Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen
Nicht zwangsweise. Handelt es sich beispielsweise lediglich um einen Formfehler und können Sie anhand der übrigen Angaben im Bußgeldbescheid trotzdem als Fahrer identifiziert werden, behält der Bußgeldbescheid seine Gültigkeit.
Begründen Sie Ihren Einspruch ledig mit dem falschen Kennzeichen, obwohl anhand der Angaben zur Tat (Ort, Datum, Zeit) eindeutig ist, dass der Bußgeldbescheid für die von Ihnen begangene Ordnungswidrigkeit ausgestellt wurde, hat der Einspruch eher wenig Aussichten auf Erfolg.
Ja, dies ist möglich. Auch den Beamten bei der Bußgeldstelle können Fehler unterlaufen und so kann es durch einen Buchstaben- und Zahlendreher dazu kommen, dass der Bußgeldbescheid irrtümlich an den falschen Kfz-Halter geschickt wird. In diesem Fall sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Beamten werden diesen dann erneut prüfen, wodurch der Fehler in der Regel schnell entdeckt wird.
Wenn im Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen auftaucht
Wird ein Kfz-Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt, leitet die Behörde in der Regel ein Bußgeldverfahren ein. Im Rahmen dessen klärt die Behörde, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, und schreibt den Halter in Form eines Anhörungsbogens an.
In diesem kann der Beschuldigte Stellung zu dem Vorfall nehmen. Ist geklärt, dass es sich tatsächlich um den Täter handelt, wird im Anschluss ein Bußgeldbescheid erstellt und an den Betroffenen verschickt.
Doch was passiert, wenn ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid angegeben wurde? Handelt es sich um einen Formfehler, der einen Einspruch begründet? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
Falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid: Ist dieser trotzdem gültig?
Auch in einer Bußgeldstelle arbeiten nur Menschen. Das heißt: Fehler im Bußgeldbescheid können passieren. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid vermerkt wird. Häufig handelt es sich dabei um einen Zahlendreher.
Da noch weitere Informationen, zum Beispiel Name und Anschrift des Verkehrssünders, auf dem Bußgeldbescheid enthalten sind, behält das Dokument trotzdem die Gültigkeit. Denn Anhand dieser Angaben kann auch bei einem falschen Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid von einer eindeutigen Identifizierung des Beschuldigten ausgegangen werden.
Bußgeld: Falsches Kennzeichen schützt vor Strafe nicht
Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid ist also kein Grund, diesen einfach als „ungültig“ abzutun. Auch ein Einspruch mit dieser Begründung hat wenige Aussichten auf Erfolg. So gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die bestätigen, dass ein falsches Kennzeichen auf dem Bescheid nicht zur Umgehung der Strafe führt.
Es empfiehlt sich darüber hinaus nicht, dass Schreiben der Behörde zu ignorieren. Nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist erlangt der Bußgeldbescheid, auch wenn ein falsches Kennzeichen angegeben wurde, die Rechtskraft.
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