Das Wichtigste zum Fahrverbot
Das Fahrverbot wird ausgesprochen, wenn sich Verkehrsteilnehmer schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten leisten.Zudem kommt ein ärztliches Fahrverbot in Betracht, wenn gesundheitliche Probleme einer Fahreignung entgegenstehen.
Ob es möglich ist, ein Fahrverbot zu umgehen, können Sie hier nachlesen.
Fahren Sie trotz Fahrverbot, stellt dies eine Straftat dar. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden.
Fahrverbot: Das temporäre Verbot zum Führen eines Kfz
Kraftfahrzeuge stellen einen wichtigen Bestandteil des Alltags dar. Neben dem Gütertransport ist vor allem die Personenbeförderung von großer Bedeutung. Wer einmal die Vorzüge, wie beispielsweise die Mobilität und Flexibilität, eines eigenen Autos genossen hat, möchte ungern auf diese verzichten.
Daher trifft ein Fahrverbot den Betroffenen meist hart. Doch in vielen Fällen handelt es sich um ein selbstverschuldetes Elend: Wurden grobe Verstöße im Straßenverkehr begangen, kann der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum eingezogen werden. Dies soll als erzieherische Maßnahme dienen.
Doch wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Viele Punkte, die zu einem solchen führen können, sind Verstöße gegen das Verkehrsrecht. Konkrete Beispiele, wann Fahrverbote ausgesprochen werden können, finden Sie in unserem Ratgeber. Weiterhin erfahren Sie, wann eine Geldstrafe statt Fahrverbot möglich ist.
Spezifische Ratgeber zum Thema Fahrverbot
Inhalt
Was passiert bei einem Fahrverbot? – Erklärung im Video
Wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Wie bereits beschrieben, wird ein Fahrverbot in der Regel als Strafe für eine grobe Pflichtverletzung im Straßenverkehr verhängt. Der Bußgeldkatalog definiert dabei klar, bei welchen Verstößen Verkehrssünder mit dem Führerscheinentzug auf Zeit zu rechnen haben.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet das Straßenverkehrsgesetz. § 25 Absatz 1 beschreibt, wann ein Fahrverbot verhängt werden kann und wie lange dieses andauern darf:
Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.
Somit wird deutlich, dass ein Fahrverbot für einen Monat das Mindeststrafmaß ist, wenn diese Maßnahme angeordnet wird. Drei Monate Fahrverbot sind hingegen die Höchststrafe. Wichtig ist auch, dass ein Führerscheinentzug auf Zeit sowohl von der Bußgeldstelle als auch von einem Gericht angeordnet werden kann.
Letzteres ist der Fall, wenn mit dem Fahrzeug bzw. im Verkehr eine Tat begangen wurde, bei der es zu einem Prozess vor einem Richter kommt. Auch dieser kann Fahrverbote als Nebenstrafe anordnen.
Ärztliches Fahrverbot
Nicht immer wird ein Fahrverbot durch überhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches verhängt. Es können auch medizinische Gründe vorliegen, die eine Fahreignung generell in Frage stellen und somit dazu führen können, dass die betroffene Person nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Mit dieser Anordnung soll die Sicherheit gewährleistet werden. Einige Krankheiten oder Symptome dieser können nämlich plötzlich auftreten und dazu führen, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und somit sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
So kann beispielsweise eine Epilepsie zum Fahrverbot führen. Bei dieser Krankheit können spontane Krampfanfälle auftreten, die das Autofahren in diesen Momenten unmöglich machen. Allerdings können die Anfälle medikamentös behandelt werden und treten bei einigen Menschen auch nur über einen gewissen Zeitraum auf.
Daher gelten für Epileptiker besondere Vorschriften bezüglich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Fahrverbot wegen Epilepsie. Treten die Anfälle zum Beispiel als Folge einer Hirnoperation auf, so kann nach sechsmonatiger Anfallsfreiheit die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden.
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Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung
In Bezug auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung und das Fahrverbot gibt es einen Sonderfall zu berücksichtigen: die Wiederholungstäterregelung. Diese besagt, dass ein Verkehrssünder, der zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreitet, automatisch ein Fahrverbot auferlegt bekommt.
Zieht der zweite Verstoß ohnehin einen zeitweiligen Führerscheinentzug nach sich, so werden die beiden Strafen addiert und der Verkehrssünder muss mindestens zwei Monate darauf verzichten, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ab wie vielen Punkten wird ein Fahrverbot verhängt?
Neben Bußgeldern und Fahrverboten, können noch weitere Sanktionen laut Bußgeldkatalog bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erfolgen. Im Fahreignungsregister in Flensburg wird jedem Führerscheinbesitzer ein persönliches Punktekonto zugeteilt.
Steigt dieses auf vier oder fünf an, gibt es eine kostenpflichtige Ermahnung für den Fahrzeugführer. Sind sechs oder sieben erreicht, erfolgt eine wiederum kostenpflichtige Verwarnung. Ist das Maximum von acht erreicht, führt kein Weg mehr am Entzug der Fahrerlaubnis vorbei.
Allerdings können Punkte in Flensburg kein Fahrverbot begründen. Im Folgenden listen wir zwei Beispiele auf, bei denen der Führerscheinentzug auf Zeit allerdings im Bereich des Möglichen liegt:
- Wegen Fahrerflucht ein Fahrverbot erhalten: Entfernt sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Ort des Geschehens, kommt als Nebenstrafe in einer Gerichtsverhandlung auch ein Fahrverbot in Betracht. Allerdings ist in schwerwiegenden Fällen, etwa bei Personenschäden, eher von einem Fahrerlaubnisentzug auszugehen. Der Richter entscheidet im Einzelfall über die angemessene Sanktion.
- Rote Ampel überfahren und Fahrverbot als Strafe: Begeht ein Kfz-Fahrer einen sogenannten „qualifizierten Rotlichtverstoß“, so sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor. Dies ist der Fall, wenn die Lichtanlage bereits seit einer Sekunde oder länger das rote Licht angezeigt hat.
Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen
Grundsätzlich erhält ein Verkehrssünder, wenn der Behörde ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) auffällt, einen Bußgeldbescheid, in welchem die Sanktionen beschrieben sind. Nach Erhalt dieses Schreibens haben Sie eine zweiwöchige Einspruchsfrist.
Nutzen Sie diese nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und Sie müssen die darin vermerkten Sanktionen hinnehmen. Beinhalten diese auch ein Fahrverbot, stellt sich die Frage, wann Sie dieses antreten müssen. Dabei wird in zwei Kategorien unterschieden:
- Ersttäter: Handelt es sich um die erste Anordnung eines Fahrverbots oder liegt ein solches schon mehr als zwei Jahre zurück, gelten Sie als Ersttäter. In diesem Fall ist es möglich, innerhalb einer 4-Monats-Frist den Führerschein abzugeben. Sie können also in diesem Zeitraum den Zeitpunkt der Abgabe selbst wählen.
- Wiederholungstäter: Als solche gelten Verkehrsteilnehmer, die innerhalb der letzten zwei Jahre bereits mit einem Fahrverbot sanktioniert wurden. Für sie beginnt der Führerscheinentzug auf Zeit ab dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid die Rechtskraft erlangt.
Wo muss der Führerschein abgegeben werden?
Haben Sie sich mit dem Fahrverbot abgefunden oder ein entsprechender Einspruch wurde abgelehnt, müssen Sie den Führerschein abgeben. Dieser muss während der Dauer Ihrer Fahrsperre amtlich verwahrt werden. Es reicht also nicht aus, das Dokument zu behalten und einfach auf das Autofahren zu verzichten.
Vielmehr muss der Führerschein der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder Polizei zugestellt werden. Wer zuständig ist, das Dokument zu verwahren, wird im Bußgeldbescheid vermerkt. Die Adresse und die Zuständigkeit können Sie also dem Schreiben der Bußgeldstelle entnehmen.
Es ist allerdings nicht notwendig, dass Sie persönlich bei der Behörde erscheinen, um den Führerschein abzugeben. In der Regel reicht es aus, wenn Sie diesen postalischen zusenden. Nutzen Sie dazu idealerweise die Möglichkeit, das Dokument als Einschreiben zu verschicken.
So können Sie sicherstellen, dass es auch tatsächlich rechtzeitig bei der betreffenden Behörde eingeht. Im Zweifelsfall haben Sie zudem einen Beweis, dass Sie Ihrer Pflicht zu Abgabe des Führerscheins fristgerecht nachgekommen sind.
Wie Sie Ihren Führerschein zurückerhalten
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, um das Dokument nach einem Fahrverbot zurückzuerhalten: persönliches Abholen oder postalische Zustellung. Bei letzterem erhalten Sie ein Einschreiben nach Ablauf des Fahrverbots.
Werden Sie allerdings persönlich bei der Behörde vorstellig, können Sie den Führerschein direkt mitnehmen, dieser wartet quasi dort auf Sie. Dies hat den Vorteil, dass Sie in jedem Fall am ersten Tag, an dem Sie wieder berechtigt sind ein Kfz zu führen, den Fahrerlaubnisnachweis in den Händen halten.
Auf dem Postweg ist nicht auszuschließen, dass das Dokument erst einen Tag später bei Ihnen eintrifft. Holen Sie es persönlich ab, reicht ein Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe aus. Zusätzlich sollten Sie Ihren Personalausweis mitführen.
Können Sie das Fahrverbot aufteilen?
Vier Wochen ohne Führerschein auszukommen, kann gerade für Leute, die einen weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen, zu einer ziemlichen Qual werden. Öffentliche Verkehrsmittel verspäten sich häufig, sind überfüllt oder fallen komplett aus.
Da stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot in irgendeiner Form aufgeteilt werden kann. Dies ist nicht möglich. Ein Führerscheinentzug auf Zeit muss „an einem Stück“ abgeleistet werden. Somit soll die erzieherische Funktion dieser Maßnahme gestützt werden.
Können Sie ein Fahrverbot umgehen?
Grundsätzlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Enthält dieser nämlich Fehler, kann dies zu einer Ungültigkeit der Sanktionen führen. Möglich ist auch, dass die Messung durch den Blitzer nicht eindeutig genug war, um eine Schuld zweifelsfrei zu beweisen.
Ein Einspruch kann zu einem Verfahren vor Gericht führen. Es ist also ratsam, sich einen Rechtsbeistand zu suchen, der Ihre Interessen entsprechend vertreten und Sie umfassend beraten kann.
Wie bereits beschrieben, ist ein Fahrverbot besonders ärgerlich für Menschen, die sich an die Mobilität und Unabhängigkeit eines eigenen Kfz gewöhnt haben. Noch härter trifft es allerdings Arbeitnehmer, die beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind.
Dies ist beispielsweise bei Taxi- oder Busfahrern der Fall. Auch hier können Sie einen Einspruch einlegen, mit der Begründung, dass es sich um einen Härtefall handelt. Diese Argumentation wird gestützt, da Sie ohne den Führerschein erhebliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar die Kündigung drohen. Erkennt der Richter diese Umstände an, kann er das Fahrverbot umwandeln. Sie erhalten dann eine erhöhte Geldbuße. Dabei handelt es sich allerdings immer um Einzelfallentscheidungen.
Eine Umwandlung vom Fahrverbot ist in der Regel bei Alkoholdelikten am Steuer ausgeschlossen. Hier droht meist sogar der Fahrerlaubnisentzug. Auch Wiederholungstäter werden es schwer haben, ein Fahrverbot auf diese Weise zu umgehen.
Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafe droht?
Um zu beurteilen, welche Strafe für das Fahren trotz Fahrverbot in Betracht kommt, müssen grundlegend erst einmal zwei Begrifflichkeiten genau definiert und voneinander abgegrenzt werden:
- Fahrerlaubnis: Dieser Begriff bezeichnet die amtliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Fahrzeugklasse zu führen.
- Führerschein: Dabei handelt es sich lediglich um das Dokument, welches nachweist, dass eine Fahrerlaubnis besteht.
Fahren Sie also nur, ohne Ihren Führerschein mitzuführen, handelt es sich dabei nicht um eine Straftat. Sie erhalten lediglich ein Verwarngeld, weil Sie dazu verpflichtet sind, das Dokument mitzunehmen, wenn Sie mit dem Auto fahren.
Wurde Ihnen allerdings die Fahrerlaubnis temporär in Form von einem Fahrverbot entzogen, so begehen Sie eine Straftat gemäß § 21 StVG. Dort heißt es in Absatz 1 Nummer 1:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist[.]
Es handelt sich dann also um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, was sogar mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden kann. Trotz Fahrverbot zu fahren, kann also eine Menge Ärger einbringen. Haben Sie erfolglos versucht, dieses zu umgehen, müssen Sie sich dennoch mit dem Verbot abfinden.
Werden Sie beim Autofahren innerhlab des Fahrverbots erwischt, droht als weitere Maßnahme der Entzug der Fahrerlaubnis. Dabei wird der Führerschein vernichtet und Sie können erst nach Ablauf der Sperrfrist ein neues Dokument beantragen. Damit einher geht oft die Anordnung einer MPU.
Führerschein nicht abgegeben: Welche Konsequenzen drohen?
Wird Ihnen ein Fahrverbot auferlegt und Sie weigern sich, den Führerschein abzugeben, so kann dieser durch die Behörden beschlagnahmt werden. Gelingt dieses Unterfangen nicht, ist das Verbot dennoch gültig. So können Sie, obwohl Sie noch in Besitz des Führerscheins sind, für die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden, wenn Sie innerhalb des gültigen Fahrverbots beim Autofahren erwischt werden.
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Christoph meint
20. Mai 2019 at 15:07
Ich habe einen führerschein klasse 3 seit 1969, berecjhtig lkw bifs 7,5 to zu fahren.
Laut adac sogar mit anhänger bis zu einem gesamtgewicht von 12 rto.
Ich bin jetzt 76 jahre alt und noch top fit.
Wie lange darf ich noch lkw fahren?