Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse 1a
Die heutigen Entsprechungen liefert diese Tabelle.
Ja, allerdings ist bis spätestens 2033 eine Umschreibung des Führerscheins notwendig.
Die Daten hängen entweder vom Geburtsjahr oder dem Jahr des Führerscheinerwerbs ab. Die konkreten Daten finden Sie hier.
Führerschein ist nicht gleich Führerschein. Es gibt seit eh und je unterschiedliche Klassifizierungen, je nachdem, welche Art von Fahrzeug gefahren werden soll. Viele fangen dabei mit den kleineren Führerscheinkategorien an, sozusagen als Einstieg. In der damaligen Zeit galt hierbei insbesondere der Führerschein der Klasse 1a als klassische Einsteiger-Fahrerlaubnis.
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen hat allerdings in den letzten Jahrzehnten vielfache Wandlungen vollzogen. Die letzte Neuerung gab es im Jahr 2013 hinsichtlich des heute gängigen EU-Führerscheins. Wer allerdings noch den alten „Lappen“ hat, wird sich heute vielleicht die Fragen stellen: „Welchen Führerscheinklassen entspricht der 1a-Führerschein heute? Was darf ich alles fahren?“ Im folgenden Ratgeber erhalten Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.
Inhalt
Führerschein der Klasse 1a umschreiben: „Was darf ich fahren?“
Die entscheidende Frage für die Inhaber alter Führerscheine ist die, welche Fahrzeuge damit heute geführt werden dürfen. Dank der mehrfachen Änderungen im Rahmen der Führerscheinklassen haben hierbei nur die wenigsten den genauen Durchblick.
Welchen Kategorien die Führerscheinklasse 1a nach dem Umschreiben entspricht, lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen. Von Relevanz ist hierbei, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde.
Wann wurde der Führerschein der Klasse 1a erteilt? | Entsprechungen zum heutigen EU-Führerschein | Erweiternde Schlüsselzahlen |
---|---|---|
Erteilt vor dem 01.01.1989 | AM, A1, A2, A, L | 174, 175 |
Erteilt ab dem 01.01.1989 | AM, A1, A2, A, L | 174 |
Eine Umschreibung der alten Führerscheinklassen muss bis spätestens zum 19. Januar 2033 erfolgen. Abhängig von Ausstellungs- und Geburtsjahr gelten unterschiedliche Stichtage:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Nutzung landwirtschaftlicher Fahrzeuge
Der Führerschein der Klasse 1a berechtigt ferner auch zum Fahren landwirtschaftlicher Fahrzeuge. Entscheidend ist die Schlüsselzahl 174, welche die Fahrzeugklasse beinhaltet. Erlaubt ist hierbei das Fahren einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Ferner darf mit einer derartigen Zugmaschine ein Anhänger kombiniert werden, sofern dieser das Gespann auf 25 km/h begrenzt.
Quads fahren: erlaubt mit dem Führerschein der Klasse 1a?
Viele Inhaber des alten 1a-Führerscheins fragen sich, ob es erlaubt ist, mit diesem auch Quads zu fahren.
Diesbezüglich gilt das Folgende: Sofern die Quads durch ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h fahren können und der Hubraum nicht mehr als 50 cmm beträgt.
Sind diese Kriterien erfüllt, steht einer Quad-Fahrt mit dem Führerschein der Klasse 1a nichts im Wege.
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Alexander meint
13. April 2019 at 15:19
Habe meinen Führerschein 1986 gemacht,mit dem 1a.Wenn ich jetzt einen neuen Führerschein beantrage,darf ich dann offene Maschinen fahren?Habe den 1a nie umschreiben lassen.Danke.