Das Wichtigste zum Härtefall beim Fahrverbot
Hier können Sie nachlesen, wann bezogen auf das Fahrverbot ein Härtefall vorliegen kann.
Ob es möglich ist, bei einem vorliegenden Härtefall das Fahrverbot zu umgehen, können Sie hier nachlesen.
Der Härtefall beim Fahrverbot
Bei manchen Verkehrsverstößen reicht ein einfacher Bußgeldbescheid nicht. Wer sich besonders gefährdend verhalten hat, muss zusätzlich noch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen.
Solche Maßnahmen sollen ein Fehlverhalten im Verkehr sanktionieren und den Verkehrssünder ermahnen, sich besser an die Verkehrsregeln zu halten.
Ist ein Fahrverbot gerechtfertigt, lässt sich deshalb selten daran rütteln. Aber was ist mit Betroffenen, die auf das Auto angewiesen sind? Darf das Ordnungsamt hier trotzdem ein Fahrverbot aussprechen? Wann kann beim Fahrverbot von Härtefall gesprochen werden? Wir klären Sie auf.
Inhalt
Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?
Es ist richtig, dass bei einem Fahrverbot manchmal ein Härtefall geltend gemacht werden kann. Im Verkehrsrecht regelt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) genau, welche Sanktionen verhängt werden dürfen. Ein Fahrverbot wird deshalb nicht willkürlich ausgesprochen und ein Härtefall nur selten anerkannt.
Das Gericht berücksichtigt bei dieser Entscheidung die genauen Umstände, weshalb sich die Voraussetzungen für einen Härtefall bei Fahrverbot nicht pauschalisieren lassen. Aus der Rechtsprechung lassen sich aber einige Anhaltspunkte erkennen, die für eine Umwandlung vom Fahrverbot bei einem Härtefall sprechen:
- Kein Wiederholungstäter: Bei Wiederholungstätern ist es unwahrscheinlicher, dass Sie einen Härtefall beim Fahrverbot durchsetzen können. Handelt es sich um den ersten Verkehrsverstoß, haben Sie bessere Chancen.
- Nur ein Monat Fahrverbot: Bessere Chancen beim Fahrverbot einen Härtefall geltend zu machen haben Sie auch, wenn nur ein Monat Fahrverbot verhängt wurde. Bei zwei oder drei Monaten Fahrverbot stehen die Chancen schon schlechter.
- Berufliche Existenz: Sind Betroffene beruflich auf das Autofahren angewiesen (z. B. Berufskraftfahrer), stellt das Fahrverbot einen Härtefall dar. Der Richter kann im Einzelfall von der Verhängung eines Fahrverbots absehen und durch eine Geldbuße ersetzen.
Härtefall: Kann das Fahrverbot umgangen werden?
Wirklich umgehen können Sie ein Fahrverbot nicht. Haben Sie etwa mit der Hilfe von einem Anwalt oder aufgrund guter Begründung einen Härtefall beim Fahrverbot geltend gemacht, wird dies nicht etwa beseitigt. In § 4 Abs. 4 BkatV heißt es:
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Das bedeutet, wer beim Fahrverbot einen Härtefall geltend macht, muss stattdessen mit einer erhöhten Geldbuße rechnen.
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