Das Wichtigste zum Fahrverbot und Führerscheinentzug
Das Fahrverbot ist nur über einen Zeitraum von einem bis drei Monate verhängt. Der Führerscheinentzug ist langfristig und ggf. auch lebenslänglich angelegt.
Die häufigsten Ursachen für den Führerscheinentzug sind Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer und acht Punkte in Flensburg.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Doch auch bei 0,3 Promille hinterm Steuer und gefährdendem Fahrverhalten können bereits Konsequenzen drohen. Ab 1,1 Promille kommt es in der Regel zum Führerscheinentzug.
Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Wann ist der Führerschein weg?
Autofahrer riskieren den Führerschein auf vielerlei Weise. Meist kommt der Führerschein schon weg, wenn die Geschwindigkeit erheblich überschritten wird. In anderen Fällen führt eine schwere Verkehrsstraftat dazu (z. B. Unfallflucht).
Handelt es sich um ein Fahrverbot, erhalten Sie den Führerschein nach ein bis drei Monaten wieder. Wurde jedoch die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, dürfen Sie für längere Zeit nicht Auto fahren. Den Führerschein müssen Sie nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten und bis maximal fünf Jahren erneut beantragen.
In diesem Ratgeber möchten wir zunächst Autofahrern die Frage beantworten: „Ab wann ist mein Führerschein wirklich weg?“ Weiterhin soll geklärt werden, wann mit einem Fahrverbot und wann mit einem Führerscheinentzug zu rechnen ist.
Inhalt
Aus diesen Gründen kommt der Führerschein weg
Der Führerschein ist weg ab 31 km/h zu schnell innerorts, 41 km/h außerorts. Dass Autofahrer mit Alkohol am Steuer den Führerschein riskieren, ist bekannt, aber ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?
In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5, aber schon bei 0,3 Promille können schwere Konsequenzen drohen, wenn der Fahrer durch eine alkoholtypische Fahrweise auffällig wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Trunkenheitsfahrt vor, die mit dem Führerscheinentzug und nicht mehr nur einem Fahrverbot bestraft wird.
Der Führerschein kommt auch weg, wegen der Punkte, die Sie im Fahreignungsregister in Flensburg angesammelt haben. Nach 8 Punkten kommt der Führerschein nämlich automatisch weg.
Vor der Punktereform 2014 bedeuteten 18, nicht 8 Punkte, dass der Führerschein weg war. Das lag mitunter daran, dass schon weniger schwere Verkehrsverstöße, wie beispielsweise Beleidigung im Straßenverkehr, Punkte in Flensburg nach sich zogen.
Der Führerschein kommt langfristig weg bei beispielsweise Fahrerflucht oder anderen Verkehrsstraftaten. Eine Trunkenheitsfahrt wegen Alkohol oder Drogen am Steuer, Gefährdung im Straßenverkehr, Vollrausch und illegale Autorennen gehören nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB) ebenso zu den Delikten, die einen Führerscheinentzug rechtfertigen, besonders nach einem Unfall.
Wann ist der Führerschein weg und wie lange?
Ein Fahrverbot wird für mindestens einen und maximal drei Monate verhängt. Der Führerscheinentzug hingegen ist längerfristig, manchmal sogar lebenslänglich veranschlagt. Betroffene dürfen je nach richterlicher Entscheidung mindestens sechs Monate, maximal fünf Jahre lang nicht Auto fahren.
Für mehr als 10 Jahre kommt der Führerschein weg, wenn das Höchstmaß (fünf Jahre) nicht „zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr“ ausreicht. So steht es in § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB. Der Führerschein ist für 15 Jahre weg, wenn Sie eine zusätzlich angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) umgehen möchten.
Führerschein weg ohne gefahren zu sein – geht das denn?
Ja, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Grund zu der Annahme hat, dass Sie nicht mehr über die ausreichende Fahreignung verfügen. Das können z. B. gesundheitliche Gründe sein (Herzinfarkt, schweres Parkinson).
Auch eine Alkohol- oder Drogensucht kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, selbst wenn Sie nicht direkt mit Drogen am Steuer erwischt werden.
Ist der Führerschein weg und trotzdem fahren Sie Auto, liegt das sogenannte Fahren ohne Führerschein vor. In diesen Fällen kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.
Nun zu der Frage: „Mein Führerschein ist weg, wann bekomme ich ihn wieder?“ Nach einem Fahrverbot können Sie den Führerschein einfach wieder abholen. Handelt es sich allerdings um einen Führerscheinentzug, ist der Führerschein also länger weg, ist dieser neu zu beantragen.
Ist der Führerschein weg, kann das Fahrrad genommen werden. In der Regel beziehen sich Fahrverbot und Führerscheinentzug nur auf motorisierte Kfz.
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Bock meint
14. Januar 2020 at 18:53
Bei mir ist es schon daß zweite mal das erste mal mit 1,4 und daß zweite mal mit 0,28 und habe 3 Monate Fahrverbot und da nach soll ich mpu machen ist daß rechtens.