Das Wichtigste zur Verjährung eines Fahrverbots
Eine ausdrückliche Regelung, wonach ein Fahrverbot verjähren kann, gibt es nicht. Die bestehenden Verjährungsregeln beziehen sich nur auf die Verjährung der Geldbuße.
Wenn die sogenannte Verfolgungsverjährung eingetreten ist, darf die entsprechende Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt und demnach auch nicht mehr sanktioniert werden. Die Behörde darf dann auch kein Fahrverbot mehr anordnen.
§ 34 OWiG bezieht sich ausdrücklich nur auf die Vollstreckungsverjährung eines Bußgeldes. Für das Fahrverbot gibt es keine vergleichbare Vorschrift. Deshalb ist im Zweifelsfalle eine anwaltliche Beratung ratsam.
Bußgelder können verjähren – und das Fahrverbot?
Wer im Verkehrsrecht von Verjährung spricht, meint meist die in § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) genannte Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten. Diese beträgt je nach Fall drei oder sechs Monate. Doch lässt sie sich auf ein Fahrverbot anwenden?
Wann wird beim Fahrverbot von Verjährung gesprochen und wann tritt sie ein? Welche Paragrafen im Verkehrsrecht sind hier relevant und inwieweit ist das Bußgeld auf dem Bußgeldbescheid maßgebend für die Frist?
Im Folgenden erklären wir Ihnen, ob eine Verjährung beim Fahrverbot möglich ist.
Inhalt
Verjährung im Verkehrsrecht
Ganz allgemein wird im deutschen Recht zwischen Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung unterschieden. Im Verkehrsrecht werden diese durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert.
- Verfolgungsverjährung nach § 31 OWiG: Die Ordnungswidrigkeit ist noch nicht rechtskräftig geahndet worden. Nach Ablauf der Verfolgungsverjährung ist dies auch nicht mehr möglich. Das Fahrverbot ist von dieser Verjährungsfrist nur indirekt betroffen, da ihre Dauer sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit und dem Höchstmaß der dafür vorgesehenen Geldbuße richtet.
- Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG: In diesem Fall ist eine Geldbuße bereits rechtskräftig festgesetzt worden. Je nach dessen Höhe ist auch die Verjährungsfrist länger. Das Fahrverbot ist auch hier nicht direkt betroffen, da es als „Nebenfolge“ der Ordnungswidrigkeit gewertet werden kann. Es ist umstritten, ob gleichzeitig mit der rechtskräftigen Geldbuße auch für das Fahrverbot die Verjährung eintritt.
Gibt es beim Fahrverbot überhaupt eine Verjährung?
Sowohl bei der Vollstreckungs- als auch der Verfolgungsverjährung ist das Fahrverbot nur indirekt betroffen. Das liegt daran, dass sich beide Fristen nach der Ordnungswidrigkeit und der Höhe der damit verbundenen Geldbuße richten. Im Einzelfall ist daher nur ein Anwalt für Verkehrsrecht in der Lage zu beurteilen, ob die Verjährung vom Fahrverbot in Deutschland möglich ist.
Klar ist: Eine Verjährung für das Fahrverbot per se gibt es nicht. Vielmehr kann entweder die Verfolgung oder (nach Rechtskraft) die Vollstreckung einer Ordnungswidrigkeit verjähren. Es ist umstritten, inwiefern das Fahrverbot von der Verjährung, als „Nebenfolge“ der Ordnungswidrigkeit, davon betroffen ist.
Anders als bei der Verjährung vom Bußgeldbescheid lässt sich die für das Fahrverbot relevante Verjährungsfrist nicht pauschal festlegen. Bei der Verfolgungsverjährung beispielsweise staffeln sich die Fristen wie folgt:
- Höchstmaß der Geldbuße beträgt mehr als 15.000 Euro: Drei Jahre
- Höchstmaß der Geldbuße beträgt mehr als 2.500 Euro: Zwei Jahre
- Höchstmaß der Geldbuße beträgt mehr als 1.000 Euro: Ein Jahr
- Bei allen übrigen Geldbußen: Sechs Monate
Bildnachweise: iStock/AlexKalina
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