahrstrecke beraten.
- in Belastungs- und Konfliktsituationen Rückhalt geben.
Mit welchen Kosten muss beim Führerschein BF17 gerechnet werden?
Generell lässt sich sagen, dass die Ausgaben für die Fahrerlaubnis sich regional sehr stark unterscheiden. Beim Führerschein mit 17 sind die Kosten aber größtenteils identisch mit dem regulären Führerschein mit 18 Jahren. So sind Gebühren für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs zum Erlernen der wichtigen lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Falle eines Unfalls zu entrichten. Hinzukommen auch noch die Ausgaben für die biometrischen Passbilder.
Die hauptsächlichen Kosten müssen für die Ausbildung in der Fahrschule eingeplant werden: Die Anmeldegebühr in der Fahrschule, die Theorie- und die praktischen Fahrstunden und ggf. Lehrmaterial. Auch für die Prüfungen müssen Anmeldegebühren gezahlt werden, ebenso wie die Kosten für die Theorie- und Praxisprüfung selbst.
Zusätzliche Kosten entstehen bei dem Modell Begleitetes Fahren durch die Begleitperson. Für die Überprüfung dieser wird jeweils zwischen 1,50 Euro und 10 Euro berechnet. Die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung schlägt dann auch nochmal mit 7,70 Euro zu Buche.
Insgesamt sind, abhängig von der Region, beim Führerschein in Deutschland Ausgaben zwischen 1.000 und 1.800 Euro zu erwarten. Dieser Richtwert geht allerdings davon aus, dass auch nur das Minimum an Praxisstunden absolviert wird und plant keine Fehlversuche bei den Prüfungen ein. Es empfiehlt sich also, das Budget eher großzügig zu planen, aber auch die Preise der Fahrschulen zu vergleichen.
Fahranfänger mit 17 Jahren fahren zu meist mit den Fahrzeugen aus dem Familienkreis, weshalb es wichtig ist die Versicherung über die Teilnahme am Führerschein mit 17 zu informieren. Idealerweise sollten sich die Fahrzeughalter bereits frühzeitig an ihre Versicherung wenden und die Police anpassen lassen. Enthält die Police nämlich eine Klausel, die ein Alter von mindestens 18 Jahren vorschreibt, kann bei einem Unfall zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen.
Führerschein mit 17: Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog vor?
Beim BF17 gelten während der Probezeit die gleichen Vorschriften, wie für die regulären Fahranfänger. So werden Vergehen im Modell „Begleitetes Fahren“ auch durch Punkte und Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog bestraft.
Die Verkehrsverstöße in der Probezeit werden unterschieden nach A- und B-Verstoß. Als A-Delikt werden schwerwiegende Verstöße zusammengefasst, wie beispielsweise Unfallflucht, Alkohol am Steuer, fahrlässige Tötung oder illegale Autorennen. Vergleichsweise weniger schwerwiegende Verstöße, wie die Nutzung des Handys am Steuer, ungesicherte Ladung oder Parken auf der Autobahn, gelten als B-Verstöße. Begeht der Fahranfänger einen A-Verstoß oder 2 B-Verstöße, so erfolgt, neben der Sanktionierung anhand der Bußgeldtabellen, die Verlängerung der Probezeit und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Der Führerschein mit 17 erlaubt es Jugendlichen früher ein Auto zu fahren, fordert dafür aber auch die Einhaltung und Befolgung der oben im Text aufgeführten Regelungen. Kommt es zur Missachtung dieser Vorschriften hat dies meist vor allem für den Fahranfänger schwerwiegende Folgen. So ist während des Projektes Begleitetes Fahren das Führen eines Autos ohne die Begleitpersonen untersagt.
Wird festgestellt, dass ein Fahranfänger beim BF17 ohne die in der Prüfbescheinigung angegebene Begleitung fährt, verstößt dies gegen die StVO. Die Sanktionen bestehen aus einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und dem Eintrag von einem Punkt ins FAER in Flensburg. Deutlich schwerwiegender für die meisten Fahranfänger wiegt aber sicherlich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B beziehungsweise BE widerrufen wird.
Gleichzeit gilt das Fahren ohne Begleiter als „schwerwiegender Verstoß“ innerhalb der Probezeit, sodass für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE die Teilnahme an einem Aufbauseminar notwendig ist. Dieses Seminar ist sowohl kosten- als auch zeitintensiv. Eine neue Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate nach dem Widerruf und nach der Teilnahme am Aufbauseminar ausgestellt werden. Die Probezeit verlängert sich zudem um zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen AM und L bleiben aber trotzdem erhalten.
Ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro wird verhängt, wenn die Prüfbescheinigung nicht mitgeführt wird.
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