Das Wichtigste zum Fahrverbot, wenn Sie den Führerschein nicht abgeben
Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen. Der Betroffene darf aber während des Verbots alle oder bestimmte Kfz nicht führen und muss für dessen Dauer den Führerschein abgeben. Fährt er trotzdem, macht er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar.
Bei Ersttätern wird das Fahrverbot erst wirksam, wenn er seinen Führerschein abgibt, spätestens aber nach vier Monaten seit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Bei Wiederholungstätern wird das Verbot sofort mit Rechtskraft wirksam.
Wenn der Führerscheininhaber sein Dokument nicht freiwillig herausgibt, kann die Polizei diesen beschlagnahmen.
Fahrverbot: Behörde verwahrt den Führerschein
Schwere Verkehrsdelikte ziehen ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten nach sich. Im Regelfall hat der Betroffene seinen Führerschein dann für die Dauer des Verbots bei der zuständigen Behörde abzugeben. Er wird dort verwahrt und kann erst wieder nach Ablauf des Fahrverbots abgeholt werden.
Weil der Führerschein bekanntlich den Erwerb der Fahrerlaubnis bescheinigt, muss er stets mitgeführt werden. Wenn das Fahrverbot ignoriert, der Führerschein einfach nicht abgegeben wird, hat das Konsequenzen.
Die Behörde kann den Führerschein beschlagnahmen und so das Fahrverbot erzwingen. Den Führerschein nicht sofort abgeben zu müssen und weiterhin fahren zu können, bis das Fahrverbot besser mit dem eigenen Alltag vereinbar ist, ist auch ein folgenschwerer Irrtum.
Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie das Fahrverbot ignorieren, den Führerschein nicht abgeben und weiterhin das Auto nutzen? Dieser Ratgeber geht dem auf den Grund.
Inhalt
Beschlagnahmung des Führerscheins
Wurde ein Fahrverbot erst einmal verhängt, ist es schwer, sich dessen zu entziehen. Zwar gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, solchen Gesuchen wird aber nur selten und nur unter Betrachtung der individuellen Umstände stattgegeben.
Die Strafe abzuwenden ist vor allem dann schwer, wenn es um ein Verkehrsdelikt geht, das mehr als 1 Monat Fahrverbot bedeutet. Den Führerschein obendrein nicht abgegeben zu haben, kann die Situation für viele noch verschlimmern.
Was passiert, wenn nach einem rechtskräftigen Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wurde? Die Behörde kann dann Beamte an den Wohnsitz senden, die den Führerschein beschlagnahmen. Das Fahrverbot beginnt in diesem Fall umgehend.
Führerschein nicht abgegeben: Auswirkungen auf den Fristverlauf
Es ist immer problematisch, wenn nach einem angeordneten Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wird. Betroffene sollten beachten, dass dies auch Auswirkungen auf den Fristverlauf, also Beginn und Ende des Fahrverbots hat.
Denn erst, wenn der Führerschein in der Behörde eingegangen ist, beginnt das Fahrverbot. Wurde der Führerschein nicht abgegeben, wurde das Fahrverbot folglich auch noch nicht angetreten. „Aussitzen“ lässt sich die Strafe auf diese Weise also nicht.
Was den Antritt des Fahrverbots angeht, so ist auch die Art der Abgabe des Führerscheindokuments relevant. Wie bereits erläutert, beginnt das Fahrverbot, sobald der „Lappen“ von der Behörde in Verwahrung genommen wurde.
Sollte die zuständige Stelle sich aber in einiger Entfernung vom Wohnort befinden, also eine persönliche Abgabe aufgrund des Fahrverbots unmöglich sein, kann der Führerschein auch per Posteinschreiben oder per Fax abgegeben werden.
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