Das Wichtigste zur Umschreibung des Führerscheins
Ja, bis spätestens 2033 müssen alle Inhaber alter Führerscheine diese in ein EU-Scheckkartendokument umschreiben lassen. Eine Übersicht zu den wichtigen Fristen, finden Sie hier.
Den Führerschein umschreiben lassen können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Eine Prüfung ist nicht erneut abzulegen. Das Umschreiben kostet etwa 25 Euro. Was darüber hinaus wichtig ist, können Sie hier lesen.
Nicht immer. EU-Führerscheine müssen Sie in der Regel nicht umschreiben lassen. Bei Dokumente aus Drittstaaten sieht das anders aus. Alles Wichtige diesbezüglich finden Sie hier.
Führerschein umschreiben lassen, diese Regelungen gelten
Viele Autofahrer können sich nicht vorstellen, dass die Umschreibung vom Führerschein möglich oder sogar notwendig ist. Schließlich ist das wichtige Dokument unbegrenzt gültig. Seit vielen Jahren sind der rosafarbene oder graue Lappen ein täglicher Begleiter und auch wenn sich das Papier mittlerweile kaum noch auseinanderfalten lässt und schon zu zerfallen droht, lassen nur wenige ihren alten Führerschein umtauschen, auch wenn es sich teilweise noch um alte Führerscheinklassen (z. B. 1a, 1b etc.) handelt.
Vor allem die teilweise mehr als 50 Jahre alten Passfotos erinnern viele Fahrer an ihre Jugend und bieten beim geselligen Beisammensein und auf Feiern häufig Grund für Erheiterung. Doch gerade diese alten Fotos erschweren eine Identifikation, weshalb die neuen EU-Führerscheine nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzen.
Was zu beachten ist, wenn Sie ihren alten, deutschen Führerschein umschreiben wollen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ausländische Führerschein auch in Deutschland genutzt werden kann, betrachtet dieser Ratgeber.
Inhalt
Die Führerscheinreform von 2013
Der neue EU-Führerschein wurde im Zuge der Führerscheinreform von 2013 eingeführt. Sie beruht auf der bereits im Dezember 2006 vom europäischen Parlament verabschiedeten 3. Führerscheinrichtlinie und trat am 19. Januar 2013 in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist es, die verschiedenen Regelungen der europäischen Führerscheine anzugleichen und in einem gemeinsamen Modell zu vereinen.
Dies scheint bei rund 110 verschiedenen Führerschein-Varianten in Europa durchaus angebracht. Allein auf den deutschen Straßen sind noch sechs verschiedene Versionen in Verwendung, darunter zum Beispiel auch noch die Fahrerlaubnis aus der DDR. Bei dieser Vielzahl an unterschiedlichen Führerscheinen verwundert es nicht, dass die Polizei und auch andere Behörden im In- und Ausland schnell den Überblick verlieren. Deren Arbeit soll in Zukunft erleichtert werden, denn bis 2033 strebt die EU im Europäischen Währungsraum (EWR) die vollständige Umstellung auf den einheitlichen EU-Kartenführerschein an.
Wann ist es notwendig auf den EU-Führerschein umschreiben zu lassen?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Umtausch des Führerscheins nur in seltenen Fällen notwendig. Die alten Papierführerscheine behalten auch noch weiterhin ihre Gültigkeit, ein Umtausch ist erst 2033 verpflichtend. Stichtag für die Führerschein-Umschreibung ist der 19. Januar 2033.
Sind Autofahrer nach diesem Datum ohne den neuen Kartenführerschein unterwegs, ist dies Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet werden. Laut § 21 StVG ist dann entweder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder auch eine Geldstrafe zu erwarten. Das Strafmaß ist abhängig davon, ob Sie aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt haben. Um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig auf den EU-Führerschein umschreiben zu lassen.
Anfang 2033 wäre mit langen Wartezeiten bei den Behörden zu rechnen, wenn alle Autofahrer erst dann ihren Führerschein umtauschen würden. Deshalb gelten gestaffelte Umtauschfristen:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Vorteile des EU-Kartenführerscheins
Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fahren möchte, beispielsweise für einen Urlaub, für den kann es von Vorteil sein auf den EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Durch die Vereinheitlichung der Führerscheine in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union können mögliche Missverständnisse bei Polizei oder Autovermietung vermieden werden. Dies ist vor allem dann eine Erleichterung, wenn Sie die Landessprache nicht beherrschen oder unter Zeitdruck stehen.
Die EU-Führerscheinrichtlinien besagen allerdings, dass sowohl der graue als auch der rosafarbene Führerschein weiterhin in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig sind. Wer einen Umtausch noch vermeiden will, kann eine Übersetzung des Fahrerlaubnis in der jeweiligen Landessprache bei der Fahrerlaubnisbehörde anfordern.
Bei einem Urlaub mit dem Auto außerhalb von Europa ist ein internationaler Führerschein empfehlenswert. Gerade bei Reisen in die USA und Kanada ist dieses Dokument notwendig. Um den internationalen Führerschein zu beantragen, wird der EU-Kartenführerschein benötigt, sodass es dann sowieso unumgänglich ist, den Führerschein umschreiben zu lassen.
Adieu alter Führerschein – was beim Umschreiben beachtet werden muss
Bei der Umschreibung des Führerscheins handelt es sich um eine Erneuerung des Dokumentes und eine erneute Fahrprüfung ist dafür nicht notwendig. Allerdings benötigen Sie folgende Unterlagen für den neuen Kartenführerschein: der alte Führerschein, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie den gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sonderregeln gelten für Lkw- und Busfahrer. Für diese ist zusätzlich noch eine ärztliche Untersuchung vorgesehen, die beim Führerschein-Umschreiben nachgewiesen werden muss.
Sie wollen den alten Führerschein umschreiben lassen? Die Kosten betragen etwa 25 Euro. Möglich ist dies beim Straßenverkehrsamt, dem Ordnungsamt und auch bei Landratsämtern. Kommunen und Gemeinden handhaben dies meist unterschiedlich, weshalb es ratsam ist, sich vorher zu informieren welche Behörde in der Nähe zuständig ist. Für die Ausstellung des neuen Kartenführerscheins wird meist ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen benötigt. Einige Behörden bieten gegen Aufschlag einen Express-Service an. Durch diesen liegt der neue Schein bereits innerhalb weniger Tage vor.
Beim Wechsel des Führerscheins gilt: Besitzstände bleiben erhalten. Das bedeutet, dass trotz Führerschein-Umschreibung und der möglichen Umstellung auf ein neueres Fahrzeugklassen-System, auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge geführt werden dürfen, wie mit dem alten Führerschein. Um auch im Nachhinein einen Nachweis für die im alten Lappen eingetragenen Führerscheinklassen vorlegen zu können, ist es hilfreich, diesen vor dem Umtausch zu kopieren. Außerdem sollten Sie kontrollieren, ob neben der Richtigkeit Ihrer persönlichen Angaben auch wirklich alle Klassen, die Sie führen dürfen, im neuen Kartenführerschein aufgeführt sind.
Der EU-Kartenführerschein gleicht im Bezug auf Größe und Material den gängigen Scheckkarten. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern ist er nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern muss alle 15 Jahre umgetauscht werden. Dadurch soll insbesondere das Passbild regelmäßig aktualisiert werden und einen Abgleich zwischen Fahrer und Besitzer der Fahrerlaubnis ermöglichen. Zudem soll der Führerschein somit eine höhere Fälschungssicherheit aufweisen.
Um einen Führerschein oder einen Personalausweis zu beantragen, ist seit November 2010 ein biometrisches Passbild notwendig. Das 45 x 35 mm große Bild muss eine Frontalaufnahme des Gesichts zeigen und vor einem einfarbigen, hellen Hintergrund fotografiert worden sein. Das Gesicht soll von der Obergrenze des Kopfes bis zum Kinn vollständig abgebildet sein und muss insgesamt 70 bis 80 Prozent des Lichtbilds einnehmen. Das Tragen von Kopfbedeckungen, außer aus religiösen Gründen, sowie von Sonnenbrillen ist untersagt. Durch diese Vorgaben soll die Identifikation der Personen erleichtert werden.
Besonderheiten bei der Umschreibung für Lkw und Busse
Neben der bereits erwähnten ärztlichen Untersuchung, gelten für das Führen von Lkw und Bussen noch weitere Ausnahmen. Diese begründen sich zum einen damit, dass es sich bei den Fahrern zumeist um Berufsfahrer handelt, die deutlich häufiger als normale Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
Zum anderen ist das Gefahrenpotenzial für die anderen Verkehrsteilnehmer bei Ausfallerscheinungen des Fahrers deutlich erhöht. Grund dafür ist unter anderem das hohe Gewicht der Fahrzeuge. Da mit Bussen auch eine Vielzahl an Passagieren transportiert werden, die auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers angewiesen und von ihr abhängig sind, muss diese regelmäßig geprüft werden.
Welche Regeln für die unterschiedlichen Lkw- und Bus-Klassen gelten, zeigt die folgende Auflistung:
- Die Lkw-Klassen C1 und C1E
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E sind generell nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Darüberhinaus sind alle fünf Jahre eine Gesundheitsuntersuchung sowie ein augenärztlicher Test notwendig, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg (bei C1E ist zusätzlich ein Anhänger über 750 kg erlaubt) nachzuweisen. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist es notwendig, den Führerschein umschreiben zu lassen. - Die Lkw-Klassen C und CE
Um Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse fahren zu dürfen, ist die Führerscheinklasse C notwendig. Bei CE ist zusätzlich die Kombination mit einem Anhänger über 750 kg erlaubt. Die Fahrerlaubnis ist bei beiden Klassen jeweils auf fünf Jahre beschränkt und bedarf zur Verlängerung einer ärztlichen Bescheinigung sowie eines bestandenen Sehtests. - Die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE
Auch bei den Führerscheinklassen der Busse beträgt die Gültigkeit nur fünf Jahre. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung notwendig. Ergänzt wird diese durch den Nachweis einer positiven Teilnahme beim Funktions- und Leistungstest ebenso wie durch ein augenärztliches Gutachten.
Führerschein umschreiben bei Namensänderung
Fand aufgrund von Heirat oder Scheidung eine Namensänderung statt, sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deshalb eine Umschreibung des Führerscheins vornehmen zu lassen. Wird der gültige Personalausweis, bei dem eine Namensänderung eingetragen werden muss, zusätzlich zum Führerschein mitgeführt, kann sich der Fahrer bei einer Kontrolle ausreichend ausweisen.
Liegt schon ein EU-Führerschein vor, betragen die Kosten, um den Führerschein umschreiben zu lassen, bei einer Namenänderung meist ungefähr neun Euro. Kommt es wegen der Namensänderung allerdings zum Wechsel vom alten zum Kartenführerschein, muss die reguläre Bearbeitungsgebühr gezahlt werden.
Ausländischer Führerschein: In Deutschland umschreiben lassen
Personen, die einen ausländischen Führerschein besitzen, der nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem EWR erworben wurde, dürfen mit diesem Dokument in Deutschland ein Fahrzeug führen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie in Deutschland keinen dauerhaften, gültigen Wohnsitz haben, also beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende sind. Dauerhaft wird in diesem Fall mit höchsten sechs Monaten bemessen, solange ist es erlaubt mit dem ausländischen Führerschein auf deutschen Straßen zu fahren.
Ist es notwendig einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Abhängig sind diese von den jeweiligen Ländern und den dort geltenden Standards zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Gelten in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung zum Erlangen der Fahrerlaubnis, ist es meist nicht notwendig, die gesamte Fahrprüfung zu wiederholen. Hier reicht dann teilweise nur das Bestehen der theoretischen bzw. praktischen Prüfung in Deutschland aus, um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu können. Eine Staatenliste für diese Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis finden Sie in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unter Anlage 11.
Führerscheininhaber, deren Fahrerlaubnis nicht aus EU-Ländern oder Länder der Staatenliste stammt, können den deutschen Führerschein nur durch eine vollständige theoretische und praktische Prüfung erhalten. Ein Besuch der Fahrschule ist allerdings nicht notwendig, da der Bewerber ja bereits in den ersten sechs Monaten seines Deutschlandaufenthalts vorübergehend mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen darf. Den Zeitpunkt für die Prüfung können die Bewerber somit selbst wählen.
In einigen Ausnahmefällen erkennen deutsche Behörden eine ausländische Fahrerlaubnis nicht an. In diesen Fällen ist es nicht möglich den ausländischen Führerschein umzuschreiben. Laut § 29 FeV betrifft dies:
- Personen, die nur einen Lernführerschein oder einen vorläufigen Führerschein besitzen.
- Personen, die noch nicht das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in der EU erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem EU- oder EWR-Staat erteilt wurde.
- Personen, die ihre Fahrerlaubnis während eines Auslandsaufenthalts erworben haben, obwohl ihr ständiger Wohnsitz eine deutsche Adresse war.
- Personen, für die in Deutschland oder ihrem Herkunftsland ein Fahrverbot gilt.
- Personen, denen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
- Personen, deren ausländischer Führerschein ungültig oder abgelaufen ist.
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I.K. meint
23. August 2024 at 16:38
Zu Rolfs Beitrag vom 20. März 2019:
Danke!
Sie schreiben genau das,
was wir uns eigentlich alle
schon die ganze Zeit denken !!!
Ingrid meint
25. Mai 2022 at 23:21
Ich bin 56,habe 1986 meinen Führerschein gemacht,in dem steht ,das ich beim Fahren eine Sehhilfe,sprich Brille benötige.
Wenn ich meinen Führerschein umtausche,muss ich jetzt erneut einen Sehtest machen?.
Überall steht,es wird kein erneuter Gesundheitstest notwendig, wenn in meinem Fall ein Sehtest bestanden wurde
Steffi S. meint
8. November 2019 at 16:40
Hallo,
habe einen rosa DDR-Führerschein mit Moped, B,C,E,M,T. Bin 54 J. alt.
Was brauche und bekomme ich, wenn ich einen neuen EU-Führerschein beantrage?
Kann man noch mit einer Gesundheitsprüfung die erweiterten Fahrzeugklassen retten?
Sonja B meint
30. Oktober 2019 at 16:45
Ich habe auch noch den grauen Führerschein, darf ich den dann weiter behalten?
Wie ist das, wenn der neue F+ührerschein bearbeitet wird, habe ich in dieser Zeit eine Fahrberechtigung, oder darf ich in dieser Zeit nicht fahren?
Herbert K. meint
5. Mai 2019 at 11:42
Ich habe mein Führerschein Klasse 3 in November 1986 gemacht. Kann mir einer mal sagen mit wieviel
Tonnen ich damit fahren kann.
Udo meint
24. Juli 2019 at 12:57
Bis 3,5 t darüber brauchst du kl C
Rolf meint
20. März 2019 at 10:48
Nichts werde ich umschreiben lassen. Gar nichts. Ich habe eine ausgewiesene, unbegrenzt gültige Fahrerlaubnis erworben.
Ordentliche bestanden, in Wort und Schrift und per praktischer Fahrprüfung., sprich ein rosafarbenes Dokument und dieses werde ich behalten. Notfalls bezahle ich halt die 10 Euro Gebühr, welche fällig wird.
Aber in keinem Fall folge ich dieser völlig unnötigen Direktive, ohne Not, nur weil sich das wieder einmal jemand im Rechtfertigungsarbeitseifer so ausgedacht hat. Ich poche auf mein Besitzstandrecht eines zu RECHT erworbenen Originaldokuments.
Peter L. meint
8. November 2019 at 16:42
Jetzt müssen Sie nur noch Polizisten finden, die das auch so sehen.
C. meint
4. März 2019 at 10:44
Hallo,
ich bin 59 Jahre und habe einen DDR-Führerschein für folgende Fahrzeugklassen: A, B, C, E, M, T.
Können Sie mir bitte eine Info geben, welche Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen ich für den neuen, europäischen Führerschein, ohne erneute oder aller 5 Jahre notwendige Gesundheitsprüfung, damit erhalten kann?
Insbesondere ist mir die Klasse BE, damit ich große Wohnwagen ziehen kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
C.
uwe meint
19. Februar 2019 at 8:54
Hallo
Habe 1989 die Klasse 2 (LKW ) gemacht. Bin jetzt 55 Jahre alt und habe diesen Führerschein bis jetzt
auch nicht verlängert ( fahre kein LKW mehr ). Will jetzt den Führerschein umtauschen . Kann ich jetzt
noch per ärztlicher Untersuchung den LKW Führerschein retten ?
Udo meint
24. Juli 2019 at 12:51
Ja kannst du mit ärztlicher Bescheinigung und Sehtest jeh nach klasse auf 5 Jahre begrenzt. LG Udo
Roland meint
30. Dezember 2020 at 18:21
Hallo
Ich habe meinen alten Führerschein(2) und habe den 2007 nicht mehr benötigt.
Jetzt im Jahr 2020 möchte ich meinen alten Führerschein verlängert haben,
ich habe alle Prüfungen gemacht(ärztliche Untersuchung,5 Module,neues Rotkreuz-
Bescheinigung)mein Arzt meinte es gibt dafür eine Besitzstand-Wahrung.
Ist das so richtig oder doch nicht.
Gruß Roland
Peter meint
16. Februar 2019 at 16:36
Ich bin deiktischer Staatsbürger ,habe meine Hauptwohnsitz in den USA. Keinen Wohnsitz in Deutschland . Wo kann ich meinen alten (grauen Lappen) Fuehrerschein umschreiben bzw. austauschen lassen?
Vielen Dank für die Hilfe !
Schmitz meint
13. Februar 2019 at 20:13
was für eine Diktatur haben wir in Deutschland eigentlich ? ich soll einen neuen Personalausweis machen lassen und dafür bezahlen . nun auch noch mein Führerschein umtauschen und bezahlen. warum ? meine Dokumente sind so wie sie sind in Ordnung! wenn dann sollte der es bezahlen der es will ,in diesem Fall der staat.
Michael meint
3. Februar 2022 at 19:09
Tja, auf den Führerschein kannst du verzichten. Zum Personalausweis bist du aber verpflichtet, und musst trotzdem alle 10 Jahre bezahlen. Wurde aber höchstrichterlich schon geklärt, soweit ich weiß. Ob Auswandern in ein Land, wo man solche Fragen persönlich klärt, eine Alternative ist? Musst du selbst entscheiden.
Klaus meint
8. Februar 2019 at 11:21
sehr geehrtes team,
ich bin im besitz der führerscheinklasse CE, kann ich diese ohne weiteres in DE umschreiben lassen?
schöne grüße klaus
K. meint
23. Januar 2019 at 8:47
Hab in Bulgarien den Führerschein gemacht lebe in Deutschland .
Muss ich ihn umschreiben?
Wie läuft es da ab , was braucht man alles dafür ?
O. meint
17. Januar 2019 at 3:14
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe eine Frage, wenn Sie zulassen, es gibt eine Änderung des Geburtsdatums im Pass und in der Ausweis Kann ich dies auch im Führerschein ändern und wie viel kostet das
Mit freundlichen grüßen
G. meint
14. Januar 2019 at 14:18
Hallo, ich habe meinen alten Führerschein leider gewaschen und er sieht jetzt etwas mitgenommen aus. Wenn ich eine neue Karte beantrage, habe ich dann dieselben Klassen? Ich habe gehört, dass ich dann nicht mehr bis 7,5 T und Anhänger fahren darf? Ich habe auf dem alten Führerschein Klasse1, 1a, 1b und 2, ausgestellt 1998.
Vielen Dank!
Gerd meint
21. Juni 2019 at 17:37
Doch, den C1 erhältst du ohne Geesundheitsprüfung und dein Leben lang ohne auflagen. Wenn du den C1 neu machen würdest, dann mußt du den ganzen quatsch mit der Gesundheitsprüfung machen.
Gerd meint
21. Juni 2019 at 17:50
Auch bei der Verlängerung muß man die Gesundheitsprüfung machen bei Neuerwerb und der C1 ist dann auch nur für 5 Jahre gültig.