Das Wichtigste zum Fahrverbot im Ausland
Hierbei kommt es auf die Regelungen des Urlaubslandes an. So kann es ggf. weitreichende Konsequenzen haben, wenn wegen des Fahrverbots den Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgelegt werden kann.
Nein, allerdings wird das Fahrverbot auf dem Führerschein dokumentiert. Wer trotzdem fährt muss dann mit Sanktionen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Ja, diese Option besteht. Dabei kann es sein, dass die Polizei zeitweise den Führerschein entzieht und an die deutschen Behörden sendet, um die Weiterfahrt im jeweiligen Land zu unterbinden.
Wenngleich der Führerschein vielen Leuten heilig ist, setzen nicht wenige ihn teils leichtfertig aufs Spiel. Verkehrsregeln werden missachtet, die Geschwindigkeit teils heftig überschritten. Wird der Betroffene dann dabei erwischt, sitzt der Schreck meist tief: Plötzlich soll ein Fahrverbot angetreten werden.
Ein Bußgeld aus dem Ausland (innerhalb der EU) kann in der Regel vollstreckt werden. Praktisch, wer Ersttäter ist und das temporäre Verbot zum Fahren von Kfz in die Urlaubszeit legen kann. Soll am Urlaubsort allerdings ein Mietwagen gefahren werden, stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot im Ausland ebenso wirksam ist.
Dieser geht der nachfolgende Ratgeber näher auf den Grund. Sie erfahren, ob ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig ist und welche Strafen Sie erwarten können, wenn Sie trotz Führerscheinentzug das Fahren im Ausland nicht unterlassen.
Inhalte
Unterschied von Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot im In- und Ausland
Grundsätzlich sind zwei Begrifflichkeiten voneinander abzugrenzen: Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug. Ersteres meint den temporären Führerscheinentzug für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Die Fahrerlaubnis ruht im Grunde für die Zeit des Fahrverbots.
Wird ein Fahrerlaubnisentzug angeordnet, kann dieser frühestens nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Die Neuerteilung kann dann an gewissen Auflagen, wie beispielsweise das Absolvieren einer MPU, geknüpft werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Fahrerlaubnis nur von dem Land entzogen werden kann, welche sie ausgestellt hat.
In diesem Text wollen wir uns aber mit dem Fahrverbot im In- und Ausland befassen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob das Fahrverbot auch im Ausland gültig ist.
Gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland?
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Grundsätzlich gilt ein Fahrverbot nur in dem Land, welches es ausgesprochen hat. Wird Ihnen diese Sanktion gemäß Bußgeldkatalog in Deutschland auferlegt, müssen Sie allerdings Ihren Führerschein zur Verwahrung hinterlegen.
Dieser Führerscheinentzug kann sich im Ausland bemerkbar machen, wenn Sie das Dokument bei einer Verkehrskontrolle nicht vorlegen können. Ihnen droht dann also mindestens eine Sanktion, weil Sie den Führerschein nicht mitgeführt haben.
Fahrverbot für Ausländer in Deutschland
Auch Ausländer können in Deutschland ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Allerdings wird hierbei der Führerschein nicht für den Zeitraum des Verbots verwahrt. Der Ablauf ist folgender:
Mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids muss der Ausländer seinen Führerschein zur deutschen Behörde schicken. Dort wird ein entsprechender Vermerk hinterlegt. Im Anschluss erhält der Betroffene das Dokument zurück.
Trotz Fahrverbot: Fahren im Ausland kann teuer werden
Wie bereits erwähnt, riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie trotz Fahrverbot im Ausland fahren, weil Sie den Führerschein bei einer Kontrolle nicht vorlegen können. Die Bußgelder für diesen Verstoß variieren je nach Urlaubsland.
Des Weiteren kann es sich um „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ handeln, wenn die Behörden nachprüfen, ob in Deutschland ein Fahrverbot besteht. Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich oder der Schweiz kann beispielsweise zu empfindlichen Geldstrafen führen.
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