Das Wichtigste zur Umschreibung des Führerscheins
Ja, bis spätestens 2033 müssen alle Inhaber alter Führerscheine diese in ein EU-Scheckkartendokument umschreiben lassen. Eine Übersicht zu den wichtigen Fristen, finden Sie hier.
Den Führerschein umschreiben lassen können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Eine Prüfung ist nicht erneut abzulegen. Das Umschreiben kostet etwa 25 Euro. Was darüber hinaus wichtig ist, können Sie hier lesen.
Nicht immer. EU-Führerscheine müssen Sie in der Regel nicht umschreiben lassen. Bei Dokumente aus Drittstaaten sieht das anders aus. Alles Wichtige diesbezüglich finden Sie hier.
Führerschein umschreiben lassen, diese Regelungen gelten
Viele Autofahrer können sich nicht vorstellen, dass die Umschreibung vom Führerschein möglich oder sogar notwendig ist. Schließlich ist das wichtige Dokument unbegrenzt gültig. Seit vielen Jahren sind der rosafarbene oder graue Lappen ein täglicher Begleiter und auch wenn sich das Papier mittlerweile kaum noch auseinanderfalten lässt und schon zu zerfallen droht, lassen nur wenige ihren alten Führerschein umtauschen, auch wenn es sich teilweise noch um alte Führerscheinklassen (z. B. 1a, 1b etc.) handelt.
Vor allem die teilweise mehr als 50 Jahre alten Passfotos erinnern viele Fahrer an ihre Jugend und bieten beim geselligen Beisammensein und auf Feiern häufig Grund für Erheiterung. Doch gerade diese alten Fotos erschweren eine Identifikation, weshalb die neuen EU-Führerscheine nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzen.
Was zu beachten ist, wenn Sie ihren alten, deutschen Führerschein umschreiben wollen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ausländische Führerschein auch in Deutschland genutzt werden kann, betrachtet dieser Ratgeber.
Inhalt
Die Führerscheinreform von 2013
Der neue EU-Führerschein wurde im Zuge der Führerscheinreform von 2013 eingeführt. Sie beruht auf der bereits im Dezember 2006 vom europäischen Parlament verabschiedeten 3. Führerscheinrichtlinie und trat am 19. Januar 2013 in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist es, die verschiedenen Regelungen der europäischen Führerscheine anzugleichen und in einem gemeinsamen Modell zu vereinen.
Dies scheint bei rund 110 verschiedenen Führerschein-Varianten in Europa durchaus angebracht. Allein auf den deutschen Straßen sind noch sechs verschiedene Versionen in Verwendung, darunter zum Beispiel auch noch die Fahrerlaubnis aus der DDR. Bei dieser Vielzahl an unterschiedlichen Führerscheinen verwundert es nicht, dass die Polizei und auch andere Behörden im In- und Ausland schnell den Überblick verlieren. Deren Arbeit soll in Zukunft erleichtert werden, denn bis 2033 strebt die EU im Europäischen Währungsraum (EWR) die vollständige Umstellung auf den einheitlichen EU-Kartenführerschein an.
Wann ist es notwendig auf den EU-Führerschein umschreiben zu lassen?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Umtausch des Führerscheins nur in seltenen Fällen notwendig. Die alten Papierführerscheine behalten auch noch weiterhin ihre Gültigkeit, ein Umtausch ist erst 2033 verpflichtend. Stichtag für die Führerschein-Umschreibung ist der 19. Januar 2033.
Sind Autofahrer nach diesem Datum ohne den neuen Kartenführerschein unterwegs, ist dies Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet werden. Laut § 21 StVG ist dann entweder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder auch eine Geldstrafe zu erwarten. Das Strafmaß ist abhängig davon, ob Sie aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt haben. Um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig auf den EU-Führerschein umschreiben zu lassen.
Anfang 2033 wäre mit langen Wartezeiten bei den Behörden zu rechnen, wenn alle Autofahrer erst dann ihren Führerschein umtauschen würden. Deshalb gelten gestaffelte Umtauschfristen:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Vorteile des EU-Kartenführerscheins
Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fahren möchte, beispielsweise für einen Urlaub, für den kann es von Vorteil sein auf den EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Durch die Vereinheitlichung der Führerscheine in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union können mögliche Missverständnisse bei Polizei oder Autovermietung vermieden werden. Dies ist vor allem dann eine Erleichterung, wenn Sie die Landessprache nicht beherrschen oder unter Zeitdruck stehen.
Die EU-Führerscheinrichtlinien besagen allerdings, dass sowohl der graue als auch der rosafarbene Führerschein weiterhin in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig sind. Wer einen Umtausch noch vermeiden will, kann eine Übersetzung des Fahrerlaubnis in der jeweiligen Landessprache bei der Fahrerlaubnisbehörde anfordern.
Bei einem Urlaub mit dem Auto außerhalb von Europa ist ein internationaler Führerschein empfehlenswert. Gerade bei Reisen in die USA und Kanada ist dieses Dokument notwendig. Um den internationalen Führerschein zu beantragen, wird der EU-Kartenführerschein benötigt, sodass es dann sowieso unumgänglich ist, den Führerschein umschreiben zu lassen.
Adieu alter Führerschein – was beim Umschreiben beachtet werden muss
Bei der Umschreibung des Führerscheins handelt es sich um eine Erneuerung des Dokumentes und eine erneute Fahrprüfung ist dafür nicht notwendig. Allerdings benötigen Sie folgende Unterlagen für den neuen Kartenführerschein: der alte Führerschein, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie den gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sonderregeln gelten für Lkw- und Busfahrer. Für diese ist zusätzlich noch eine ärztliche Untersuchung vorgesehen, die beim Führerschein-Umschreiben nachgewiesen werden muss.
Sie wollen den alten Führerschein umschreiben lassen? Die Kosten betragen etwa 25 Euro. Möglich ist dies beim Straßenverkehrsamt, dem Ordnungsamt und auch bei Landratsämtern. Kommunen und Gemeinden handhaben dies meist unterschiedlich, weshalb es ratsam ist, sich vorher zu informieren welche Behörde in der Nähe zuständig ist. Für die Ausstellung des neuen Kartenführerscheins wird meist ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen benötigt. Einige Behörden bieten gegen Aufschlag einen Express-Service an. Durch diesen liegt der neue Schein bereits innerhalb weniger Tage vor.
Beim Wechsel des Führerscheins gilt: Besitzstände bleiben erhalten. Das bedeutet, dass trotz Führerschein-Umschreibung und der möglichen Umstellung auf ein neueres Fahrzeugklassen-System, auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge geführt werden dürfen, wie mit dem alten Führerschein. Um auch im Nachhinein einen Nachweis für die im alten Lappen eingetragenen Führerscheinklassen vorlegen zu können, ist es hilfreich, diesen vor dem Umtausch zu kopieren. Außerdem sollten Sie kontrollieren, ob neben der Richtigkeit Ihrer persönlichen Angaben auch wirklich alle Klassen, die Sie führen dürfen, im neuen Kartenführerschein aufgeführt sind.
Der EU-Kartenführerschein gleicht im Bezug auf Größe und Material den gängigen Scheckkarten. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern ist er nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern muss alle 15 Jahre umgetauscht werden. Dadurch soll insbesondere das Passbild regelmäßig aktualisiert werden und einen Abgleich zwischen Fahrer und Besitzer der Fahrerlaubnis ermöglichen. Zudem soll der Führerschein somit eine höhere Fälschungssicherheit aufweisen.
Um einen Führerschein oder einen Personalausweis zu beantragen, ist seit November 2010 ein biometrisches Passbild notwendig. Das 45 x 35 mm große Bild muss eine Frontalaufnahme des Gesichts zeigen und vor einem einfarbigen, hellen Hintergrund fotografiert worden sein. Das Gesicht soll von der Obergrenze des Kopfes bis zum Kinn vollständig abgebildet sein und muss insgesamt 70 bis 80 Prozent des Lichtbilds einnehmen. Das Tragen von Kopfbedeckungen, außer aus religiösen Gründen, sowie von Sonnenbrillen ist untersagt. Durch diese Vorgaben soll die Identifikation der Personen erleichtert werden.
Besonderheiten bei der Umschreibung für Lkw und Busse
Neben der bereits erwähnten ärztlichen Untersuchung, gelten für das Führen von Lkw und Bussen noch weitere Ausnahmen. Diese begründen sich zum einen damit, dass es sich bei den Fahrern zumeist um Berufsfahrer handelt, die deutlich häufiger als normale Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
Zum anderen ist das Gefahrenpotenzial für die anderen Verkehrsteilnehmer bei Ausfallerscheinungen des Fahrers deutlich erhöht. Grund dafür ist unter anderem das hohe Gewicht der Fahrzeuge. Da mit Bussen auch eine Vielzahl an Passagieren transportiert werden, die auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers angewiesen und von ihr abhängig sind, muss diese regelmäßig geprüft werden.
Welche Regeln für die unterschiedlichen Lkw- und Bus-Klassen gelten, zeigt die folgende Auflistung:
- Die Lkw-Klassen C1 und C1E
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E sind generell nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Darüberhinaus sind alle fünf Jahre eine Gesundheitsuntersuchung sowie ein augenärztlicher Test notwendig, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg (bei C1E ist zusätzlich ein Anhänger über 750 kg erlaubt) nachzuweisen. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist es notwendig, den Führerschein umschreiben zu lassen. - Die Lkw-Klassen C und CE
Um Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse fahren zu dürfen, ist die Führerscheinklasse C notwendig. Bei CE ist zusätzlich die Kombination mit einem Anhänger über 750 kg erlaubt. Die Fahrerlaubnis ist bei beiden Klassen jeweils auf fünf Jahre beschränkt und bedarf zur Verlängerung einer ärztlichen Bescheinigung sowie eines bestandenen Sehtests. - Die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE
Auch bei den Führerscheinklassen der Busse beträgt die Gültigkeit nur fünf Jahre. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung notwendig. Ergänzt wird diese durch den Nachweis einer positiven Teilnahme beim Funktions- und Leistungstest ebenso wie durch ein augenärztliches Gutachten.
Führerschein umschreiben bei Namensänderung
Fand aufgrund von Heirat oder Scheidung eine Namensänderung statt, sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deshalb eine Umschreibung des Führerscheins vornehmen zu lassen. Wird der gültige Personalausweis, bei dem eine Namensänderung eingetragen werden muss, zusätzlich zum Führerschein mitgeführt, kann sich der Fahrer bei einer Kontrolle ausreichend ausweisen.
Liegt schon ein EU-Führerschein vor, betragen die Kosten, um den Führerschein umschreiben zu lassen, bei einer Namenänderung meist ungefähr neun Euro. Kommt es wegen der Namensänderung allerdings zum Wechsel vom alten zum Kartenführerschein, muss die reguläre Bearbeitungsgebühr gezahlt werden.
Ausländischer Führerschein: In Deutschland umschreiben lassen
Personen, die einen ausländischen Führerschein besitzen, der nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem EWR erworben wurde, dürfen mit diesem Dokument in Deutschland ein Fahrzeug führen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie in Deutschland keinen dauerhaften, gültigen Wohnsitz haben, also beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende sind. Dauerhaft wird in diesem Fall mit höchsten sechs Monaten bemessen, solange ist es erlaubt mit dem ausländischen Führerschein auf deutschen Straßen zu fahren.
Ist es notwendig einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Abhängig sind diese von den jeweiligen Ländern und den dort geltenden Standards zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Gelten in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung zum Erlangen der Fahrerlaubnis, ist es meist nicht notwendig, die gesamte Fahrprüfung zu wiederholen. Hier reicht dann teilweise nur das Bestehen der theoretischen bzw. praktischen Prüfung in Deutschland aus, um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu können. Eine Staatenliste für diese Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis finden Sie in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unter Anlage 11.
Führerscheininhaber, deren Fahrerlaubnis nicht aus EU-Ländern oder Länder der Staatenliste stammt, können den deutschen Führerschein nur durch eine vollständige theoretische und praktische Prüfung erhalten. Ein Besuch der Fahrschule ist allerdings nicht notwendig, da der Bewerber ja bereits in den ersten sechs Monaten seines Deutschlandaufenthalts vorübergehend mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen darf. Den Zeitpunkt für die Prüfung können die Bewerber somit selbst wählen.
In einigen Ausnahmefällen erkennen deutsche Behörden eine ausländische Fahrerlaubnis nicht an. In diesen Fällen ist es nicht möglich den ausländischen Führerschein umzuschreiben. Laut § 29 FeV betrifft dies:
- Personen, die nur einen Lernführerschein oder einen vorläufigen Führerschein besitzen.
- Personen, die noch nicht das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in der EU erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem EU- oder EWR-Staat erteilt wurde.
- Personen, die ihre Fahrerlaubnis während eines Auslandsaufenthalts erworben haben, obwohl ihr ständiger Wohnsitz eine deutsche Adresse war.
- Personen, für die in Deutschland oder ihrem Herkunftsland ein Fahrverbot gilt.
- Personen, denen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
- Personen, deren ausländischer Führerschein ungültig oder abgelaufen ist.
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Michael S. meint
6. Januar 2019 at 23:39
Kann ich einen Bundeswehr-Führerschein (LKW, damals Kl. 2) erworben 1980, noch umschreiben lassen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Ich bin 58.
Danke
Nadja meint
3. Januar 2019 at 10:08
Hallo habe einen Führerschein aus CZ
Die Polizei riet mir den Umschreiben zu lassen.
Ich habe allerdings keine Unterlagen mehr darüber das ich damals in cz war und diesen dort gemacht habe.
Wird die Behörde von Deutschland aus dann eine anfrahe nach Tscheschien machen wenn ich meinen Führerschein hier zum umschreiben abgebe ?
Milan meint
28. November 2018 at 0:48
Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich habe beide Staatsbürgerschaften, die Serbische und Deutsche. Meine Fahrprüfung habe ich in Serbien 2001 abgelegt, während ich auch dort gewohnt habe. Seit 2009 habe ich meien Wohnsitz in Deutschland. 2017 wurde Serbien endlich auf die Staatenliste gesetzt, die ohne Prüfungen ihren Führerschein umschreiben können. Da der Serbische Führerschein alle 10 Jahre rein formell verlängert werden muss, steht auf meinem neuen Führerschein das Datum 30.08.2018. Aus diesem Grund meinte die zuständige Bearbeiterin, dass ich keinen Umschreibung machen kann, obwohl auf der Rückseite eindeutig das Datum des Ersterwerbs steht, nämlich 2001. Ist dies rechtens?
Liliana meint
21. November 2018 at 8:09
Ich habe am 07.09.2018 meinen rumänischen Führerschein und alle Dokumente beim Landratsamt Eichstätt zum Umschreiben dagelassen.
Eine Frau hat mir gesagt, dass es 8-10 Wochen dauert. Ich habe angerufen und dauert noch ein Paar Wochen.Mein rumänischer Führerschein ist bis Sonntag 25.11.2018 noch gültig, dann kann ich nicht mehr Auto fahren. Ich habe nur die Klasse B . Kann ich weiter fahren oder nicht? Was kann ich machen weil ich verliere mein Arbeit ? Danke in Voraus!
Thomas meint
28. Oktober 2018 at 17:31
Hallo,
Bin deutscher Staatsangehöriger und habe 2009 meinen EU Führerschein in Tscheschien erworben, ebenfalls hatte ich mich an die Wohnsitzregelung von mindestens 186 Tage gehalten bevor ich in die Prüfung bin. Die letzten 3 Jahre habe ich auf Teneriffa gelebt und bemerkt das mein Führerschein im April 2019 abläuft. Ich habe den tschechischen Führerschein nun hier in Deutschland zum Umschreiben abgegegeben. Nun soll ich beispielsweise nachweisen wo ich seit meinem 16ten Lebensjahr gemeldet war, mir erscheint das sehr merkwürdig. Meine Frage, müssen sie meinen Führerschein anerkennen und umschreiben wenn ja wie lange dauert so etwas in der Regel. Passfoto und sowie Meldebestätigung als auch eine Gebühr zur Abfrage beim Kraftfhrtbundesamt und Antrag sind bereits beantragt. Ach ja, hatte zuvor nie einen Führerschein besessen und den tscheschischen aus Kostengründen erworben,
Danke für eine Antwort
Thomas
Mihaela G. meint
27. Oktober 2018 at 10:20
Meine EU-Führerschein ist seit September 2018 abgelaufen.
Könnte ich Probleme bei Umschreibung treffen ?
Mit freundliche Grüße
Jens meint
23. Oktober 2018 at 17:18
Hallo,
ich habe meinen Führerschein 1987 gemacht. Ich habe Klasse 3, Klasse 1 habe ich etwas später, 1993, nach Klasse 1 A nachgereicht. Bleiben mir nach dem Umtausch bzw. Umschreiben alle Privilegien wie bis 7,5 t und fahren mit Anhänger erhalten? Oder muss ich jetzt auch einen Gesundheitscheck nachweisen um alle aufgeführten , erworbenen, Klassen fahren zu können?
Gerd meint
16. Oktober 2018 at 20:05
Vielen Dank für die Info.
Ich würde gerne meinen Führerschein (ausgestellt 1981) gegen den neuen Austausche. In erster Linie aufgrund des praktischen Format. Wir der graue Lappen damit „ungültig“ markiert, oder gar eingezogen?
Aus nostalgische Gründe möchte ich den alten „Lappen“ schon gerne behalten.
Nihal meint
6. Oktober 2018 at 1:20
Hallo,
Ich habe einen Niederländischen Führerschein wohne aber in Deutschland. Mein Nachname hat sich jetzt aber geändert.
Meine Frage: wo muss ich hin um meinen Nachnamen auch auf meinem Führerschein ändern zu lassen?
Hermann meint
27. August 2018 at 15:33
Hallo Führerscheinfix,
ich habe 1988 den Führerschein Klasse 2 erworben und da ich arbeitslos bin, habe ich mich als LKW Fahrer beworben. Ich möchte nun meinen roten Lappen in den EU Führerschein umtauschen. Geht das? und wie muß ich vorgehen?
Bin 63!
LG Hermann
Gabriel meint
13. August 2018 at 4:57
Hallo.
Ich habe CE und DE Klasse am 2013 in Rümäniene gemacht aber ich wa in Deutschland angemeldet und ma 29 August wird abgelaufen kann ich mein führerschein umschreiben lasse
Ich arbeite zurzeit als Lkw fahrer
Danke!
Renate meint
2. August 2018 at 23:13
Wir sind ein Ehepaar aus Neuseeland, wir leben für 3 Jahre in Deutschland.. Mein Mann arbeitet für seine NZ Company in Deutschland und er muss sehr viel herumfahren. Nun muss der NZ Führerschein umgeschrieben werden in einen deutschen Führerschein. Wir wollen jedoch unseren neuseeländischen Führerschein nicht abgeben, weil wir sehr viel nach Hause, nach NZ reisen und dor5 unsere drivers license benötigen.
Gibt es eine Möglichkeit , bzw Gründe, damit wir den neuseeländischen Führerschein behalten können. Wenn ja- welche.
Herzlichen Dank für eine Auskunf! Renate
Ergin meint
23. Juli 2018 at 17:37
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe speziell eine Frage : und zwar habe ich meinen vorläufigen Führerschein (Klasse B und c) kann man seinen Führerschein auch wo anders beantragen? Bsp. Ich bin momentan in hersfeld-rotenburg und ziehe um in den wetteraukreis kann ich dann den Führerschein auch im wetteraukreis beantragen oder muss ich den unbedingt in hersfeld beantragen? Danke für Ihre Rückantwort
Nick meint
21. Juni 2018 at 22:39
Hallo,
ich bin 61 Jahre alt und möchte gerne wissen ob ich meinen Klasse 2 von 1979 & meinen Busschein (über 14 Fahrgäste), der 1999 ablief, wieder in Deutschland erneuern kann.
Bei meinem letzten Besuch in de im April dieses Jahres wurde mir bei der Kreisverwaltung gesagt das dies nicht mehr möglich sei weil der FS schon über 10 Jahre abgelaufen sei. Stimmt das so?
Ich lebe nicht in einem EU Land.
Mir ist bekannt das ich bei einer eventuellen Verlängerung die Module nachholen müsste.
Nick
Mechaiel meint
23. Mai 2018 at 4:08
Hallo, ich habe einen Ausländischen Führerschein aus weder Eu-Länder noch Ewr und mach die Umschreibung, die Theorieprüfung habe ich vor 5 Monaten bestanden und ich mache jetzt die praktische Fahrstunden, habe aber meinen ausländischen Führerschein während der Umschreibung verloren. Meine Frage ist: Soll ich von Anfang wiederholen und neuen Anfang erstellen oder kann ich was tun?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Sefer meint
15. Mai 2018 at 14:35
Guten Tag ich habe meinen Führerschein in Bosnien gemacht bin in Deutschland geboren und habe die bosnische Staatsangehörigkeit Wohnsitz ist Deutschland kann ich ihn denn jetzt Wechseln
W. meint
12. Mai 2018 at 11:01
Hi 🙂
Ich habe eine Frage: ich habe meinen Führerschein in England gemacht (noch eu). Wir wohnen noch hier, ziehen aber in zwei Wochen wieder nach Deutschland, wo wir derzeit auch nicht gemeldet sind. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und würde meinen Führerschein direkt in einen deutschen bzw. Eu Führerschein umschreiben lassen. Geht das so einfach?
Muss ich dafür 6 Monate gemeldet sein, als deutsche?
Und Muss ich nachträglich den erste Hilfe Kurs und den Sehtest nachholen?
Ups, doch mehr als ein frage 🙂 würde mich über Antworten sehr freuen!
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Najdat meint
6. Mai 2018 at 16:18
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre obigen Informationen sind sehr hilfreich. Ich habe trotzdem eine Frage bezüglich Syrischer Führerschein.
1-Was brauche ich um meinen syrischen Führerschein umschreiben zu lassen?
2-wer ist dafür zuständig?
3-werden meine Fahrzeiten in Höhe von 8 Jahren anerkannt?
4-soll ich irgendwelche Prüfungen bestehen?
Hinweis:
1-ich wohne in Deutschland seit fast 3 Jahren und in Bayern seit 2 Jahren.
2-mein Sy Führerschein ist nur bis Ende 2018 gültig.
3- ich habe einen legalen deutschen Aufenthalt und meinen SY Ausweis ist auch dabei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen.
Kasimir meint
2. Mai 2018 at 16:30
Hallo, ich bin 54 und habe den grauen Lappen (1+3). Ich sehe GERADE erst, dass ich damit nicht mehr 7,56-LKW fahren darf. Ich habe die Umschreibung vor dem 50. Geburtstag ja verpaßt! Kann ich den jetzt (klar, Gesundheitsbescheinigung und Sehtest) noch umschreiben lassen oder muß ich gar den Führerschein für die 7,5t ganz neu machen?! Danke für eine Info.
Udo meint
24. Juli 2019 at 14:43
Kannst du umschreiben lassen die kl. B bis BE sind bis 3.5t C bis CE über 3,5t du hast Zeit bis 2024 LG Udo
Ardi meint
30. April 2018 at 23:26
Hallo ein bekannter von mir möchte bei ihnen eine frage stellen … also er hat ein führerschein klasse B,M,L,T,B1 ….und der wollte wissen kann man ein mofa schein umschreiben lassen ohne eine praktische und theorie prüfung zumachen?
Udo meint
24. Juli 2019 at 14:36
Müsste gehen nur nicht in eine höhere Klasse weil Mofa die niedrigsten cm3 hat LG Udo
kruize meint
14. April 2018 at 4:50
wird bij der umschreibung einer niederländischer klasse T führerschein auch annerkant und umgeschrieben als einen klasse T auf dem deutschen führerschein?
dies ist nämlich ein sehr wichtige frage weil die klasse T führerscheine nämlich Nationale führerscheine sind.
Elvira meint
6. April 2018 at 8:02
Schönen guten Morgen,
zunächst ein herzliches Dankeschön für diese Seite. Sie ist wirklich sehr hilfreich.
Eine Frage hätte ich noch. Ich bin 55 Jahre alt. Wenn ich nun meinen Führerschein tausche ist dieser 15 Jahre gültig. Dann bin ich 70. Wenn ich mit 70 noch Auto fahren kann und auch möchte und die Gültigkeit des Führerscheins verlängern muss, benötige ich da ein ärztliches Attest und eine Bescheinigung über das Sehvermögen?
Recht herzlichen Dank
Amieda S. meint
14. März 2018 at 7:29
Hallo,
Ich Lebe seit 5 Monaten In Deutschland und wollte jetzt meinem Kanadischen Führerschein umschreiben aber ich habe den leider verloren. Ich habe nur ein Bild und die in Kanada haben mir ein Record geschickt, dass ich einen Führerschein htte (alle Informationen sind im Record sehbar) aber die Behòrde möchte mir keinen deutschen Führerschein geben, da es nur mit Original geht. War auch schon bei der Polizei und habe eine Bescheinigung erhalten, dass ich den verloren habe aber das ist auch nicht genug. Muss jetzt nach Kanada um einen Ersatz zu erhalten und dann könnte ich einen deutschen bekommen.
Gibt es einen anderen Weg??
Ich bitte um Hilfe!
D.J. meint
12. März 2018 at 14:08
Erst mal Dank an die Redaktion für diesen vorbildlichen Beitrag.
Ich bin stolzer Besitzer eines grauen Führerscheins und sehe da ein kleineres Problem.
Ich habe meinen Führerschein 1979 gemacht – den 3er (beinhaltete damals den 4 und 5) – 1986 habe ich meinen Führerschein verloren oder er ist gestohlen worden jedenfalls brauchte ich einen neuen Das wurde damals auch anstandslos erledigt – leider bekam ich damals einen neuen ausgestellt mit dem Datum 1986 – (das hatte mich damals nicht aufgeregt – heute mit dem Klassen Wirrwarr wird das aber wichtig sein.
Meine Frage lautet – wird beim Umschreiben das Datum der Prüfung berücksichtigt? (muss ja nachprüfbar sein) oder wird das Datum der Neuausstellung herangezogen? Mir geht es um meine Möglichkeit meine 125 ccm Maschine auch zukünftig fahren zu können. Wenn ich jedoch diese Liste unverständlicher Abkürzungen durchforste habe ich den Eindruck als würde mir diese Möglichkeit nach einer Umschreibung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wie ist hier die Sachlage ? Kann ich mit Hilfe der Behörden das Prüfungsdatum geltend machen und den heutigen A1 eintragen lassen?
Danke für eine schnelle Hilfe
D.J.
Udo meint
24. Juli 2019 at 14:24
Hallöchen mach dir keinen Kopf du bekommst bei den Umtausch alle Fahrklassen eingetragen nur bei Lkw wie C bis CE brauchst du ärztliche Bescheinigung und Sehtest mach dir aber vorher eine Kopie von deinem alten Führerschein um zu Vergleichen ob alle Klassen im neuen stehen Tip bitte die Zulassungsstelle um die Kopie die Kosten dafür betragen ab 25Euro. Ach noch was alle Zulassungsstellen müssen Daten speichern auch deine musst nur sagen wo du den Führerschein gemacht hast die Stellen verfolgen das im Register. LG Udo
Yvonne B. S. meint
22. Februar 2018 at 6:21
Ich habe einen EU Führerschein aus Portigal. Hauptwohnsitz Berlin. Nun meine Frage:
Muss ich diesen umschreiben?
Ich bin 65 Jahre und der Führerschein muss verlängert werden mit Gesundheitscheck in Portugal. Ist das hier auch so? Oder verlängert sich dieser durch die Umschreibung
fuehrerscheinfix.de meint
9. April 2018 at 12:08
Hall Yvonne,
in Deutschland gelten für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E Beschränkungen bzg. der Gültigkeit. Inwiefern die portugiesischen Anforderungen durch eine Umschreibung erlischen gilt es bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erklären.
Ihr Team von Führerscheinfix.de
Peter meint
9. Januar 2018 at 19:14
Hallo
Meine Frau hat in Zypern ihren EU Führerschein in 2017 gemacht. Sie kommt vormals aus Sri Lanka. Muss sie nunmehr ihren zypriotischen Führerschein (ist Republic Cyprus Südteil) umschreiben lassen? Die Führerscheinstelle verlangte auch Dokumente von der ausstellenden Behörde in Zypern. Gebühr wurde mit 35 Euro beziffert. Zypern ist EU was der Dame trotz Vorlage des Dokumentes wohl nicht klar war. Was sagen sie dazu. Vielen Dank. Mfg Peter
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 12:39
Hallo Peter,
es kommt auch beim EU-Führerschein auf die jeweiligen Begebenheiten des Landes an. Wenn Zypern die Fahrerlaubnis aus Sri Lanka anerkennt und den EU-Führerschein ausstellt, darf Ihre Frau damit zwar in der gesamten EU fahren. Bei einer Ummeldung wird jedoch geprüft, ob die automatische Anerkennung auch für Deutschland gilt. Dabei geht es nicht um die Anforderungen aus Zypern, sondern um die aus Sri Lanka. Wird dieser nicht automatisch anerkannt, muss der Führerschein erst offiziell anerkannt werden oder umgetauscht werden.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Rita meint
13. Oktober 2017 at 0:09
Hallo,
Ich habe auch ein ausländischen Führerschein, Wohne jedoch seit Zwei Jahren in Deutschland.
Ich habe mich auch seit Zwei Jahren an einer Fahrschule angemeldet, konnte leider bis jetzt mein Führerschein nicht machen.
Deshalb wollte ich fragen, wie es jetzt ist da es jetzt mehr als Zwei Jahre ist das ich hier bin, bin ich verpflichtet Fahrstunden zu machen? Oder gilt immernoch die regel dass ich nicht Verpflichtet bin Fahrstunden und Theoriestunden zu machen, nur die theorie Prüfung und die Fahrprüfung.
Vielen dank Vorab, Rita
fuehrerscheinfix.de meint
16. Oktober 2017 at 9:07
Hallo Rita,
das kommt darauf an, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde, da unterschiedliche Auflagen gelten.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Heinz meint
1. September 2017 at 9:05
Hallo, vielen Dank für den hilfreichen Bericht. Ich besitze den alten (grauen) PKW Führerschein und werde bald 50 Jahre alt. Ist aus Ihrer Sicht eine Umschreibung vor dem runden Geburtstag sinnvoll (Besitzstandswahrung) oder entstünden dadurch auch Nachteile? Vorab vielen Dank.
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 9:36
Hallo Heinz,
vielen Dank für das Lob! Grundsätzlich sind keine Nachteile mit dem Umschreiben verbunden, lediglich Kosten fallen dafür an. Besitzstände bleiben erhalten. Da zum momentanen Zeitpunkt jedoch noch keine Notwendigkeit einer Umschreibung besteht, können Sie auch erst einmal Ihren alten Führerschein behalten – das ist Ihre eigene Entscheidung. Wenn Sie allerdings im EU-Ausland unterwegs sind, dann lohnt sich eine Umschreibung auf das einheitliche Format, da so eventuellen bürokratischen Komplikationen vor Ort aus dem Weg gegangen werden kann.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Sven meint
16. April 2018 at 14:50
Hallo Team,
sie antworteten Heinz auf seine Frage, ob ein Umtausch wegen seines nahenden 50. Geburtstag sinnvoll sei, es waere quasi egal. Ich hatte jedoch aus vorherigen Ausfuehrungen entnommen, dass der FS der Klasse 3 nur bis zum 50. in die neue (eingeschraenkte) Klasse CE getauscht werden kann.
Habe ich da etwas falsch verstanden?
Vielen Dank, dass Sie helfen Licht in dieses teilweise verwirrende Thema zu bringen!
VG
Sven
Dieter B. meint
28. August 2017 at 20:05
kurze Frage zur Führerscheinumschreibung
Ich bin noch in Besitz des alten grauen Führerscheins der Klasse 3 und möchte diesen auf einen neuen EU-
Führerschein umschreiben lassen.
Auf Grund einer Sehschwäche (seit Geburt) wurde damals die Fahrerlaubnis mit Beschränkung erteilt. So wurde im Führerschein vermerkt daß ich zum Führen eines Fahrzeugs eine Sehhilfe (Brille) benötige, die Höchstgeschwinigkeit auf Autobahnen auf 120 kmh begrenzt ist und eine Beschränkung auf KFZ s nur bis 2,8 t. erlaubt ist.
Ich nehme an das diese Beschränkungen weiterhin gültig sind. Aber wo werden diese im neuen EU-Führerschein eingetragen? Müßte ich einen neuen Sehtest vorlegen? (wäre warscheinlich sinnvoll)
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 9:40
Hallo Dieter B.,
die Umschreibung auf den EU-Führerschein wird von unterschiedlichen Behörden vorgenommen. In der Regel ist jedoch das Straßenverkehrsamt die erste Anlaufstelle. Grundsätzlich können Sie auch bei einem Ordnungsamt oder bei der Stadt/Kommune allgemein erfragen, wer in Ihrer Nähe solch einen Service anbietet. Sie haben Recht, die Regelung wird weiterhin bestehen bleiben. Ob ein Sehtest von Ihnen verlangt werden wird, können wir jedoch nicht genau sagen – auch dies kann bei der zuständigen Stelle erfragt und ggf. nachgereicht werden.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Walter meint
10. Mai 2017 at 13:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre obigen Informationen sind sehr hilfreich. Ich habe trotzdem eine Frage bezüglich EU-Führerschein, ausgestellt im Ausland (Rumänien), Inhaber (rumänische Staatsbürgerschaft) wohnt seit mehr als 6 Monate in Deutschland und überwiegend, da er in Deutschland als LKW-Fahrer arbeitet, hat zusätzlich einen Wohnsitz in Rumänien und soll nun seinen Führerschein wegen Ablauf der Module erneuern.
Meine Frage: Wo muss er den Führerschein erneuern? Gilt hier das Wohnortprinzip? Wo muss er die Module machen? Vielen Dank für Ihre Rückantwort 🙂
fuehrerscheinfix.de meint
11. Mai 2017 at 8:44
Hallo Walter,
in der Tat greift in diesem Fall das Wohnortsprinzip: Dort, wo der Inhaber seinen Hauptwohnsitz hat, muss er den Führerschein verlängern lassen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de