Das Wichtigste zum Führerscheinentzug nach einem Unfall
Selbst wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verschuldet, muss er deswegen nicht zwangsläufig seinen Führerschein abgeben. Dies kommt gewöhnlich nur bei schwereren Verkehrsverstößen oder bestimmten Straftaten in Betracht.
In der Regel kommen derartige Sanktionen bei Unfällen in Betracht, die jemand unter Alkoholeinfluss verursacht. Näheres lesen Sie hier.
Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, sie ruht jedoch für einige Monate. Führerscheinentzug bedeutet hingegen, dass die Fahrerlaubnis erlischt und nach Ablauf einer Sperrfrist gewöhnlich neu beantragt werden muss.
Nicht immer kommt es nach einem Verstoß sofort zum Führerscheinentzug. Selbst nach einem Unfall müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit tatsächlich der Führerschein und damit die Fahrerlaubnis entzogen werden können.
Dem Strafgesetzbuch (§ 69 StGB) und dem Straßenverkehrsgesetz (§ 3 StVG) zufolge, muss eine rechtswidrige Tat vorliegen, die in Verbindung mit dem Führen eines Kfz stattfand, damit anstelle von Bußgeld und Fahrverbot wirklich ein Führerscheinentzug nach dem Unfall droht.
So kann beispielsweise dann ein Führerscheinentzug drohen, wenn Alkohol zum Unfall geführt hat. Allerdings kommt es auch hier auf den Blutalkoholspiegel und äußere Umstände an. Wann ist mit dem Führerscheinentzug nach einem Unfall zu rechnen und wann kommen stattdessen laut Bußgeldkatalog ein bis drei Monate Fahrverbot und Punkte in Flensburg infrage? Dies und mehr klären wir im Folgenden.
Inhalte
Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Droht ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug nach dem Unfall?
Wie bereits erwähnt, werden in der Regel bei einem schweren Verkehrsverstoß Fahrverbot, Punkte und saftige Geldbußen verhängt. Schlimmeres droht, wenn eine Straftat zu dem Unfall führt bzw. der Verstoß selbst als Straftat gewertet wird. Der Führerscheinentzug kommt z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt infrage, das heißt, bei mehr als 1,09 Promille am Steuer.
Ein Blick in die relevanten Gesetze aus StGB und StVG zeigen, wann ein Führerscheinentzug nach einem Unfall gerechtfertigt ist.
Nach § 69 Abs. 2 StGB rechtfertigen folgende Straftaten den Führerscheinentzug nach einem Unfall:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verbotene Autorennen
- Trunkenheit im Verkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), obwohl Personen zu Schaden kamen oder ein bedeutender Sachschaden entstanden ist
- Vollrausch
„Nur“ ein Fahrverbot wird verhängt, solange es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt. So ist eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung per se keinen Führerscheinentzug wert.
Sollte nach einem Unfall klar werden, dass der Verkehrssünder regelmäßig wegen solcher Geschwindigkeitsverstöße belangt wird und darüber hinaus sich und andere Verkehrsteilnehmer wiederholt gefährdet, reicht ein Fahrverbot nicht mehr aus.
Fahranfänger in der Probezeit müssen bei einem Unfall mit Blechschaden ggf. zusätzlich mit Probezeitmaßnahmen rechnen. Auch sie müssen jedoch je nach Schwere des Unfalls den Führerschein unter Umständen abgeben.
Führerscheinentzug nach einem Unfall durch Alkohol am Steuer
In der Regel gilt Alkohol am Steuer erst ab 1,1 Promille als Straftat. Führt die Trunkenheitsfahrt zum Unfall, kann der Führerscheinentzug drohen. Je nach dem Ausmaß des Schadens kann außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinzukommen (z. B. beim Unfall mit Personenschaden). Mit einem einfachen Bußgeld ist es nach einem schweren Auffahrunfall nicht getan.
Kommt es zu einem Unfall, obwohl der Fahrer die Promillegrenze eingehalten hat und nur etwa 0,3 Promille aufweist, ist die Konsequenz trotzdem der Führerscheinentzug. Wenn nicht nach dem Unfall, sondern bereits davor eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten war und damit eine Gefährdung im Straßenverkehr vorlag, ist der Führerscheinentzug schon bei 0,3 Promille möglich.
Liegt ein Vollrausch nach § 323 a StGB vor, ist der Fahrer also nicht schuldfähig, so droht der Führerscheinentzug nach dem Unfall wegen Drogen oder Alkohol (bzw. wegen des fahrlässigen Konsums davon) und nicht aufgrund des Unfalls per se.
Es kann auch sein, dass nach StGB und StVG zunächst nur ein Fahrverbot gerechtfertigt ist. Handelt es sich bei dem Verkehrssünder allerdings um einen Wiederholungstäter oder besteht nach dem Unfall der Verdacht der Alkoholabhängigkeit, kann dies auch zum Fahrerlaubnisentzug führen.
Nach dem Unfall: Einspruch gegen Führerscheinentzug
Sie waren in einen Unfall verwickelt, der Führerscheinentzug war die Folge – was passiert jetzt? Gibt es noch eine Möglichkeit gegen diese Maßnahme vorzugehen? Grundsätzlich haben Betroffene 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen.
Ratsam ist dies aber nur, wenn ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft, ob der Führerscheinentzug nach dem Unfall wirklich gerechtfertigt war. Wird der Widerspruch abgelehnt, landet der Fall vor Gericht. Der Führerscheinentzug selbst lässt sich selten abwenden. Allerdings kann je nach Einzelfall eine Verkürzung der Sperrfrist erwirkt oder eine Freiheitsstrafe oder MPU-Anordnung abgewendet werden.
Bildnachweise: fotolia.com/ ©S. Engels, fotolia.com/ ©chalabala, iStock.com/ ©Cogent-Marketing.
Hinterlassen Sie einen Kommentar