Das Wichtigste zur Führerscheinklasse 5
Der alte Führerschein KL 5 ist in etwa mit der Führerscheinklasse L vergleichbar.
Dieser Führerschein berechtigt dazu, bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu führen. Er ist auch als Traktor-Führerschein bekannt.
Momentan gelten die alten Dokumente noch – bis zu einer bestimmten Umtauschfrist. Bis wann Sie Ihren Führerschein gegen den EU-Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier.
Führerschein für Fahrzeuge in Land- und Forstwirtschaft
Mit der Führerscheinreform 2013 wurde die deutsche Fahrerlaubnis an die EU-weite Vereinheitlichung angepasst. Demnach sind Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden auf eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren begrenzt.
Dies verunsichert Besitzer älterer Führerscheine. So existiert beispielsweise die alte Führerscheinklasse 5 heute nicht mehr, obwohl sich noch zahlreiche alte Fahrerlaubnispapiere dieser Klasse in Umlauf befinden.
Inhalt
Welcher Führerscheinklasse entspricht Ihr alter Führerschein?
Nicht nur der Führerschein der Klasse 5 ist betroffen, viele der früher existierenden Klassen gibt es so heute nicht mehr. Verschwunden sind sie deshalb nicht. Vielmehr wurden die alten Klassen den neuen Bezeichnungen zugeordnet. Ein alter Führerschein der Klasse 5 entspricht heute etwa der Klasse L. Informieren Sie sich, welche Führerscheinklassen es heute gibt und welche Fahrzeuge Sie damit fahren dürfen.
Alte Führerscheinklassen | Neue Führerscheinklassen |
---|---|
1 | A |
1a | A2 |
1b | A1 |
2 | C, CE oder D, DE, D1, D1E* |
3 | B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E* |
4 | AM |
5 | L |
* abhängig von Gesamtgewicht und Transport.
Alter Führerschein der Klasse 5: heute noch gültig?
Die meisten Kfz-Fahrer wissen, dass ihr Führerschein der Klasse 5 alt ist. Sie sind unsicher, ob sie damit weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Zwar ist der alte Führerschein noch gültig, die Führerscheinklasse 5 hat allerdings eine neue Zuordnung bekommen. Früher durften damit Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h gefahren werden. Heute entspricht die Klasse 5 den Fahrerlaubnisklassen L und T, mit denen folgende Fahrzeuge gefahren werden dürfen:
- Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h, mit Anhänger 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h)
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (auch mit Anhänger)
Die Unterschiede der Führerscheinklasse 5 in BRD und DDR
Die alten Führerscheine der Klasse 5 waren in BRD und DDR nicht einheitlich, daher kann es zu Abweichungen der neuen Führerscheinklassen-Zuordnung kommen. Ist eine in der DDR ausgestellte Fahrerlaubnis heute noch gültig und welcher neuen Führerscheinklasse ist sie zugehörig? Erfahren Sie mehr über den DDR-Führerschein.
Muss der alte Führerschein der Klasse 5 umgeschrieben werden?
Nur weil die Führerscheinklasse 5 alt ist, bedeutet dies nicht, dass sie ihre Gültigkeit verloren hat. Selbst die alten Papierführerscheine sind weiterhin gültig. Mit der Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der EU 2013 wurden deutsche Autofahrer jedoch dazu verpflichtet, ihre veralteten Führerscheine umschreiben zu lassen. Auch der alte Führerschein der Klasse 5 sollte auf seine neue Führerscheinklasse umgeschrieben werden. Dies sollte bis spätestens 19. Januar 2033 geschehen.
Weil andernfalls mit einem zu großen Andrang bei den Behörden zu rechnen ist, gelten nicht für alle Führerscheininhaber die gleichen Umtauschfristen:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- ausgestellt zwischen 1999 und 2001: 19. Januar 2026
- ausgestellt zwischen 2002 und 2004: 19. Januar 2027
- ausgestellt zwischen 2005 und 2007: 19. Januar 2028
- ausgestellt 2008: 19. Januar 2029
- ausgestellt 2009: 19. Januar 2030
- ausgestellt 2010: 19. Januar 2031
- ausgestellt 2011: 19. Januar 2032
- ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
- Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958: 19. Januar 2022
- Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahr nach 1970: 19. Januar 2025
Die Erneuerung des Dokuments kostet rund 25 Euro und kann unter Umständen zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Zuständig für die Umschreibung sind das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder die Landratsämter. Informieren Sie sich vorab, welche Behörde für Sie zuständig ist. Unser Ratgeber informiert Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen möchten.
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Christine B. meint
24. Oktober 2023 at 13:41
Ich habe seit 1974 den Führerschein Kl. 5. Fahre aber keine Landwirtschaftlichen Maschinen usw. sondern nur PKW. Darf ich mit Anhänger fahren und kann von Kl.5 auf 1 umgeschrieben werden?