Wichtiges zur Sperrfristverkürzung
Ja, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr eingeschränkt ist, kann da Gericht Ihre Sperrzeit vorzeitig aufheben.
Ihre Sperrfrist muss mindestens bereits drei Monate angedauert und Sie dürfen in den letzten drei Jahren keine weitere Sperre erhalten haben. Außerdem muss das Gericht davon überzeugt werden, dass Ihre Fahreignung nicht länger eingeschränkt ist. Dies kann z. B. unter Umständen mit einem positiven MPU-Ergebnis erreicht werden.
Nein. Wurden Sie zu einer MPU verpflichtet, müssen Sie diese antreten und bestehen, bevor Sie die Sperrfristverkürzung beantragen können.
Kann die Sperrfrist verkürzt werden?
Kraftfahrzeuge stehen für Mobilität und Flexibilität. Wer einmal ein Auto besitzt, wird sich schnell an dessen Vorteile gewöhnen. Umso ärgerlicher erscheint es, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil die eigene Fahreignung angezweifelt wird. Dazu muss der Kfz-Fahrer allerdings die Regeln der Straßenverkehrsordnung missachtet haben.
Auch bei wiederholten Vergehen kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verkehrssünder acht Punkte in Flensburg erreicht hat. Auch Straftaten im Zusammenhang mit dem Kfz führen in der Regel zum Führerscheinentzug.
Damit geht auch eine Sperrfrist einher. In diesem Zeitraum kann die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt werden. Doch können Sie den Führerscheinentzug auch verkürzen? Wie läuft die Verkürzung der Sperrfrist ab? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.
Inhalte
Was ist eine Sperrfrist?
Wird einem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen, weil erhebliche Zweifel an dessen Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen besteht, so ist diese Maßnahme mit einer Sperrfrist versehen.
In diesem Zeitraum kann der Betroffene keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Er soll dafür genutzt werden, das Verhalten zu überdenken und gegebenenfalls auch daran zu arbeiten. Dazu kann beispielsweise auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Im Rahmen dieser wird die Verkehrseignung des Teilnehmers überprüft. Dazu sind sowohl eine ärztliche als auch eine psychologische Untersuchung vonnöten. Weiterhin werden Reaktionstests, wie zum Beispiel der Linienverfolgungstest, durchgeführt.
Eine MPU wird auch oft angeordnet, wenn der Kfz-Fahrer durch Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig geworden ist. Dabei ist dann meist auch ein Abstinenznachweis zu erbringen. Dies bedeutet, dass in einem gewissen Zeitraum kein Alkohol konsumiert werden darf. In Ausnahmen kann auch kontrolliertes Trinken zum Erfolg führen.
Die Sperrfrist wird vom zuständigen Richter festgelegt. In § 69a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) ist festgeschrieben, wie lange diese andauern kann:
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).
Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. Doch in bestimmten Fällen, kann auch eine Sperrfristverkürzung für den Führerschein eintreten. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Wann kann ich vom Führerschein die Sperrfrist verkürzen?
Allerdings ist es möglich, die Sperrfrist vom Führerschein zu verkürzen. Diese Möglichkeit ist ebenfalls im § 69a StGB geregelt. Absatz 7 besagt:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate[…] gedauert hat [.]
Dafür müssen Sie also nachweisen, dass von Ihrem Verhalten keine Gefahr im Straßenverkehr mehr ausgeht. Dies kann beispielsweise mit einem positiven MPU-Ergebnis begründet werden. Sind Sie dann noch beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen, kann sich auch dieser Umstand positiv für eine Sperrfristverkürzung bei Führerscheinentzug auswirken.
Sie können also frühestens nach drei Monaten die Führerscheinsperre verkürzen bzw. einen entsprechenden Antrag diesbezüglich stellen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn innerhalb der letzten drei Jahre keine Sperre gegen Sie verhängt wurde.
Bei einer Wiederholungstat bzw. einer wiederholten Sperrfrist gilt nämlich eine Mindestdauer von einem Jahr. Diesen Zeitraum muss der Betroffene in jedem Fall absitzen. Eine Sperrfristverkürzung ist nicht möglich.
Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Gericht stellen
Eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug zu beantragen, ist bei dem Gericht möglich, welches das Urteil zur Entziehung der Fahrerlaubnis gefällt hat. Per Antrag können Sie eine Reduzierung der Sperrfrist erwirken, wenn Sie dafür gute Argumente vorbringen.
Der Richter wird dann im Einzelfall beurteilen, inwiefern Sie Ihr Verhalten angepasst haben und keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellen. Je überzeugender Ihre Argumente vorgebracht werden, desto höher stehen Ihre Chancen. Diese sind beispielsweise:
- Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die MPU
- Der Besuch von Nachschulungen oder vergleichbaren Kursen
- Nachweisliche kritische und selbstreflektierende Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und ein entsprechendes Einsehen
- Der Verzicht auf Alkohol bzw. der Besuch von Selbsthilfegruppen oder therapeutische Hilfe
Es empfiehlt sich zudem, wenn Sie bei der Teilnahme der Kurse entsprechende Zertifikate erhalten, um den Besuch dieser vor Gericht nachzuweisen. Hat der zuständige Richter Ihren Fall geprüft, wird Ihnen das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
Sind Sie nicht sicher, welche Punkte Sie in den Antrag zur Sperrfristverkürzung aufnehmen sollen, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht beratend zur Seite stehen. Dieser kann das entsprechende Schreiben an die Behörde aufsetzen und in Ihrem Namen versenden.
Sperrfristverkürzung: Entstehen Kosten?
Die Sperrfristverkürzung an sich, verursacht keine Kosten für den Führerscheinlosen. Allerdings können diese anfallen, wenn Sie beispielsweise eine Nachschulung besuchen oder die MPU absolvieren müssen.
Hierbei kann der Gesamtbetrag schnell im vierstelligen Bereich liegen, weshalb auch ein Durchfallen bei der MPU besonders ärgerlich erscheint. Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Bearbeitung Ihres Falls, wird auch dieser ein entsprechendes Honorar verlangen.
Insgesamt kann die Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug also schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Es ist daher ratsam, das Vorgehen vorher durchzukalkulieren um festzustellen, ob Sie auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung haben.
Sperrfristverkürzung bei Alkohol: Gibt es Besonderheiten?
Bei einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr, geht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oft die Anordnung einer MPU einher. Wird diese zur Auflage gemacht, kann eine Sperrfristverkürzung ohne MPU nicht erwirkt werden.
Die Anordnung bleibt weiterhin bestehen. Kommen Sie dieser nicht nach, erhalten Sie auch Ihren Führerschein nicht zurück. Eine Verkürzung der Sperrfrist bei einer Trunkenheitsfahrt kann also nur durch ein positives MPU-Ergebnis erfolgen.
Treten Sie diese Untersuchung frühzeitig an, so zeigen Sie dem Gericht Ihren guten Willen, was sich positiv auf Ihren Antrag auswirken wird. MPU-Vorbereitungskurse können dabei helfen, ein gutes Ergebnis zu erzielen.
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