Das Wichtigste zur Wiedererteilung des Führerscheins
Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Außerdem müssen Sie vorher sämtliche eventuellen Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde erfüllt haben, wie z. B. das Absolvieren einer MPU.
Unter Umständen ist das möglich, wenn Sie eine Nachschulung absolvieren. Dann können Sie eine Sperrfristverkürzung bei Gericht beantragen. Ob diese allerdings bewilligt wird, liegt im Ermessen des Richters.
Ja, allerdings müssen Sie dafür Geduld aufbringen, denn dazu muss die Eintragung im Fahreignungsregister, die zum Fahrerlaubnisentzug führte, gelöscht werden. Dies ist in der Regel erst nach 15 Jahren der Fall.
Wenn die Fahrerlaubnis weg ist
In Deutschland können Verkehrssünder für schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten bestraft werden. Letzteres meint den Entzug vom Führerschein für maximal drei Monate.
In besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis allerdings gänzlich entzogen werden, wenn die Fahreignung des Betroffenen in Zweifel zu ziehen ist. Dies tritt beispielsweise auf, wenn eine Straftat mit dem Kfz begangen wurde.
Dies stellt Betroffene oft vor große Probleme, da sie in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkt werden. Nicht selten sind auch berufliche Konsequenzen zu fürchten, wenn das Fahrzeug beispielsweise für die Arbeit genutzt wird. Dann stellt sich die Frage, wie für den Führerschein eine Neuerteilung erzielt werden kann.
Mit diesem Prozedere setzt sich der folgende Ratgeber auseinander. Neben den Kriterien für einen Antrag auf eine Führerschein-Wiedererteilung erfahren Sie, was es mit der Sperrfrist auf sich hat und ob Sie den Führerschein nach 10 Jahren zurück erhalten können, ohne eine MPU zu absolvieren.
Inhalt
Wann wird ein Führerschein entzogen?
Bevor Sie sich über die Neuerteilung vom Führerschein Gedanken machen, muss dieser erst einmal durch die zuständige Behörde entzogen werden. Unterschiedliche Verstöße können dazu führen.
Ebenfalls eine beharrliche Missachtung der Verkehrsregeln kann einen Führerscheinentzug bedingen. Dies ist auch der Fall, wenn Ihr Punktekonto in Flensburg einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat.
Dabei ist es egal, welche Pflichtverletzungen zu den einzelnen Punkten geführt haben. Auch Straftaten sind ein wesentlicher Faktor, bei denen die Berechtigung zum Führen von Kfz entzogen werden kann.
Diese müssen in Zusammenhang mit einem Fahrzeug begangen worden sein. Die Entscheidung hängt letztlich vom Einzelfall ab, der Richter kann also durchaus einen Fahrerlaubnisentzug für notwendig erachten. Folgende Straftatbestände kommen dabei in Betracht:
- Fahrlässige Körperverletzung/Tötung
- Fahrerflucht
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unterlassene Hilfeleistung
- Kennzeichenmissbrauch
- Alkohol- und Drogenfahrten
All diese Delikte können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesem Fall muss nach Ablauf eines festgesetzten Zeitraums (Sperrfrist) die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden.
Klar davon abzugrenzen ist das Fahrverbot. Hierbei handelt es sich quasi um eine erzieherische Maßnahme. Dem Betroffenen wird für maximal drei Monate verboten, Kraftfahrzeuge zu führen. In dieser Zeit soll das Verhalten reflektiert und überdacht werden. Ziel ist es, eine Einsicht zu bewirken.
Nach Ablauf des Fahrverbots müssen Sie den Führerschein weder neu machen noch einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Das Dokument wird Ihnen von der Behörde, die ihn einbehalten hat, einfach wieder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie erneut berechtigt, Kraftfahrzeuge zu führen und am Verkehr teilzunehmen.
Sperrfrist verhindert sofortige Führerschein-Neuerteilung
Bevor es zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis kommen kann, muss die Sperrfrist eingehalten werden. Anders als ein Fahrverbot dient ein Fahrerlaubnisentzug nämlich nicht nur dazu, dass der Betroffene sein Verhalten überdenkt, er soll vielmehr auch an einer Besserung dessen arbeiten.
Grund dafür ist, dass durch die Pflichtverletzungen des Verkehrssünders ein Misstrauen der Behörden entstanden ist. Diese trauen ihm oft nicht mehr zu, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen und vermuten eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Grundlage für diese befristete Sperre bildet der § 69a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB):
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Im Gesetzestext für zudem die Dauer der Frist definiert. Sie beträgt mindestens sechs Monate und hat eine Maximaldauer von fünf Jahren. Hier wird jeder Fall individuell beurteilt, sodass keine pauschale Aussage über die Höhe der Sperrfrist für zugeordnete Vergehen getroffen werden kann. Es handelt sich um Einzellfallentscheidungen.
Kann die Sperrfrist zum Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis verkürzt werden?
Gerade wer beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, kann oft nicht die Sperrfrist abwarten, bis es zu einer Führerschein-Wiedererteilung kommt. Dann stellt sich die Frage, ob die Sperrfrist auch verkürzt werden kann.
Grundsätzlich ist dies möglich. Sie können beispielsweise an einer Nachschulung teilnehmen. Entsprechende Veranstaltungen werden vom TÜV oder der DEKRA angeboten. Allerdings muss jede Sperrfristverkürzung vor Gericht beantragt werden.
Es liegt dann im Ermessen des zuständigen Richters, ob dieser Bitte stattgegeben wird. Dafür müssen Sie gute Gründe vorbringen. Ein Argument wäre zum Beispiel, dass Sie den Führerschein für berufliche Zwecke benötigen.
Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug kann frühestens drei Monate vor Ablauf der festgelegten Frist erfolgen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob noch Maßnahmen erfüllt werden müssen, damit für die Fahrerlaubnis eine Wiedererteilung stattfinden kann.
Beachten Sie: Da es sich nicht um ein Fahrverbot handelt, ist ein Antrag unabdingbar. Stellen Sie diesen nicht, sind Sie weiterhin nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge zu führen. Tun Sie dies dennoch, kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt werden.
Mögliche Maßnahme kann beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein. Doch nicht immer muss auf diese zurückgegriffen werden. Es kann auch komplett auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. Auch dies ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Dass Sie für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis den Führerschein komplett neu machen müssen (inklusive Fahrstunden und Prüfung) ist nur der Fall, wenn Zweifel an Ihren fahrtechnischen Fähigkeiten und Kenntnissen bestehen.
Führerschein zurück mit und ohne MPU
Liegen allerdings Gründe vor, die die Anordnung einer MPU rechtfertigen, so müssen Sie diese Untersuchung über sich ergehen lassen. Dies ist oft notwendig, wenn ein Alkohol- oder Drogendelikt zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat.
Im Rahmen der MPU soll festgestellt werden, ob Sie in der Lage sind, verantwortungsbewusst ein Kraftfahrzeug zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen ohne andere, dadurch zu gefährden.
Um dies nachzuweisen, müssen Sie vier Teilbereiche absolvieren und bestehen:
- Schriftliche Befragung
- Medizinische Untersuchung
- Mehrere Leistungstests
- Psychologische Untersuchung
Können dadurch die Zweifel der Behörde ausgeräumt werden, steht einer Führerschein-Neuerteilung nichts mehr im Wege. Fallen Sie allerdings bei den Tests durch, müssen Sie zum wiederholten Male eine MPU absolvieren.
Gibt es den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zurück?
Oft schrecken die hohen Kosten den Verkehrssünder ab, an einer MPU teilzunehmen um eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erzielen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese Leute nie wieder ihren Führerschein erhalten können.
Per Gesetz ist es nämlich durchaus möglich, eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU zu erreichen. Allerdings ist dies frühestens nach zehn Jahren möglich. Grundlage dafür bildet § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen […] zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist […]
Das bedeutet, dass die Tat nach zehn Jahre quasi verjährt ist. In diesem Zusammenhang ist auch von einer Tilgungsfrist die Rede. Nach Ablauf dieser kann Ihnen die Tat nicht mehr vorgeworfen werden. Allerdings dürfen in diesem Zeitraum keine anderen Verkehrsdelikte verzeichnet sein. Des Weiteren verschiebt ein Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung die Frist nach hinten.
In der Regel beginnt die Verjährung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem diese wieder erteilt werden könnte und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Daher kann es maximal 15 Jahre dauern, bis der Führerschein ohne MPU zurückerlangt werden kann.
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Frau B. meint
22. März 2021 at 19:58
Hallo
Meine Fahrerlaubnis wurde 2013 entzogen mit Sperrfrist bis 2014.
ich hatte zu viele Punkte in Flensburg. Allerdings kam keiner der Punkte durch ein Fehlverhalten im Strassenverkehr zustande.
Sondern durch eine Ansammlung von Knöllchen, die nicht bezahlt werden konnten. (Parken ohne gültigen Parkschein)
Ich habe nach Entziehung der Fahrerlaubnis mein Leben an die Umstände eingepasst und brauchte kein Auto
Jetzt möchte ich gern die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Muss ich eine MPU machen unter diesen Umständen?
Vielen Dank im Voraus
renate meint
18. Oktober 2019 at 11:08
hallo..ich habe vor 5 jahren meinen Führerschein entzogen bekommen..obwohl ich weder gefahren bin noch einen schlüssel für das Auto in der Hand hatte..Alkohol hatte ich zwar aber ich war den Polizisten zu normal..habe nur gepustet noch nicht mal blut haben sie genommen,,habe jetzt einen wiederantrag gemacht sie wollen eine teilnahmbescheinigung erste hilfe 9 Unterrichtseinheiten dann amtlicher sehtest und führungszeugniss..alles gemacht..morgen nur noch erste hilfe..bekomme ich dann meinen Führerschein wieder wenn sie alles haben oder kommt da noch mehr auf mich zu…
Heiko B. meint
14. August 2019 at 14:06
Ich hatte nach Antrag auf Wiedererteilung die Auflage bekommen, das ich die theoretische und praktische Prüfung ablegen muss. Aus finanzielle Gründen ist dass die Frist abgelaufen. Kann ich erneut einen Antrag auf Wiedererteilung stellen?
fuehrerscheinfix.de meint
16. August 2019 at 16:00
Hallo Heiko,
entsprechende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Alexander V. meint
7. Mai 2019 at 14:01
Hallo,
Gibt es eine Frist in der mir die Fahrerlaubnisbehörde bescheid geben muss welche Auflagen ich erfüllen muss um meinen Schein wieder zu bekommen.
Den Antrag habe ich vor 2 Monaten gestellt und sie wissen bis heute nicht wo meine Unterlagen sind.
Der Entzug war 1999
Dirk meint
30. April 2019 at 10:01
Hallo und guten Tag,
nach 10 Jahren (max. 15 Jahren) kann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU erreicht werden. Wie lange ist die Frist dass eine Fahrerlaubnis völlig neu erworben werden MUSS (mittels Fahrschule usw.)?
Ich danke für eine Antwort.
Paul meint
29. März 2019 at 22:43
Hallo. Habe meinen Führerschein 1997 wegen Alkohol das 2. Mal verloren. Bin jetzt seit 2002 in einer Suchteinrichtung und möchte jetzt nach meiner Sperrfrist den FS wieder machen. Was kommt auf mich zu?
Nancy meint
21. März 2019 at 15:35
Hallo, kann man ungefähr sagen wie lange die Bearbeitung der Neuerteilung des Führerscheins dauert?
Lg
Britta meint
25. Februar 2019 at 17:54
Hallo liebes Führerschein fix Team,
Am 31.01.2012 musste ich meinen Führerschein direkt an die Polizeibeamten abgeben. Meine Sperrfrist war am 31.01.2013 beendet. Laut Gerichtsurteil ohne Anordnung einer MPU. Lange brauchte ich keinen FS. Aus beruflichen Gründen nun doch. Nun meine Frage. Was wäre der beste bzw. sinnvollste Weg, den ich jetzt gehen sollte.
Lieben Gruß
Britta
Stefan meint
14. Februar 2019 at 12:57
Hallo
Mir wurde 2001 der Führerschein wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss entzogen.
2004 habe ich den Führerschein nach bestandener MPU erneuert. Während des Entzuges änderte sich die LKW-Regelung ( alter FS Klasse 3 bis 7,5 t ) wie ist das Procedere um nach heutigen Maßstäben den FS C1 zu machen, sowie den früheren Motorrad-FS Klasse 1, den ich damals auch besaß.
Sabrina meint
8. Februar 2019 at 18:27
Hallo
Mir würde am 18.12 .18 mein Fahrerlaubnis entzogen und 5 Monate Fahrverbot wegen 1,1 Promille..was muss ich jetzt tun um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück zu bekommen? Muss ich eventuelle eine mpu absolvieren?
Detlef meint
5. Februar 2019 at 16:07
moin, habe meinen FS 2011 entzogen bekommen aufgrund einer Fahrt mit sehr geringen mengen an THC die ich unwissentlich konsumiert habe. eine MPU wurde auferlegt die mit Ehrlichkeit ja nun mal nicht zu bestehen ist. Seit 3,5 Jahren bin ich im Europäischen Ausland ansässig und habe nicht einmal eine Deutsche Adresse. Mir wurde geraten den FS im Ausland neu zu machen doch dazu reichen meine Sprachkenntnisse nicht aus, Übersetzungsprogramme verschlimmern es nur.
Auf einer Führerscheinstelle habe ich erfahren, dass es die Möglichkeit gibt die alte Fahrerlaubnis im neuem Heimatland neu zu beantragen. Es sind aber keine Gesetzesgrundlagen zu finden mit denen ich den Behörden „helfen“ kann sich an Bestimmungen zu halten. Was kann ich machen ? Eine erneute MPU lässt mein Aufenthalt nicht zu und um in Deutschland einen neuen FS zu machen benötigt es einen Wohnsitz und damit wieder eine MPU.
Thomas meint
4. Februar 2019 at 13:40
Hallo.
mir wurde der Führerschein im Mai 2005 wegen Alkohol entzogen, mit einer Sperrfrist von 10 Monaten,
da ich mehr als 1,6 Promille intus hatte muss ich mit einer MPU rechnen,
hierzu jetzt meine Frage,: das Arbeitsamt möchte das ich den Führerschein wieder erlange,
um flexibler zu sein einen Job zu bekommen, aber durch eine drohende MPU überlege ich,
ob ich nicht noch ein Jahr darauf warten sollte, um dann nach insgesamt 15 Jahren
den Führerschein wieder zu bekommen.
Was wäre in meinem Fall sinnvoll, ?
Jasmin meint
1. Februar 2019 at 19:53
Hallo, ich musste 2007 den Fuehrerschein abgeben da ich zuviele Punkte in Flensburg hatte. In der Zwischenzeit habe ich in Amerika gelebt und daher den Fuehrerschein nicht benötigt. Nun brauche ich ihn wieder. Wie gehe ich in diesem Fall vor? Der Fuehrerschein wurde in einem anderen Bundesland angenommen als ich jetzt wohnhaft bin. An welche Stelle wende ich mich?
Daniel meint
29. Januar 2019 at 1:07
Hallo bin 2002 unter 1,55 alko3plus Cannabis gefahren. Klarer Fall FS sowie Fe weg. Dann 2005 EU FS neu gemacht. 2007 dann mit 0, 8 Alkohol anderes Auto leicht angeschuptz. Super FS und Fe wieder weg. Nun war ich bei der FS Stelle die meinten mpu sei Pflicht. Dann aber wird die ganze Akte genommen sprich von 1995 bis heute. Da noch fofe dabei war also mehrfach Fragestellung. Jetzt meine Frage ab 1.5.2019 greift auch für alte Einträge die neue Führerscheinrichtlinie. Danach darf eine Sache die nächste nicht mehr hemmen und jeder Eintrag muss gesondert behandelt werden. Was darf dann ab dem 2.5.2019 zur Beurteilung meiner Neuerteilung von der FS Stelle verwertet werden.
Vielen Dank
Guido meint
22. Januar 2019 at 9:45
Sehe geehrtes Team von Führerscheinfix.de,
Ich habe meinen Führerschein im Feb. 1999 wegen einer Alkoholfahrt (1,61 Promille) abgeben müssen.
Diesen möchte ich jetzt wieder erteilt bekommen und so wie ich das verstanden habe, muss ich, zur für mich zuständigen Führerscheinstelle und diesen neu beantragen.
Unbedingt nötig habe ich den Führerschein nicht, eventuell für Überführungsfahrten eines Wohnwagen und auch sonst wäre es natürlich von Vorteil!
Es ist also möglich nach 10 – 15 Jahren den Führerschein, ohne MPU wieder zu bekommen?
Falls mich eine Antwort von Ihnen etwas kostet, antworten Sie bitte nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Guido
Walter meint
20. Januar 2019 at 15:09
Hallo,Ich habe meinen Führerschein,damals 1987abgeben müssen,wegen Alkohol am Steuer.Bin aber nicht gefahren,sondern stand nur da,und wollte eine Rauchen,Zu egal retten anzündet gewartet,dann Blaulicht,dann Führerschein eingezogen.Was kann ich jetzt 2019 machen.
mi10 meint
15. Januar 2019 at 19:24
Im Jahr 2010 wurde mir der Fuehrerschein auf grund einer akuten pyschischen Erkrankung entzogen.
Die Krankheit ist durch die Einnahme von Medikamenten stabilisiert worden.
Was muss ich bei einer Neuerteilung des Führerscheins beachten ?
mfG
mi10
Beate meint
11. Januar 2019 at 10:35
Hallo,
ich habe leider meinen Führerschein zum 3. mal wegen Alkohol verloren, habe ich eine längere Sperrfrist , wann kann ich eventuell eine erneute MPU machen?
Geheim meint
10. Januar 2019 at 15:56
Mir wurde der Führerschein wegen Fahrerflucht entzogen. (parkendes Auto angefahren; niemand verletzt; Alkohol oder Drogen waren nicht im Spiel).
Muss ich mit der Anordnung einer MPU rechnen?