Das Wichtigste zur Führerscheinklasse 4
Der alte Führerschein der Klasse 4 beinhaltet insbesondere die heutige Führerscheinklasse AM für leichte zweirädrige Krafträder, leicht Quads und dreirädrige Kleinkrafträder. Je nach Ausstellungsdatum des Dokuments sind auch weitere Klassen inbegriffen. Genaueres können Sie unserer Übersicht entnehmen.
Die Schlüsselzahlen beschränken oder erweitern Ihre Fahrerlaubnis. Sie besagt etwa, ob Sie bestimmte Anhänger ziehen dürfen. Die wichtigsten Schlüsselzahlen für die alte Klasse 4 finden Sie hier.
Bis 2033 sollen alle Führerscheine vereinheitlicht werden. Daher bestehen je nach Art des alten Führerscheins, Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr verschiedene Fristen für den Umtausch gegen einen neuen EU-Füherschein. Welche Frist für Sie gilt, können Sie mithilfe unserer Auflistung ermitteln.
Aus alt wird neu: Vereinheitlichung der Führerscheine
Die Autoindustrie entwickelt sich weiter. Damit weiterhin die Sicherheit auf deutschen Straßen gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber die Führerscheinklassen wiederholt reformiert.
Zuletzt geschah das 2013 durch die EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das für die alten Klassen (z. B. die Klassen 1, 2, 4 und 5), die Papierführerscheine in Rosa und Grau?
Ungültig sind sie nicht. Sie wurden den neuen Fahrerlaubnisklassen zugeordnet und können weiter verwendet oder umgeschrieben werden. Früher durften Sie mit einem Führerschein der Klasse 4 kleinere Motorräder fahren. Heute entspricht dies etwa einem AM-Schein. Allerdings kommt es hier darauf an, wann und wo der alte Führerschein ausgestellt wurde.
Wichtig sind hier die Schlüsselzahlen, die beim Umschreiben der alten Führerscheinklasse 4 eingetragen werden. Dieser Ratgeber setzt sich mit dem alten Klasse-4-Führerschein auseinander und informiert Sie darüber, welche Kfz Sie heute damit führen dürfen.
Inhalte
Führerschein der Klasse 4: früher und heute
Ein alter Führerschein der Klasse 4 lässt sich nicht so einfach mit einem heutigen AM-Schein gleichsetzen. Aufgrund zahlreicher Reformen der vergangenen Jahre kommt es sehr darauf an, wo und wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die heute gültigen Führerscheinklassen für die alte Klasse 4.
Wann und wo erteilt? | Entspricht heute: | Schlüsselnummern |
---|---|---|
BRD | ||
vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.10.1960 (Saarland) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980 | AM, A1, L | L 174, 175 A1 79.05 |
zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 | AM, L | L 174, 175 |
nach dem 31.12.1989 | AM, L | L 174, 175 |
DDR | ||
vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 A1 79.05 A 79.03, 79.04 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
nach dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 A1 79.03, 79.05 A 79.03, 79.04 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
Die Schlüsselzahlen für die alte Führerscheinklasse 4 erklärt
Welche Fahrzeuge Sie heute tatsächlich mit dem Führerschein der Klasse 4 führen dürfen, hängt unter anderem von den Schlüsselzahlen ab, die auf Ihrem neuen Führerschein eingetragen werden.
Weil der Führerschein der Klasse 4 alt ist, bedarf es beim Übertragen in die Führerscheinklassen der Berücksichtigung des vollen Umfangs der alten Fahrerlaubnis.
Die Schlüsselzahlen können die Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. Beispielsweise beinhalten sie Informationen, ob ein Fahrer zur Mitnahme eines Anhängers berechtigt ist. Die wichtigsten Schlüsselzahlen für den Führerschein der Klasse 4 sind folgende:
- 79: Dreiachsige Züge mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen
- 79.03: Nur dreiachsige Fahrzeuge
- 79.04: Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm
- 79.05: Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/Kg
- 79.06: Gespanne der Klasse BE, solange das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 Tonnen nicht überschreitet
- 171: Entspricht der Klasse C1 und berechtigt auch zum Führen von Kfz der Klasse D, solange diese nicht schwerer sind als 7,5 Tonnen und keine Passagiere an Bord sind.
- 174: Entspricht der Klasse L und berechtigt zum Führen von Zugmaschinen bis 40 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) und zum Führen einachsiger Anhänger und Gespanne bei einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h
- 175: Entspricht der Klasse L und berechtigt zum Führen eines Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und Kfz mit einem Hubraum von weniger als 50 ccm
Welche neueren Kfz sind bei Führerschein Kl. 4 erlaubt?
Gerade weil die Führerscheinklasse 4 so alt ist, berücksichtigt sie nicht solche Autos oder Kfz, die sich erst in jüngerer Zeit auf dem Markt stärker etablierten.
Ein gutes Beispiel sind hier Quads. Eingestuft werden diese als Kleinkrafträder und können deshalb mit einem AM-Schein gefahren werden. Ein extra Quad-Führerschein ist nicht nötig. Der Führerschein der Klasse 4 berechtigt also auch zum Führen von Quads.
Ein Trike hingegen gilt seit 2013 als Motorrad und wird auch als solches behandelt. Das bedeutet, dass Sie mindestens die Fahrerlaubnisklasse A oder A1 benötigen. Je nachdem, wann und wo Sie Ihren Führerschein erworben haben, sind die neuen Klassen A und/oder A1 in Ihrer alten Klasse 4 enthalten.
Entnehmen Sie die relevanten Daten obiger Tabelle und achten Sie auf die beistehenden Schlüsselzahlen, da diese unter anderem die erlaubten Kubikzahlen angeben.
Einen Traktor dürfen Sie im Übrigen auch bei dem Führerschein der Klasse 4 nur fahren, wenn dies zu landwirtschaftlichen Zwecken geschieht und der Traktor bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erreicht.
Lohnt es sich, den Führerschein der Klasse 4 umschreiben zu lassen?
Noch besteht keine Pflicht, Ihren Führerschein der Klasse 4 umschreiben zu lassen. Allerdings sollten Sie sich früher oder später darum kümmern, denn obwohl der alte Schein noch gültig ist, soll die EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnis bis spätestens 2033 vollständig umgesetzt werden.
Höchstens bis zum 19. Januar 2033 haben Sie deshalb Zeit, Ihren alten Führerschein umschreiben zu lassen. Sie erhalten dann den neuen EU-Führerschein in Scheckkarten-Format. Achten Sie darauf, dass der neue Führerschein die Fahrberechtigungen des alten Scheins in vollem Umfang wiedergibt, einschließlich aller Schlüsselzahlen.
Es existieren verschiedene Umtauschfristen, um die Umschreibung der Führerscheine zu staffeln. Dies soll einen gleichzeitigen Andrang bei den Behörden vermeiden:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
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Dagmar meint
21. Dezember 2021 at 14:22
Hallo, habe gerade meine neue Führerschein Karte erhalten. Für alles was ich damit fahren darf,bist als Erwerb 1992 eingetragen. Den Mopedführerschein habe ich aber schon 1970 gemacht und darauf ist meine Versicherung aufgebaut. Weiß denn jemand ob das nun nicht mehr gültig ist oder kann ich den neuen Schein reklamieren?
Adolf meint
17. Februar 2020 at 16:09
habe am 3.7.1953 Führerschein Klasse 4
und am 1.8.1953 Führerschein Klasse 3 gemacht.
Meine Frage: der alte Führerschein 4 berechtigt ein Motorrad zu fahren
bis 250 cbc . Ist das richtig ??
M. meint
21. Februar 2019 at 22:23
Hallo.
Habe meinen Führerschein 1968 gemacht, da war ich 18 Jahre alt.Leider nach einer Dummheit mußte ich ihn 1983 für etwas 9 Monaten abgeben.Alkoholfahrt ohne Unfall.
Mußte nur einen 1.Hilfe-Kurs und ein neues Passfoto einsenden.Neue Fahrprüfung oder MPU war nicht notwendig.Nun habe ich diesen alten „neuen“ Führerschein mit dem Datum Mai 1984.
Meine Frau fährt einen Motorroller 125 ccm 10 kw, mit ihrem alten Klasse 3 Schein, von 1972.
Ich darf ihn nicht fahren, da mein erster Führerschein von 1968 nicht mehr anerkannt wird. Ist das so korrekt? Habe ja nie eine 2. Prüfung machen müssen.
War natürlich eine Straftat, hatte über 2 Promille bei der Kontrolle.
Ist es möglich bei einem Tausch alt gegen neu (Kartenführerschein) das ich das erste Datum wiederbekomme?
MfG. M.
p.nija meint
19. September 2019 at 13:35
Das ist eine gute Frage.. Das weis keiner so genau.. warum das so ist , würde mich auch interessieren. Wer was weis ,bitte mal melden
Thomas meint
26. Juli 2018 at 22:02
Hallo, liebes Team von > fuehrerscheinfix.de Klasse 4 Klasse 3 < erweitert wurde. Ich bin immer noch mit dem " grauen Papier" unterwegs, auf das ich sehr stolz bin, u.a. weil es ein Bild von mir zeigt, von dem man heute annehmen könnte " okay, Elvis lebt " [ Spaß 🙂 ]. Da man im Alter bekanntlich weder ruhiger noch schlauer wird, möchte ich mir heute eine " 125er " zulegen ( bis 15 PS, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ) – jetzt nur für Insider ( so´nen "Cafe-Racer" für den heißen Opi !! ) – und frage mich, darf ich den denn mit meinem " grauen Papier " ( und grauen Haaren ) auch fahren !??
Wäre nice ( und natürlich auch " cool " ), wenn ich hierzu näheren Rat von Euch bekommen könnte.
Es grüßt herzlich …
Thomas