Das Wichtigste zu den Führerscheinklassen
In Deutschland existieren grundsätzlich 16 verschiedene Führerscheinklassen. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Sonderformen bzw. Ergänzungen mithilfe von Schlüsselzahlen.
Eine Übersicht mit allen Klassen und den entsprechenden Fahrzeugtypen finden Sie hier.
Eine Gegenüberstellung bietet diese Tabelle.
Seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts existiert der Begriff der Führerscheinklassen. Aufgrund der Masse an unterschiedlichen Kraftfahrzeugen wurden sie eingeführt, um für mehr Klarheit zu sorgen. Damals gab es vier verschiedene Arten von Fahrerlaubnisklassen:
- Krafträder
- Kraftfahrzeuge bis 2,5 Tonnen
- Kraftwagen über 2,5 Tonnen mit 10 Steuer-PS
- Kraftwagen über 2,5 Tonnen mit mehr als 10 Steuer-PS
Zu dieser Zeit wurde die Leistung bereits in Pferdestärken beschrieben, auf die Steuern erhoben wurden. Heutzutage werden alle Gesetze, die mit dem Erlangen sowie dem Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis in Zusammenhang stehen, von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
Inhalte
Seit dem 19. Januar 2013 gilt die neue Fahrerlaubnis-Verordnung, in der die nun insgesamt 16 Führerscheinklassen in Deutschland festgehalten sind. Folgende Übersicht zeigt alle Führerscheinklassen:
Führerscheinklassen | Fahrzeugtypen |
---|---|
Motorrad-Klassen | |
A | Krafträder und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern |
AM | Kleinkrafträder mit zwei und drei Rädern sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern |
A1 | Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung |
PKW-Klassen | |
B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse (ab 17 Jahren) |
B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg haben |
BE | Fahrzeuge aus der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg |
B196 | Fahrzeuge der Klasse B sowie leichte Krafträder |
LKW-Klassen | |
C | Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse |
C1 | Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg |
CE | Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg |
C1E | Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg |
Bus-Klassen | |
D | Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen transportieren können (außer Fahrer) |
D1 | Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen transportieren können (außer Fahrer) |
DE | Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg |
D1E | Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg |
Sonderklassen für Land- und Forstwirtschaft | |
L | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h |
T | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h |
Sonstige Klassen | |
Mofa-Führerschein | Einsitzige, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h |
Quad-Führerschein | Kraftfahrzeug mit Sitzbank und vier Rädern ("Quad") |
P-Schein | Personenbeförderungsschein als Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung |
Die EU-Führerscheinklassen: aus Alt mach Neu
Teilweise weisen die Fahrerlaubnisklassen, die vor der EU-Richtlinie galten, Unterschiede zu den aktuellen Klassen auf. Folgende Führerscheinklassen-Übersicht gibt Aufschluss über alte und neue Führerscheinklassen:
Alte Führerscheinklassen | Neue Führerscheinklassen |
---|---|
1 | A |
1a | A2 |
1b | A1 |
2 | C, CE oder D, DE, D1, D1E* |
3 | B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E* |
4 | AM |
5 | L |
* abhängig von Gesamtgewicht und Transport.
Weitere spezifische Ratgeber:
Durch die EU-Führerscheinklassen sollten die Führerscheine in ganz Europa einheitlich gestaltet werden. Im Zuge der Reform im Jahr 2013 wurden dementsprechend alte Fahrerlaubnisklassen mit neuen kombiniert oder fielen ganz weg.
Die Führerscheinklassen beim Motorrad
Für Motorräder steht seit der Reform die Führerscheinklasse A. Mit diesem Führerschein dürfen Sie Krafträder fahren, die über einen Hubraum von mehr als 50 ccm verfügen. Auch Motorräder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h inklusive Beiwagen sind von dieser Regelung betroffen.
Außerdem können Kraftfahrzeuge mit drei Rädern sowie einer Leistung von mehr als 15 kW mit der Führerscheinklasse A gefahren werden. Das Gleiche gilt für Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und symmetrisch angeordneten Rädern.
Motorräder mit einer Leistung von über 15 kW, die zudem schneller als 45 km/h fahren können, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Beim A-Führerschein gilt ein Mindestalter, welches in drei Stufen aufgeteilt ist:
- ab 20 Jahren (+ zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1)
- ab 21 Jahren (für Fahrzeuge mit drei Rädern ab 15 kW)
- ab 24 Jahren (ohne Vorbesitz)
Die Führerscheinklasse AM
Diese Klasse widmet sich den Mopeds. Kleinkrafträder mit zwei Rädern, die über einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm oder eine elektrische Antriebsmaschine verfügen und maximal 45 km/h schnell sind, dürfen Sie mit der Fahrerlaubnisklasse AM fahren.
Bei einem Elektromotor darf die maximale Nenndauerleistung einen Wert von 4 kW nicht übersteigen. Fahrzeuge mit Beiwagen sowie Fahrräder mit einem Hilfsmotor sind ebenfalls von dieser Vorschrift betroffen. Kleinkrafträder mit drei Rädern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einen Hubraum von 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren nicht übersteigen, dürfen mit der Fahrerlaubnisklasse AM gefahren werden.
Die maximale Nutzleistung bei einem Kleinkraftrad mit einem Verbrennungsmotor darf ebenfalls einen Wert von 4 kW nicht überschreiten. Das Gleiche gilt für die Nenndauerleistung bei Krafträdern mit einem Elektromotor. In die Fahrerlaubnisklasse AM gehören außerdem Leichtkrafträder mit vier Rädern, die an eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gebunden sind. Handelt es sich um Fremdzündungsmotoren, dann darf der Hubraum nicht größer als 50 ccm sein.
Bei Leichtkraftfahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor darf die maximale Nutzleistung auch nicht bei mehr als 4 kW liegen. Die Nenndauerleistung bei Krafträdern mit einem Elektromotor unterliegt den gleichen Regelungen. Zusätzlich darf die Leermasse bei Elektrofahrzeugen nicht über 350 kg liegen. Das Gewicht der Batterien können Sie an dieser Stelle jedoch außen vor lassen.
Die Führerscheinklasse A1
In diese Kategorie fallen Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Das Verhältnis von Gewicht und Leistung darf zudem maximal bei 0,1 kW/kg inklusive Beiwagen liegen. Haben Sie Ihr KFZ vor dem 19. Januar 2013 zugelassen, dann entfällt diese Regelung für Sie.
Die Fahrerlaubnisklasse A1 (nicht zu verwechseln mit der alten Klasse 1a) beinhaltet außerdem Kraftfahrzeuge mit drei Rädern, einem Hubraum von bis zu 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor sowie symmetrisch angeordneten Rädern. Handelt es sich um andere Motoren, dann darf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Leistung von 15 kW nicht überschritten werden.
Mit einem A1-Führerschein haben Sie außerdem die nötigen Kenntnisse erworben, Fahrzeuge aus der Klasse AM zu führen. Vor Januar 2013 mussten unter 18-Jährige ihre Fahrzeuge auf 80 km/h drosseln. Diese Vorschrift gilt seit der Reform nicht mehr.
Die Führerscheinklasse A2
Die Fahrerlaubnisklasse A2 beinhaltet Krafträder bis zu 35 kW. Das Verhältnis von Leergewicht und Leistung inklusive Beiwagen darf eine Grenze von 0,2 kW/kg nicht überschreiten.
Wenn Sie einen A2-Führerschein besitzen, sind Sie automatisch befugt, Fahrzeuge der Klassen AM und A1 zu führen. Ab 18 Jahren können Sie die Fahrerlaubnis für die Klasse A2 erwerben. Nach zweijährigem Besitz können Sie durch das Bestehen einer praktischen Prüfung auf den A-Schein erweitern.
Motorradfahrer mit einem A2-Führerschein sind dementsprechend nicht automatisch berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A zu fahren. Durch das Einführen der neuen EU-Richtlinie wurde dies abgeschafft.
Die Führerscheinklassen beim PKW
Seit der Reform im Jahr 2013 fallen PKW in die Kategorie der Fahrerlaubnisklasse B (nicht zu verwechseln mit der alten Klasse 1b). Einer Statistik zufolge besitzen ungefähr 70 Prozent der Deutschen einen B-Führerschein. Zwei der 16 Führerscheinklassen sind übrigens dem Autoführerschein gewidmet. Folgende Fahrzeuge dürfen Sie mit diesem fahren:
- die zulässige Gesamtmasse darf ein Gewicht von 3.500 kg nicht überschreiten.
- im Inneren des Fahrzeuges sollten maximal acht Personen Platz haben (der Fahrer ausgenommen).
- optionale Anhänger dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 750 kg nicht überschreiten, es sei denn, das Auto wiegt weniger als 3.500 kg.
Zuständige Behörden dürfen übrigens laut Landesrecht in den jeweiligen Bundesländern entscheiden, ob ehrenamtliche Angehörige des Technischen Hilfswerks, der Rettungsdienste oder der Feuerwehr mit dem B-Führerschein auch Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Voraussetzung dafür ist es, dass die betroffenen Personen mindestens seit zwei Jahren im Besitz der Klasse B sind. Hinzu kommt eine obligatorische Einweisung in die Technik und das Führen des Fahrzeuges sowie eine praktische Prüfung. Eine Theorieprüfung muss nicht abgelegt werden.
Die Schlüsselzahl B96
Die Schlüsselzahl B96 gehört nicht zu den Fahrerlaubnisklassen. Sie besagt, dass Inhaber des B-Führerscheins auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg fahren dürfen bzw. die Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und PKW zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegen muss.
Um die Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein eintragen lassen zu können, müssen Autofahrer eine spezielle Schulung absolvieren, die meist von Fahrschulen angeboten wird. Durch diese Schulung sind sie qualifiziert.
Eine weitere Voraussetzung ist der Besitz von einem PKW-Führerschein bzw. der Klasse B. Es ist außerdem möglich, beides parallel zu erwerben. Der betroffene Fahrer muss in jedem Fall mindestens sieben Theoriestunden in der Fahrschule absolviert haben, um die Schlüsselzahl zu erhalten.
Führerscheinklasse B196
Seit dem 1. Januar 2020 können Sie mit einer entsprechenden Führerscheinerweiterung sogar Motorräder der Klasse A1 fahren.
Die Führerscheinklasse BE
Bei dieser Klasse handelt es sich um eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bzw. Sattelanhänger, wobei das Gewicht des Anhängers zwischen 750 kg und 3.500 kg liegen muss.
Ab 18 Jahren kann der BE-Führerschein erworben werden. Die Ausnahmeregelung „Begleitendes Fahren“ gilt jedoch gleichermaßen für die Klasse BE. In der Regel ist der Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse zusätzlich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin enthalten.
Die Führerscheinklassen beim LKW
Beim LKW sind die Fahrerlaubnisklassen mit dem Buchstaben C gekennzeichnet. In dieser Klasse sind alle Fahrzeuge vertreten, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg aufweisen. Auch hier dürfen maximal acht Personen (außer dem Fahrer) transportiert werden.
Möchten Sie beim C-Führerschein einen Anhänger benutzen, dann darf dieser eine Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten. Beim Mindestalter für diesen Führerschein gibt es zwei Möglichkeiten:
- ab 18 Jahren (wenn der Fahrer sich in einer Ausbildung in diesem Bereich befindet oder eine Grundqualifikation bereits erfolgreich abgeschlossen hat)
- ab 21 Jahren (ohne Vorkenntnisse oder Bedingungen)
Die Führerscheinklasse C1
Die Führerscheinklassen A, AM, A1 oder A2 sind im C1-Führerschein nicht enthalten. Die zu bewegenden Lastkraftwagen müssen außerdem über eine zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg verfügen. Ausgelegt dürfen Sie erneut nur für acht Personen sein, der Fahrer ausgenommen.
Sollten Sie einen Anhänger verwenden wollen, so darf dieser nicht schwerer als 750 kg sein. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Die Führerscheinklasse CE
Der CE-Führerschein wird benötigt, wenn eine Kombination aus einem LKW und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger gefahren werden soll. Der Anhänger darf in diesem Fall eine Gesamtmasse von 750 kg überschreiten.
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Klasse CE sind die gleichen, wie beim C-Führerschein. Sie besitzen nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung für diese Führerscheinklasse automatisch die Erlaubnis, Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen BE, T, und C1E zu führen.
Die Führerscheinklasse C1E
In der Klasse C1E sind Fahrzeuge untergebracht, die in verschiedenen Kombinationen gefahren werden können. Darunter fallen beispielsweise:
- Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 12.000 kg liegen muss.
- Ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 12.000 kg liegen muss.
Wie auch die Fahrerlaubnisklasse C1 kann die Klasse C1E im Alter von 18 Jahren erworben werden. Die Klassen BE und D1E sind automatisch mit inbegriffen. Letztere jedoch nur, wenn es dem Inhaber der Fahrberechtigung erlaubt ist, Fahrzeuge der Klasse D1E zu führen.
Die Führerscheinklassen beim Bus
Auch bekannt unter dem Namen „Busführerschein“ richtet sich die Klasse D dementsprechend an Fahrzeuge, in denen mehr als acht Personen untergebracht werden können. Der Fahrer ist auch in diesem Fall ausgenommen.
Mit einem D-Führerschein sind Sie außerdem berechtigt, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu bewegen. Die Führerscheinklasse D schließt automatisch die Klasse D1 mit ein.
Beim Mindestalter für den Busführerschein gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- ab 18 Jahren (Personen, die sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin im Linienverkehr bis zu 50 km/h befinden oder diese bereits erfolgreich abgeschlossen haben.)
- ab 20 Jahren (Personen, die sich in einer Berufsausbildung in diese Richtung befinden oder diese bereits abgeschlossen haben.)
- ab 21 Jahren (Personen, die die Grundqualifikation abgeschlossen oder eine beschleunigte Grundqualifikation im Linienverkehr bis zu 50 km/h absolviert haben.)
- ab 23 Jahren (Personen, die eine beschleunigte Grundqualifikation mit Ausbildung und Prüfung nur für die Klasse D abgeschlossen haben.)
- ab 24 Jahren (keine Voraussetzungen oder Bedingungen.)
Die Führerscheinklasse D1
In der Klasse D1 sind alle Fahrzeuge mit inbegriffen, die der Personenbeförderung dienen. Die Führerscheinklassen A, AM, A1 und A2 sind ausgeschlossen. Außerdem darf die Länge des Fahrzeuges nicht mehr als acht Meter betragen.
Das jeweilige KFZ muss für acht bis sechzehn Personen ausgelegt sein. Der Fahrer wird auch an dieser Stelle nicht mitgezählt. Sollte ein Anhänger angekuppelt werden, so darf dieser nicht schwerer als 750 kg sein.
Die Führerscheinklasse DE
In dieser Klasse sind alle Fahrzeuge der Klasse D vertreten, die mit einem Anhänger kombiniert werden können. Dieser darf eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg jedoch überschreiten.
Die Voraussetzungen bzw. das Mindestalter für den Erwerb des DE-Führerscheins orientieren sich an denen der Klasse D. Fahrer mit einem Führerschein der Klasse DE können außerdem automatisch Fahrzeuge der Führerscheinklassen BE, D1E und C1E führen.
Letzteres funktioniert jedoch nur, wenn der Betroffene über eine Fahrberechtigung der Klasse C1 verfügt.
Die Führerscheinklasse D1E
Bei dieser Klasse dreht sich alles um Fahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger. Dieser darf eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg überschreiten.
Einen Führerschein der Klasse D1E können Sie ebenfalls erst ab 18 bzw. 21 Jahren erwerben. Nach dem Erwerb ist es Ihnen automatisch erlaubt, Fahrzeuge der Führerscheinklassen BE und C1E zu bedienen. Letzteres gilt ausschließlich, wenn Sie auch einen C1-Führerschein besitzen.
Die Führerscheinklasse L
In der Klasse L können folgende Fahrzeuge und Kombinationen gefahren werden:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler etc., die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten
- Kombinationen aus diesen Maschinen und Anhängern
- Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h sind
- Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht übersteigen
Die Führerscheinklasse T
Alle forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind in der Fahrerlaubnisklasse T zusammengefasst. Diese werden jedoch in selbstfahrende Arbeitsmaschinen bzw. Futtermischwagen und Zugmaschinen unterteilt.
Die Zugmaschinen unterliegen einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Wenn der Fahrer des Fahrzeuges noch unter 18 Jahren alt ist, reduziert sich diese Geschwindigkeit auf 40 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen dürfen nicht schneller als 40 km/h fahren können. Auch hier können Anhänger angekuppelt werden. Die Fahrzeuge dürfen jedoch – mit und ohne Anhänger – nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke benutzt werden.
Die Fahrerlaubnisklassen: Alt und Neu im Vergleich
Im Zuge der Reform im Jahr 2013 wurden für einige alte Führerscheinklassen Beschränkungen eingeführt. Meist geht es hierbei um das Mindestalter, welches erreicht sein muss, um die jeweilige Klasse fahren zu dürfen. Diese Beschränkungen sehen wie folgt aus:
- Führerscheinklassen B und BE: Das Mindestalter liegt hier bei 17 Jahren. Jedoch dürfen Fahrer erst im Ausland fahren, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Führerscheinklassen C und CE: Hier liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Die Beschränkung bezieht sich darauf, dass Fahrer erst mit 21 Jahren im Ausland und zudem nur im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses fahren dürfen.
- Führerscheinklassen D1 und D1E: Der Fahrer dieser Klassen muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf ebenfalls erst im Ausland fahren, wenn er das 21. Lebensjahr erreicht hat. Außerdem darf er auch hier nur fahren, wenn er sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Diese Regelung entfällt jedoch beim Abschluss der Ausbildung.
- Führerscheinklassen D und DE: Für diese Klassen kann ein Mindestalter von 18, 20, 21 oder 23 Jahren stehen. Ansonsten gelten die gleichen Beschränkungen wie bei den Führerscheinklassen D1 und D1E.
Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis, die vor diesem Datum ausgestellt wurde, dann brauchen Sie sich trotzdem vorerst keine Sorgen zu machen. Bis 2033 haben Sie Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen.
Diese Regelung wurde vor allem eingeführt, um Fälschungen weitgehend auszuschließen. Eine neue Führerscheinprüfung müssen Sie übrigens nicht ablegen. Jeder Führerschein wird mit den gleichen Daten erneut ausgestellt.
Welche Führerscheinklassen gehen mit einer Prüfbescheinigung einher?
Prüfbescheinigung ist nicht gleich Fahrerlaubnis. Beispielsweise benötigen Sie für einsitzige, einspurige Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor, die nicht schneller als 25 km/h sind, keine Fahrerlaubnis, aber eine Prüfbescheinigung. Diese erhalten Sie in der Regel nach der Teilnahme an einer speziellen Schulung mit anschließender theoretischer Prüfung.
Die gleiche Regelung existiert für das Fahren von Mofas. Gehören Sie jedoch zu den Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, dann brauchen Sie hierzu keine Prüfbescheinigung, sondern lediglich Ihren Personalausweis, um Ihr Alter nachweisen zu können. Ansonsten ist die Prüfgenehmigung für ein Mofa lebenslang gültig und schließt keine weiteren Führerscheinklassen mit ein.
Für elektrische Mobilitätshilfen (Segways) oder ältere motorisierte Krankenfahrstühle ist ebenfalls keine Fahrerlaubnis vonnöten. Letztere dürfen jedoch nicht schneller fahren als 10 km/h. Eine Prüfbescheinigung benötigen Sie trotzdem.
Geltungsdauer der Führerscheinklassen
In der Regel sind alle Führerscheinklassen unbegrenzt gültig. Es existieren jedoch einige Ausnahmen, die der Sicherheit im Straßenverkehr dienen. Manche Fahrerlaubnisklassen müssen nach einem gewissen Zeitraum aufgefrischt werden. Folgende Klassen sind davon betroffen:
- Führerscheinklassen C und CE: Diese Klassen werden stets nur für eine Dauer von fünf Jahren erteilt und müssen nach dieser Zeit verlängert werden.
- Führerscheinklassen C1 und C1E: Diese Klassen sind bis zum 50. Lebensjahr des Fahrers bzw. ab dem 45. Lebensjahr fünf Jahre lang gültig. Danach wird die Fünf-Jahres-Regel weitergeführt.
- Führerscheinklassen D, DE, D1, D1E: Alle fünf Jahre müssen Sie diese Klassen verlängern.
Aktuelle Führerscheinklassen: Welche Kosten sind zu erwarten?
Von Bundesland zu Bundesland gelten verschiedene Regelungen, was die Kosten für einen Führerschein betrifft. Eine einheitliche Vorschrift existiert nicht, daher kann jede Fahrschule mehr oder weniger selbst entscheiden, welche Preise sie anbietet.
Beispielsweise für die Führerscheinklasse B ist es mit dem Absitzen der Theoriestunden noch lange nicht getan: Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten lassen den Betrag schnell ansteigen. Normalerweise müssen fünf Überlandfahrten, vier Fahrten auf der Autobahn und drei Nachtfahrten absolviert werden.
Für die Theorieprüfung können Sie mit ungefähr 25 Euro rechnen, durch die praktische Prüfung kommen nochmal ungefähr 80 Euro hinzu. Je nachdem, ob Sie diese gleich beim ersten Versuch bestehen oder nicht, können die Kosten sich auch noch summieren.
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Jenny meint
12. Februar 2022 at 7:17
Also , ich finde das den Lernschwierigkeiten Menschen und Behinderte Menschen ungerecht , weil die haben es am schwierigsten. Für die wahre angebracht , ehr Praxisprüfungen 2 mal zu machen . Dafür mehr Theroieunterricht .
Weil die fallen sehr oft durch in TheroiePrüfung .
Wenn es für Behinderte Menschen und Lernschwäche so was geben wurde . Da wahren die sehr glücklich.
Das Lernschwäche und Behinderte Menschen nur Automatik machen durfte .
Mein Sohn kann super fahren mit Lernschwierigkeiten und Lernschwäche , auf Übungsplatz . Aber Schaft theroieprüfung nicht weil Lernschwäche hat .