Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot umgehen“
In besonderen Härtefällen ist es unter Umständen möglich, das Fahrverbot zu umgehen und in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Unter welchen Umständen es möglich ist, ein Fahrverbot zu umgehen, können Sie hier nachlesen.
Ja. Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird der Eintritt der Rechtskraft verhindert. Dementsprechend muss das Fahrverbot zunächst nicht angetreten werden.
Ein Fahrverbot zu umgehen, ist schwer
Für die meisten Menschen ist der Führerschein unabdingbar und das Auto ein wichtiger Gegenstand im Alltag. Wer sich ein Fahrverbot einhandelt, sieht sich sofort mit erheblichen Einschränkungen im privaten und beruflichen Leben konfrontiert.
Die erste Reaktion ist deshalb oft: „Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?“ Dabei müsste die eigentliche Frage lauten: „Kann man ein Fahrverbot verschieben oder umgehen?“ Da es sich um eine erzieherische Maßnahme handelt, sind die Behörden hier sehr streng.
In den wenigsten Fällen wird vom Fahrverbot abgesehen oder stattdessen ein erhöhtes Bußgeld verhängt. Welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen und ob sich das Fahrverbot letztlich doch umgehen lässt, erfahren Sie im Folgenden.
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Fahrverbot umgehen – im Video erklärt
Unter welchen Umständen lässt sich ein Fahrverbot umgehen?
Es gibt durchaus Fälle, in denen die zuständigen Behörden oder das jeweilige Gericht, von einem Fahrverbot absahen oder das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandelten. Dies ist zwar möglich, allerdings gibt es dafür keine festgelegten Kriterien.
Ob Betroffene das Fahrverbot abwenden können bzw. in welchen Fällen die Gerichte davon abgesehen haben, lässt sich anhand der Rechtsprechung erkennen:
Der Verkehrsverstoß wird als Augenblicksversagen eingestuft (siehe unten).
Viel Zeit verstreicht zwischen Vorfall und Urteil.
Der Verstoß ist aus einer notstandsähnlichen Situation heraus entstanden.
Es liegen besondere persönliche Umstände oder besondere Umstände im Einzelfall (bei der Tat) vor.
Ein vermeidbarer Verbotsirrtum liegt vor.
Beim Fahrverbot kann ein Härtefall geltend gemacht werden.
Geht es um ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer? Umgehen können Sie dies nicht so einfach. Bei Verstößen, die mehr als 1 Monat Fahrverbot bedeuten, ist ein Umgehen eher unwahrscheinlich. Ebenso können Wiederholungstäter den Führerscheinentzug selten umgehen.
Rotlichtverstoß: Fahrverbot wegen Augenblicksversagen umgehen
Im Verkehrsrecht wird von Augenblicksversagen gesprochen, wenn ein sonst konzentrierter Autofahrer für eine kurze Zeit die, für den Verkehr oder die Umstände notwendige, Sorgfalt unwillentlich vernachlässigt (sogenannte leichte Fahrlässigkeit).
Der Begriff Augenblicksversagen ist auf einen grundlegenden Beschluss des Bundesgerichtshofes im Jahr 1997 zurückzuführen (NZV 97,525 = DAR 97, 450). Demnach können Betroffene ein Fahrverbot noch verhindern, wenn Sie sich lediglich leichter Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben.
Ein beliebtes Beispiel ist der Rotlichtverstoß. Fährt der Vordermann zu früh los und Sie folgen ihm nach, ohne zu bemerken, dass die Ampel noch Rot ist, wird das meist als Augenblicksversagen gewertet (Mitzieheffekt bzw. Wahrnehmungsfehler).
Allerdings kommt es auch beim Rotlichtverstoß auf den Einzelfall an, ob im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angekündigt wird. So ist das Übersehen einer roten Ampel nicht gerechtfertigt, wenn der Autofahrer „in Gedanken woanders“ war. Von Augenblicksversagen kann hier nicht gesprochen werden.
Auch wenn Sie sich auf ein Augenblicksversagen berufen, können Sie ein Fahrverbot nicht vermeiden, wenn eine grobe Pflichtverletzung vorliegt. Wenn Sie bei besagtem Rotlichtverstoß beispielsweise das Handy am Ohr hatten, kann das Gericht nicht mehr nur von leichter Fahrlässigkeit/Nachlässigkeit ausgehen.
Ähnlich verhält es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Fahrverbot umgehen können nur Betroffene, deren Situation als Augenblicksversagen ohne schuldhafte Pflichtverletzung eingestuft werden kann.
Bildnachweise: fotolia/autofocus67, iStock/welcomia
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