Das Wichtigste zum Blechschaden in der Probezeit
Das kommt darauf an, ob es sich bei dem Verkehrsverstoß um einen A- oder einen B-Verstoß handelt und, wie viele Verstöße Sie zuvor bereits begangen haben. Die Fahrerlaubnis verlieren Sie bei drei A- oder sechs B-Verstößen. Begehen Sie Unfallflucht, handelt es sich um einen Verkehrsstraftat, die meist mit dem Fahrerlaubnisentzug einhergeht.
Verursachen Sie zum ersten Mal einen A-Verstoß, werden Sie in aller Regel dazu aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Ein A-Verstoß kann etwa vorliegen, wenn Sie bei hoher Geschwindigkeit zu wenig Sicherheitsabstand halten oder falsch links abbiegen.
Bewahren Sie Ruhe, rufen Sie die Polizei an und tauschen die Kontaktdaten mit dem Geschädigten aus.
Nicht nur eine Frage der Schuld
Zunächst kommt es bei einem Unfall in der Probezeit darauf an, ob Sie diesen selbst verursacht haben. Ist das nicht der Fall, haben Sie auch keine Verlängerung der Probezeit zu befürchten. Tragen Sie jedoch die Schuld (oder eine Teilschuld), spielt es eine Rolle, auf welchen Verstoß der Unfall mit Blechschaden zurückzuführen ist.
Selbst beim Führerschein auf Probe bedeutet ein Unfall mit Blechschaden nicht unbedingt eine Probezeitverlängerung oder die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Hat ein weniger schwerwiegender Verstoß zum Unfall geführt, gibt es für Ersttäter „nur“ ein Bußgeld.
Wer einen Führerschein auf Probe besitzt, einen Unfall mit Blechschaden verursacht und sich einfach aus dem Staub macht, der riskiert unter Umständen tatsächlich seine Fahrerlaubnis. Wie Sie sich z. B. nach einem Parkrempler mit Blechschaden verhalten und was der Bußgeldkatalog vorsieht, erfahren Sie hier.
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Probezeit: Führerschein wegen Unfall mit Blechschaden in Gefahr?
Wie bereits erwähnt, spielt es eine Rolle, welcher Verkehrsverstoß beim Führerschein auf Probe zu einem Unfall mit Blechschaden geführt hat. Im Verkehrsrecht wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstoß) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstoß) unterschieden.
Fahren Sie z. B. zu dicht hinter dem Vordermann, halten also den Sicherheitsabstand nicht ein und kommt es dadurch zum Auffahrunfall (nach dem auch ein Bußgeld drohen kann), liegt ein A-Verstoß vor. Warum ist diese Unterscheidung beim Führerschein auf Probe bzw. beim Unfall mit Blechschaden so wichtig?
Das liegt daran, dass es ein festgelegtes System gibt, nach welchem solche Verstöße (je nach Art und Häufigkeit) geahndet werden. Ein A-Verstoß reicht aus, um mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar sanktioniert zu werden. Der erste B-Verstoß hat (abgesehen von den üblichen Sanktionen wie Bußgeld) zunächst keine Konsequenzen für den Fahranfänger. Erst beim zweiten B-Verstoß ist das der Fall (z. B. wenn Sie zwei Mal in der Probezeit geblitzt werden).
Liegt hingegen eine Verkehrsstraftat vor (z. B. Alkohol am Steuer), können unter Umständen schon beim ersten Mal führerscheinrechtliche Konsequenzen folgen.
Verhalten beim Blechschaden auf dem Parkplatz
Nicht nur Auffahrunfälle können zu einem Blechschaden führen. Häufig passiert das beim Ein- und Ausparken oder beim langsamen Kurven auf der Suche nach einer Parklücke. Selbst versierten Autofahrern kann es passieren, dass sie sich verschätzen und beim Parken ein anderes Auto streifen.
Unschöne Kratzer im Lack oder kleine Dellen sind die Folge. Viele Autofahrer sehen sich dann einmal um, und – hat niemand den Vorfall gesehen – fahren einfach weiter. Selbst bei Bagatellschäden kann das jedoch als Unfallflucht gelten.
Wie verhalten sich Fahranfänger mit dem Führerschein auf Probe nach einem Unfall mit Blechschaden richtig? Befolgen Sie diese Schritte:
- Warten Sie mindestens 15 Minuten beim beschädigten Fahrzeug.
- Kehrt dessen Besitzer nicht zurück, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten am beschädigten Kfz.
- Rufen Sie die Polizei an und teilen Sie den Blechschaden mit, einschließlich Kfz-Kennzeichen und Ihrer Personalien.
Bildnachweise: fotolia.com/phpetrunina14, fotolia.com/vulcanus, fotolia.com/animaflora.
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