Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot splitten“
Nein. Das Fahrverbot muss an einem Stück abgeleistet werden.
Wenn Sie Ersttäter sind, so wird das Fahrverbot gewöhnlich erst dann wirksam, wenn Sie den Führerschein bei der Behörde abgeben, spätestens aber nach vier Monaten seit Eintreten der Rechtskraft. Sie können also den Beginn des Verbots um höchstens vier Monate verzögern.
Normalerweise lässt sich ein erteiltes Fahrverbot nicht vermeiden. Nur in bestimmten – recht seltenen – Härtefällen kann ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Fahrverbot als empfindliche Einschränkung der Mobilität
Bei besonders schweren Verkehrsdelikten oder wiederholten Verstößen im Straßenverkehr kann ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt werden. Selten ist das für Betroffene unproblematisch.
Selbst, wer nicht beruflich auf das Auto angewiesen ist, findet sich hier mit erheblichen Einschränkungen im Alltag konfrontiert. Aus diesem Grund möchten viele das Fahrverbot aufteilen. Beispielsweise käme es vielen Betroffenen gelegen, ein Fahrverbot von 1 Monat so zu splitten, dass Teile davon auf die Urlaubszeit fallen.
Lässt sich ein Fahrverbot überhaupt aufteilen? Ob das geht und welche Alternative Sie haben, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Inhalt
Fahrverbot splitten oder gar zusammenlegen?
Geht es um 4 Wochen (1 Monat) Fahrverbot, wäre ein Splitten in 2×2 Wochen für viele Betroffene hilfreich. Aber kann man ein Fahrverbot überhaupt splitten? Nein. Das Fahrverbot muss am Stück abgeleistet werden. Diese Strafe gilt als eine erzieherische Maßnahme und soll unbequem für den Verkehrssünder sein.
Ein Zusammenlegen zweier Fahrverbote ist ebenso wenig durchsetzbar. Früher war es unter bestimmten Umständen durchaus möglich, zwei Fahrverbote zur selben Zeit abzuleisten. Inzwischen hat der Gesetzgeber aber entsprechende Anpassungen vorgenommen. Heute können Betroffene ein Fahrverbot weder splitten, noch mehrere Fahrverbote zusammenlegen.
Alternative zum Aufteilen vom Fahrverbot
Selten ist es möglich, beim Fahrverbot einen Härtefall geltend zu machen. Dies hängt stark vom Einzelfall ab.
Aus der Rechtsprechung lässt sich erkennen, dass ein Härtefall meist nur bei Verkehrssündern durchgesetzt wurde, die keine Wiederholungstäter waren, deren berufliche Existenz vom Fahrverbot gefährdet worden wäre und bei denen es nur um einen Monat Fahrverbot ging. Aufteilen oder umgehen lässt es sich aber trotzdem nicht.
Selbst wenn ein Härtefall geltend gemacht werden kann, wird das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt.
Wurde zusammen mit dem Bußgeldbescheid auch ein Fahrverbot ausgesprochen, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dafür benötigen Sie aber eine gute Grundlage, beispielsweise begründete Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung, die dem Fahrverbot zugrunde liegt.
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