Das Wichtigste zur Wiedererteilung des Führerscheins
Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Außerdem müssen Sie vorher sämtliche eventuellen Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde erfüllt haben, wie z. B. das Absolvieren einer MPU.
Unter Umständen ist das möglich, wenn Sie eine Nachschulung absolvieren. Dann können Sie eine Sperrfristverkürzung bei Gericht beantragen. Ob diese allerdings bewilligt wird, liegt im Ermessen des Richters.
Ja, allerdings müssen Sie dafür Geduld aufbringen, denn dazu muss die Eintragung im Fahreignungsregister, die zum Fahrerlaubnisentzug führte, gelöscht werden. Dies ist in der Regel erst nach 15 Jahren der Fall.
Wenn die Fahrerlaubnis weg ist
In Deutschland können Verkehrssünder für schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten bestraft werden. Letzteres meint den Entzug vom Führerschein für maximal drei Monate.
In besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis allerdings gänzlich entzogen werden, wenn die Fahreignung des Betroffenen in Zweifel zu ziehen ist. Dies tritt beispielsweise auf, wenn eine Straftat mit dem Kfz begangen wurde.
Dies stellt Betroffene oft vor große Probleme, da sie in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkt werden. Nicht selten sind auch berufliche Konsequenzen zu fürchten, wenn das Fahrzeug beispielsweise für die Arbeit genutzt wird. Dann stellt sich die Frage, wie für den Führerschein eine Neuerteilung erzielt werden kann.
Mit diesem Prozedere setzt sich der folgende Ratgeber auseinander. Neben den Kriterien für einen Antrag auf eine Führerschein-Wiedererteilung erfahren Sie, was es mit der Sperrfrist auf sich hat und ob Sie den Führerschein nach 10 Jahren zurück erhalten können, ohne eine MPU zu absolvieren.
Inhalt
Wann wird ein Führerschein entzogen?
Bevor Sie sich über die Neuerteilung vom Führerschein Gedanken machen, muss dieser erst einmal durch die zuständige Behörde entzogen werden. Unterschiedliche Verstöße können dazu führen.
Ebenfalls eine beharrliche Missachtung der Verkehrsregeln kann einen Führerscheinentzug bedingen. Dies ist auch der Fall, wenn Ihr Punktekonto in Flensburg einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat.
Dabei ist es egal, welche Pflichtverletzungen zu den einzelnen Punkten geführt haben. Auch Straftaten sind ein wesentlicher Faktor, bei denen die Berechtigung zum Führen von Kfz entzogen werden kann.
Diese müssen in Zusammenhang mit einem Fahrzeug begangen worden sein. Die Entscheidung hängt letztlich vom Einzelfall ab, der Richter kann also durchaus einen Fahrerlaubnisentzug für notwendig erachten. Folgende Straftatbestände kommen dabei in Betracht:
- Fahrlässige Körperverletzung/Tötung
- Fahrerflucht
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unterlassene Hilfeleistung
- Kennzeichenmissbrauch
- Alkohol- und Drogenfahrten
All diese Delikte können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesem Fall muss nach Ablauf eines festgesetzten Zeitraums (Sperrfrist) die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden.
Klar davon abzugrenzen ist das Fahrverbot. Hierbei handelt es sich quasi um eine erzieherische Maßnahme. Dem Betroffenen wird für maximal drei Monate verboten, Kraftfahrzeuge zu führen. In dieser Zeit soll das Verhalten reflektiert und überdacht werden. Ziel ist es, eine Einsicht zu bewirken.
Nach Ablauf des Fahrverbots müssen Sie den Führerschein weder neu machen noch einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Das Dokument wird Ihnen von der Behörde, die ihn einbehalten hat, einfach wieder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie erneut berechtigt, Kraftfahrzeuge zu führen und am Verkehr teilzunehmen.
Sperrfrist verhindert sofortige Führerschein-Neuerteilung
Bevor es zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis kommen kann, muss die Sperrfrist eingehalten werden. Anders als ein Fahrverbot dient ein Fahrerlaubnisentzug nämlich nicht nur dazu, dass der Betroffene sein Verhalten überdenkt, er soll vielmehr auch an einer Besserung dessen arbeiten.
Grund dafür ist, dass durch die Pflichtverletzungen des Verkehrssünders ein Misstrauen der Behörden entstanden ist. Diese trauen ihm oft nicht mehr zu, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen und vermuten eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Grundlage für diese befristete Sperre bildet der § 69a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB):
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Im Gesetzestext für zudem die Dauer der Frist definiert. Sie beträgt mindestens sechs Monate und hat eine Maximaldauer von fünf Jahren. Hier wird jeder Fall individuell beurteilt, sodass keine pauschale Aussage über die Höhe der Sperrfrist für zugeordnete Vergehen getroffen werden kann. Es handelt sich um Einzellfallentscheidungen.
Kann die Sperrfrist zum Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis verkürzt werden?
Gerade wer beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, kann oft nicht die Sperrfrist abwarten, bis es zu einer Führerschein-Wiedererteilung kommt. Dann stellt sich die Frage, ob die Sperrfrist auch verkürzt werden kann.
Grundsätzlich ist dies möglich. Sie können beispielsweise an einer Nachschulung teilnehmen. Entsprechende Veranstaltungen werden vom TÜV oder der DEKRA angeboten. Allerdings muss jede Sperrfristverkürzung vor Gericht beantragt werden.
Es liegt dann im Ermessen des zuständigen Richters, ob dieser Bitte stattgegeben wird. Dafür müssen Sie gute Gründe vorbringen. Ein Argument wäre zum Beispiel, dass Sie den Führerschein für berufliche Zwecke benötigen.
Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug kann frühestens drei Monate vor Ablauf der festgelegten Frist erfolgen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob noch Maßnahmen erfüllt werden müssen, damit für die Fahrerlaubnis eine Wiedererteilung stattfinden kann.
Beachten Sie: Da es sich nicht um ein Fahrverbot handelt, ist ein Antrag unabdingbar. Stellen Sie diesen nicht, sind Sie weiterhin nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge zu führen. Tun Sie dies dennoch, kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt werden.
Mögliche Maßnahme kann beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein. Doch nicht immer muss auf diese zurückgegriffen werden. Es kann auch komplett auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. Auch dies ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Dass Sie für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis den Führerschein komplett neu machen müssen (inklusive Fahrstunden und Prüfung) ist nur der Fall, wenn Zweifel an Ihren fahrtechnischen Fähigkeiten und Kenntnissen bestehen.
Führerschein zurück mit und ohne MPU
Liegen allerdings Gründe vor, die die Anordnung einer MPU rechtfertigen, so müssen Sie diese Untersuchung über sich ergehen lassen. Dies ist oft notwendig, wenn ein Alkohol- oder Drogendelikt zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat.
Im Rahmen der MPU soll festgestellt werden, ob Sie in der Lage sind, verantwortungsbewusst ein Kraftfahrzeug zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen ohne andere, dadurch zu gefährden.
Um dies nachzuweisen, müssen Sie vier Teilbereiche absolvieren und bestehen:
- Schriftliche Befragung
- Medizinische Untersuchung
- Mehrere Leistungstests
- Psychologische Untersuchung
Können dadurch die Zweifel der Behörde ausgeräumt werden, steht einer Führerschein-Neuerteilung nichts mehr im Wege. Fallen Sie allerdings bei den Tests durch, müssen Sie zum wiederholten Male eine MPU absolvieren.
Gibt es den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zurück?
Oft schrecken die hohen Kosten den Verkehrssünder ab, an einer MPU teilzunehmen um eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erzielen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese Leute nie wieder ihren Führerschein erhalten können.
Per Gesetz ist es nämlich durchaus möglich, eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU zu erreichen. Allerdings ist dies frühestens nach zehn Jahren möglich. Grundlage dafür bildet § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen […] zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist […]
Das bedeutet, dass die Tat nach zehn Jahre quasi verjährt ist. In diesem Zusammenhang ist auch von einer Tilgungsfrist die Rede. Nach Ablauf dieser kann Ihnen die Tat nicht mehr vorgeworfen werden. Allerdings dürfen in diesem Zeitraum keine anderen Verkehrsdelikte verzeichnet sein. Des Weiteren verschiebt ein Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung die Frist nach hinten.
In der Regel beginnt die Verjährung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem diese wieder erteilt werden könnte und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Daher kann es maximal 15 Jahre dauern, bis der Führerschein ohne MPU zurückerlangt werden kann.
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K.-H. meint
11. Juni 2018 at 10:39
Ich war seit 1988 im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis. Im Jahr 2010 rutschte ich mit meinem Fahrzeug über eine rote Fußgängerampel, wurde geblitzt und setzte dann zurück. Dennoch bekam ich einen Punkt. Trotz Einspruch sollte ich einen Punkt abbauen. Das war mir zeitlich nicht möglich da ich kurz nach der Aufforderung zum Punkteabbau-Seminar für 9 Monate beruflich auf den Philippinen tätig war. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist wurde abgelehnt. Als ich nach diesen 9 Monaten nach Deutschland zurückkehrte, wurde mir bei der Einreise am Flughafen der Führerschein eingezogen. Das ist nun fast 9 Jahre her. Muss ich nun bei einem Antrag auf Wiedererteilung die Prüfungen neu ablegen? Und muss ich nun nach 9 Jahren den Punkt immer noch abbauen, obwohl ich laut Flensburger Auskunft keine Punkte mehr habe? Ich hätte ja dann ein „Punkte-Guthaben“ ….
Philip meint
10. Juni 2018 at 14:48
Mir wurde der Führerschein entzogen nachdem ich mit THC im blut angehalten worden bin woher kann ich denn nun entnehmen was für eine Sperrfrist besteht und welche vorraussetzungen ich erfüllen muss.
Klaus meint
26. Mai 2018 at 1:14
Hallo
Oktober 2016 wurde ich mit 0,52 promile das erste mal angehalten. am 12 mai wurde ich mit 1,1 promile angehalten. Brief vom Richter hab ich am Freitag erhalten stand nur das mir die fahrerlaubniss entzogen wurde. wie geht es jetzt weiter wan kommt die strafe wie lange hab ich sperrfrisst. und soll ich mich jetzt schon für die mpu anmelden und wan mit abstinenz anfangen.
jochen meint
23. Mai 2018 at 10:02
Hallo und moin
Musste im Jahr 2003 meinen Führerschein angeben wegen Alkohol nicht über 0.8 Promille und anderer Verkehrsdilikte.
Habe jetzt einen Antrag auf neuerteilung laufen. Wie stehen die Chancen, das ich ohne MPU durch komme habe bereits meine theoriestunden absolviert.
Alex meint
17. Mai 2018 at 21:10
Hallo Führerscheinfix.de-Team,
Mein Schwiegervater hat ca 1998 den FS wegen zu vieler Punkte abgeben dürfen. Jetzt stellt sich uns die Frage ob er den FS einfach neu beantragen kann, oder ob er noch zur MPU muss.
Danke im Voraus.
michael meint
16. Mai 2018 at 14:32
Hallo,
ich habe meinen Führerschein verloren am 16.03.2007
Eigentlich sind diese besagten 10 Jahre schon damit erfüllt – trotzdem verlangt die Führerscheinstelle eine MPU von mir – welche Möglichkeiten habe ich noch diese zu umgehen.
MfG
Michael
H. meint
15. Mai 2018 at 13:31
Hallo
mir wurde 2015 wegen Drogen am Steuer der Führerschein entzogen.
Ich musste zum Psychologen der mich als extrem Drogenabhängig eingestuft hat (Stufe 10).
Was muss ich jetzt tun um meinen FS wieder zu bekommen? Führerscheinstelle?
Ich hatte die Möglichkeit 2 Jahre zu warten oder 5000 € zu zahlen.
Ich habe gewartet. Aber wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise?
Kati meint
8. Mai 2018 at 2:03
Hab ihn 2005 abgeben Müssen wegen cannabis im blut…angeordnete mpu habe ich
nicht absolviert…. Lohnt es sich jetzt mal anzufragen wegen neuerteilung?… 13jahre sind jetzt rum… Grübel….?!?!?!?! Danke für antwort
Björn meint
3. Mai 2018 at 13:35
Hallo mir wurde am 02.März 2006 mein Führerschein von der Polizei direkt abgenommen. Der Strafbefehl bzw die 14 Tage zum Einspruch endeten im Juni 2006.
Meine Strafe betrug 1000 Euro sowie 8 Monate Favrverbot.
Meine Frage: wieso nach 15 Jahren ohne MPU ? Wenn Ich das richtig verstanden habe wären das in meinem Fall dann 10 Jahre + die 8 Monate oder habe ich das falsch verstanden?
Demnach müsst ich doch die Fahrerlaubniss ohne MPU zurückerlangen!? ggf. den Führerschein neu machen
Rico meint
27. April 2018 at 12:39
Hallo,
ich habe mir eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) zuschicken lassen.
In meinem FAER ist keine Eintragung erfasst. Nun meine Frage. Ist dort alles erfasst wurden? Also auch mein Führerscheinentzug mit Anordnung einer Sperrfrist und MPU?. Oder gibt es da noch eine andere Akte? Mir wurde der Führerschein 1998 entzogen und meine Sperrfrist endete am 23.12.1999. Also müsste doch auch meine MPU verjährt sein?
Hilde meint
26. April 2018 at 10:39
Ich habe eine Frage: Meinem Mann wurde im März 2010 der Führerschein wegen wiederholter Alkoholfahrt entzogen.
Im Jahre 2o16 wurde er beim Fahren ohne Führerschein erwischt.
Er ist jetzt der Meinung, dass im Jahr 2o2o die 1o-Jahresfrist erfüllt ist und er den Führerschein ohne MPU wiederbekommt.
Ich bin jedoch der Meinung, dass die Tilgungsfrist durch den Verstoß in 2o16 unterbrochen wurde .
Wer hat Recht ?
Thomas S. meint
21. April 2018 at 22:46
Hallo,
ab wann beginnt die 15-Jahres-Frist (Alkohol)?
Ab dem Tat-Tag? Ab der Verurteilung? Ab Ende der Sperrfrist?
Ab der Ablehnung zur Wiedererteilung nach einer negativen MPU?
Zählt eine in diesem Zusammenhang ausgesprochene Bewährungsstrafe dazu?
Zählt die 15-Jahres-Frist auch, wenn es das 2. Vergehen wegen Alkohol war?
Vielen Dank
Thomas
Ferenc meint
18. April 2018 at 14:55
Hallo, mein Führerschein wurde entzogen, und ich habe ein Fahrverbot für 10 Monate bekommen. Wenn ich den Führerschein neu beantragen möchte, ust es nötig auch die Fahrpflichtstunden und Theorie kurs zu machen, oder darf ich direkt zur Fahrprüfung und theoretische Prüfung gehen, sobald ich den Erlaubnis bekommen habe?
Stim meint
13. April 2018 at 19:13
Hallo,
mir wurde am 05. Dezember 2007 mein Führerschein wegen Alkohol entzogen. Die Sperrfrist endet am 04.12.2009.
Kann ich bereits einen Antrag auf Neuerteilung stellen ohne eine MPU machen zu müssen? Seit Dezember 2007 sind ja 10 Jahre rum. Auffällig in der Zeit bin ich nicht geworden.
Sofern ich einen Antrag stelle und eine MPU vorgeschrieben wird, ist der Antrag anschließend schädlich, wenn ich nach 15 Jahren den Führerschein ohne MP erhalten würde?
Cem meint
13. April 2018 at 5:28
Habe im Mai 2006 einen Autounfall mit 0.48 Promille und etwas amphevitamine im Blut verursacht. Nach 3monatiger sperrfrist sollte ich damals die MPU machen leider wie es ist war mir dies finanziell bis heute nicht möglich.
Was muss ich heute alles machen wenn ich meine Fahrerlaubnis zurück möchte.
Danke schonmal im Voraus
Gruss Cem
Jens meint
12. April 2018 at 18:01
Hallo, ich soll von der Führerscheinstelle zur MPU. Seit 3 Monaten warte ich und wenn ich nicht bald zur MPU zugelassen werde..verfällt mein Abstinenzjahr. Die Führerscheinstelle wartet auf Gerichtsunterlagen der letzten 10 Jahre. Hat die Führerscheinstelle sich an Fristen zu halten? Lg
Wolfgang F. meint
10. April 2018 at 17:04
Ich habe die MPU nicht bestanden und möchte eine 2. MPU machen. Die Begutachtungsstelle benötigt aber nun, wiederum, die Unterlagen der Führerscheinstelle, der Fahrerlaubnisbehörde.
Wie bekomme ich die Fahrerlaubnisbehörde dazu dies zum 2. mal zu machen ?
Das 1. negative Gutachten und die Kopie habe ich zugesendet bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Viktor meint
29. März 2018 at 21:18
Hallo mir wurde mein Führerschein entzogen letzten Jahres am Juli weil ich den Aufbauseminar nicht gemacht habe und jz ist alles fertig. Bekomme ich meinen alten wieder oder was genau muss ich nun alles tun?
Natascha meint
29. März 2018 at 14:32
Hallo. Die Fahrerlaubnis wurde mir heute entzogen, sperrfrist beträgt 5 Monate. Den Führerschein habe ich aber bereits vor 7 Monaten abgegeben ( vorläufige Entziehung) . Meine Frage ist, wer kann mir sagen ob ich den Führerschein komplett neu machen muss?
Grund: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. ( keine Drogen / kein Alkohol / kein Personenschaden).
Keine Punkte in Flensburg.
Keinerlei sonstigen Vergehen.
Danke im voraus
Andy meint
25. März 2018 at 21:31
Hallo,ich habe meinen Führerschein 2006 wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen.habe 2015 eine Mpu gemacht und bin durchgefallen,kann ich den Führerschein jetzt trotzdem ohne Mpu beantragen oder muss ich ab 2015 nochmal 10 Jahre warten?
Adem meint
20. März 2018 at 6:32
Ich habe die 8 punkte grenze ereicht wegen zu schnelle fahren was passiert jetzt
Thomas E. meint
9. Februar 2018 at 9:47
mir wurde vor 8 Jahren der Führerschein entzogen wegen Alkohol, hatte 3 Monate den Führerschein, habe jetzt die Mpu und den Vorbereitungskurs positiv absolviert wie von der Behörde verlangt! Kann jetzt im Nachhinein eine weitere Auflage wie z.b Fahrprüfung usw. noch kommen oder hätte das im Schreiben mit der Pflicht zur Mpu stehen müssen
fuehrerscheinfix.de meint
9. April 2018 at 10:50
Hallo Thomas,
wenn Sie die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle mit dem positiven MPU-Entscheid beantragen, wir diese Ihnen in der Regel mitteilen, ob Sie noch eine Fahrprüfung für die Wiedererteilung absolvieren müssen.
Ihr Team von Führerscheinfix.de
helmut meint
15. Mai 2018 at 20:00
Nach 8 Jahren neu machen , aber nach 15 Jahren so wiederbekommen- finde den Fehler. Und es leider wahr-traurig
Tibor meint
8. Februar 2018 at 22:06
Hi,
Mal ne frage… ich musste mein führerschein im jahre 2010 abgeben, ich habe die Auflage einer mpu bekommen. Ich hab sie schon 2 mal nicht bestanden und meine frage ist, wenn ich jetzt noch 2 jahre warte. Ob ich dann nach ablauf der verjährungsfeist einen neuen führerschein machen kann. In dem artikel steht das eine wiedererteilung die frist nach hinten verschiebt. Wie lange würde die frist in meinem fall verschoben werden?
fuehrerscheinfix.de meint
9. April 2018 at 10:34
Hallo Tibor,
in der Regel beginnt die Verjährung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem diese wieder erteilt werden könnte und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Daher kann es maximal 15 Jahre dauern, bis der Führerschein ohne MPU zurückerlangt werden kann. Wir haben das im Artikel präzisiert.
Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht können Sie aber versuchen, vor Gericht eine Verkürzung der Sperrfrist erreichen.
Ihr Team von Führerscheinfix.de
Bianca meint
29. Januar 2018 at 18:35
Hallo,
2007 habe ich meinen FS wegen Trunkenheit abgeben müssen.
MPU wurde angeordnet.
Nun möchte ich ihn wieder beantragen…muss ich denn definitiv eine neue Prüfung ablegen oder wird es ohne gehen?
fuehrerscheinfix.de meint
26. März 2018 at 13:03
Hallo Bianca,
die Tilgungsfrist ist noch nicht abgelaufen, das geschieht in der Regel erste nach 15 Jahren. Sie werden also mutmaßlich für die Wiedererteilung einen positiven MPU-Bescheid vorlegen. Ob Sie bei einer Neuerteilung die Führerscheinprüfungen wiederholen müssen, liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Andy W. meint
12. Januar 2018 at 15:59
Hallo ich habe da eine frage ich brauche einen Auszug aus Flensburg für die Wiederherstellung der Fahrerlaubnis wie bekomme ich die? hätten sie vielleicht einen link für mich wo man die kostenlos bekommt.
mfg Andy
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 12:54
Hallo Andy,
Sie können den Auszug auf der Seite des Bundeskraftfahramtes beantragen.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Arne W. meint
12. Januar 2018 at 11:32
Hallo.Mir wurde am 17.01.17 der Führerschein entzogen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.Am 01.09.17 hatte ich einen Gerichtstermin wo ich ab da noch 6 Monate Entzug bekommen habe.Ich bin in Berufung gegangen und warte jetzt auf den nächsten Termin beim LG.Frage1:Sollte ich die Berufung verlieren,was muss ich dann tun?Leider gibt es die Sperrfrist.Kann bzw muss ich persönlich zur Führerscheinstelle und neu beantragen oder wird sowas auch mit der Post geschickt?
Frage2:Wenn ich die Berufung gewinne,bekomme ich meinen Schein dann sofort zurück??
Danke schon mal für die Antwort.
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 12:51
Hallo Arne,
ein Führerschein muss schon aufgrund der erforderlichen Unterlagen persönlich bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Zu Ihrer Frage 2 können wir leider keine Antwort geben, da wir nicht mit allen Details des Falls vertraut sind und zudem keine Rechtsberatung geben dürfen. Klären Sie derartige Fragen am besten mit einem Anwalt.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Conny meint
21. November 2017 at 9:59
Hallo!
mir wurde 2002 der Führerschein wegen Drogenkonsum entzogen (MPU notwendig). Ich habe bei dem Straßenverkehrsamt angerufen um in Erfahrung zu bringen, wie ich einen Antrag stellen kann. Die Dame meinte ich müsste einen Termin vereinbaren.
Gibt es keine andere Möglichkeit? Beispielsweise einen Antrag/ein Formular was ich nutzen kann? Muss ich persönlich Vorsprechen?
Vielen Dank!
fuehrerscheinfix.de meint
15. Dezember 2017 at 14:08
Hallo Conny,
die Neuerteilung des Führerscheins erfolgt persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Sebastian meint
21. August 2017 at 18:28
Hallo zusammen,
mir wurde der Führerschein vor exakt 6 Jahren entzogen wegen Cannabis am Steuer. Damals war es noch ein illegales sowie nicht ärztlich -verordnetes Medikament für mich gewesen. Jetzt bekomme ich seit Zwei monaten eine Cannabis-Blüten Therapie auf Grund meines Tourette-Syndroms. Benötige ich jetzt nur ein ärztliches Gutachten sowie einen Hör und Sehtest als auch einen 1.Hilfe Kurs Attest?Oder kann ich sogar mit irgendeinem Paragraphen im Gesetz den Führerschein so zurückfordern? Vielen lieben Dank für eure Antwort.
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 8:55
Hallo Sebastian,
wir nehmen an, dass Ihnen nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sondern dass Sie ebenfalls die Auflage einer MPU haben. Wenn dem so ist, müssen Sie diese erst erfolgreich bestehen, bevor Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Antrag auf den Führerschein stellen können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Auflage nämlich noch nicht verjährt. Falls Sie jedoch keine solche Auflage erhalten haben, dann müssen Sie dennoch regulär alle Formalien erbringen. Auch wenn Sie jetzt legales Cannabis erhalten, ändert dies nichts an dem Vorfall von vor sechs Jahren, da es zum damaligen Zeitpunkt ein illegaler Besitz war. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen am besten an die Fahrerlaubnisbehörde.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Michael meint
31. Januar 2019 at 14:05
Hallo ich bin der Michael 34j mir wurde vor zehn Jahren der Führerschein entzogen weil ich zu viele Punkte hatte. Was kann ich tun um den Führerschein wieder zu bekommen
Sven C. meint
1. Juli 2017 at 11:44
Wo und wie kann ich meinen Führerschein neu beantragen? Mir wurde er 1998 in Bayern entzogen und ich lebe seid 2004 in Sachsen. Bekomme ich den mit einem Sehtest und Erste Hilfe Kurs ohne Prüfung wieder oder muss ich diese auch nachweisen?
fuehrerscheinfix.de meint
3. Juli 2017 at 9:41
Hallo Sven,
Sie können Ihren Führerschein bei der nächsten Führerscheinstelle neu beantragen. Sie müssen in der Tat damit rechnen, sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung absolvieren zu müssen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Adrian H. meint
11. November 2016 at 16:36
Worauf bezieht sich die Verjährungs- bzw Tilgungsfrist ? Auf das Jahr der Tat oder das Ende der Sperrfrist ? Ich wurde im August 2006 wg. Trunkenheit am Steuer mit einer Sperrfrist bis 11.04.2007 belegt. Wann kann ich eine neue Fahrerlaubnis ohne MPU beantragen ?
fuehrerscheinfix.de meint
14. November 2016 at 10:09
Hallo Adrian,
der Beginn der Sperrfrist ist in der Regel der Tag, an dem sich das Gericht oder die Behörde letztmalig mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Wurde der Führerschein direkt nach Begehung der Tat eingezogen, so kann dieser Zeitraum auf die Frist angerechnet werden. In der Regel kann die Fahrerlaubnis ohne eine MPU nach fünfzehn Jahren beantragt werden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de