Das Wichtigste zum Fahrtenbuch
Die sogenannte Fahrtenbuchauflage findet sich in § 31a Straßenverkehrs–Zulassungsordnung (StVZO). Hier ist bestimmt, wann eine solche möglich ist. Trägt der Halter in einem Bußgeldverfahren nicht zur Fahrerermittlung bei, kann das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden.
Fahrer müssen neben dem Kennzeichen, dem Datum der Fahrt auch die Uhrzeit sowie Ausgangs- und Endpunkt eintragen. Wie ein Fahrtenbucheintrag aussehen kann, zeigt das Muster hier.
Führen Fahrer bzw. Halter das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, droht ein Bußgeld von 100 Euro. Wann ein Verstoß vorliegt, erfahren Sie hier.
Fahrtenbuch: Auflage für Fahrzeughalter
Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, weil beispielsweise jemand mit Ihrem Fahrzeug geblitzt worden ist, dient dies der Fahrerermittlung. Sie werden dazu aufgefordert, den wahren Fahrer zu benennen, damit dieser für den Verstoß einen Bußgeldbescheid erhält und zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Tragen Sie nicht zur Fahrerfindung bei, weil Sie keine Angaben zur gesuchten Person machen können, kann Ihnen auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Diese Maßnahme dient der Verkehrserziehung. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde will damit bewirken, dass Sie mehr Verantwortungsbewusstsein entwickeln, wenn es darum, geht wem Sie Ihr Fahrzeug überlassen. Gleichzeitig soll die Fahrtenbuchauflage der Vorbeugung einer weiteren erfolglosen Fahrerermittlung dienen.
Doch wann genau wird eine Fahrtenbuchauflage angeordnet? Wie genau muss so ein Fahrtenbuch aussehen bzw. wie wird dieses geführt? Wann wird das Fahrtenbuch kontrolliert? All das erfahren Sie im Folgenden.
Inhalt
Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO
Angeordnet wird die Fahrtenbuchauflage immer durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. In § 31a der Straßenverkehrs–Zulassungsordnung (StVZO) wird beschrieben, wann einer Person das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden kann:
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
Den entsprechenden Bescheid erhält immer der Fahrzeughalter. Kam es zu einem Verstoß im Straßenverkehr wird über das Kennzeichen der Halter ermittelt. Hat keine Anhörung vor Ort stattgefunden und kann der Fahrer nicht zweifelsfrei identifiziert werden, wird ein Anhörungsbogen verschickt.
Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt und damit also die Person belangt werden soll, welche die Ordnungswidrigkeit auch tatsächlich begangen hat, ist die Ermittlung des Fahrers essentiell, damit es zur Auferlegung von Sanktionen kommen kann. Kann kein Fahrer ermittelt werden, wird das Bußgeldverfahren eingestellt.
Wann müssen Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen?
Wird das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, nur weil der Fahrzeughalter nicht zur Fahrerermittlung beitragen kann oder tatsächlich erst dann, wenn der tatsächliche Fahrer nicht gefunden werden kann?
In der Regel ist entscheidend, ob der Halter etwas zur Fahrerfindung beträgt und nicht, ob dessen Angaben zum Ermittlungserfolg führen.
- Denn wirkt der Fahrzeughalter aktiv mit und die Ermittlung verläuft dennoch ins Leere, ist das nicht die Schuld des Halters und eine Fahrtenbuchauflage wäre in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Auto an einen Dritten ohne das Wissen des Halters verliehen wird.
- Wirkt der Fahrzeughalter bei der Fahrerermittlung nicht mit, weil er keine Angaben machen kann oder will, ist die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wahrscheinlich. Der Halter kann im Übrigen auch passiv mitwirken, wenn zum Beispiel auf dem Blitzerfoto eine Frau zu sehen ist, der Halter aber ein Mann ist. Dabei handelt es sich dann ebenfalls um einen Hinweis, der den Ermittlungserfolg ausmachen könnte.
Wer muss ein Fahrtenbuch führen? Übrigens kann eine Fahrtenbuchauflage nicht nur Pkw-Fahrer treffen. Auch Motorradfahrern kann das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
Bei welchen Verstößen wird die Fahrtenbuchauflage angeordnet?
Welche Verkehrsordnungswidrigkeiten dazu führen, dass ein Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen muss, ist nicht genau festgelegt. In der Regel betrifft das aber nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die lediglich mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Auch Verstöße, die im ruhenden Verkehr begangen werden, haben in der Regel keine Fahrtenbuchauflage zur Folge. Bei Wiederholungstaten kann aber eine Ausnahme gemacht werden.
Die Fahrtenbuchauflage wird also eher bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr angeordnet. Das ist in der Regel der Fall, wenn dem Verkehrssünder ein Bußgeld oder ein Punkt in Flensburg auferlegt werden soll. Auch ist es wahrscheinlich, dass das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet wird, wenn es aufgrund des Fehlverhaltens einer Person zu einer Gefährdung kam oder hätte kommen können.
Anforderungen an ein Fahrtenbuch: So muss es aussehen
Die StVZO gibt unter § 31a an, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Das Fahrtenbuch muss grundsätzlich vom Fahrzeughalter geführt werden und nicht vom jeweiligen Fahrzeugführer. Allerdings kann der Halter auch eine andere Person mit dieser Aufgabe beauftragen. Das Fahrtenbuch muss für ein bestimmtes Fahrzeug geführt und jede einzelne damit getätigte Fahrt protokolliert werden.
Folgende Fahrtenbucheinträge müssen vor Beginn der Fahrt gemacht werden:
- Vorname, Name und Adresse des Fahrzeugführers
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Uhrzeit und Datum des Fahrtbeginns
Unmittelbar nach dem Ende der Fahrt muss das Datum und die Uhrzeit mit Unterschrift eingetragen werden.
Muster für das Fahrtenbuch
Hier erhalten Sie eine Vorlage für das Fahrtenbuch. Dieses Muster soll der Veranschaulichung dienen, wie ein Fahrtenbuch und die entsprechenden Einträge aussehen können.
Datum | Uhrzeit | Kennzeichen | Name | Adresse | Unterschrift |
---|---|---|---|---|---|
1. Juli 2019 | 10.30 - 15.20 Uhr | B-TJ 123 | Mustermann, Markus | Musterweg 1, 12345 Musterstadt | |
5. Juli 2019 | 11.50 - 16.40 Uhr | B-TJ 123 | Musterfrau, Maria | Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
Ab wann muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Sobald die Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde, müssen Sie als Halter anfangen, dieses zu führen. Das bedeutet, dass die Anordnung nicht erst ab einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird. Genauere Angaben sollten Sie dem Bescheid entnehmen können.
Fahrtenbuchauflage: Wie lange muss dieses geführt werden?
Wie lange Sie in Ihr Fahrtenbuch schreiben müssen, wer wann mit Ihrem Fahrzeug gefahren ist, wird von der zuständigen Behörde festgelegt. In der Regel geht die Dauer nicht über sechs Monate hinaus. Bei besonders schweren Verstößen kann die Maßnahme allerdings auch über einen längeren Zeitraum angeordnet werden. Es ist ebenfalls möglich, dass keine bestimmte Frist genannt wird.
Kontrolle des Fahrtenbuchs: Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
Der Fahrzeughalter muss auf Verlangen der Behörde das Fahrtenbuch vorlegen bzw. aushändigen. Fahrtenbücher sind außerdem auch nach Ablauf der Frist aufzubewahren. Genaue Angaben dazu macht § 31a Abs. 3 der StVZO:
Der Fahrzeughalter hat
a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
b) sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.
Verstoßen Sie gegen die Auflage, kann das mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden. Dies ist der Fall, wenn das Fahrtenbuch:
- nicht vorgelegt werden kann, weil es beispielsweise verloren gegangen ist.
- nicht ordnungsgemäß geführt wurde, weil zum Beispiel Einträge fehlen oder diese nur sporadisch gemacht wurden.
- nach Ablauf der Auflage nicht für den nötigen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt wurde.
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