Wichtiges zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Nein. Eine MPU wird angeordnet, wenn der Fahrer aufgrund seines Verhaltens (z. B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss) Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen lässt. Bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung hingegen wird untersucht, ob der Betroffene die körperliche und geistige Gesundheit aufweist, um ein Fahrzeug sicher führen zu können.
Führerscheininhaber der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E müssen sich alle fünf Jahre einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen.
Nein, eine derartige Pflicht besteht für Senioren nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Fahreignung freiwillig überprüfen zu lassen, z. B. beim TÜV.
Wenn die Fahreignung angezweifelt wird
Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr trägt eine besondere Verantwortung, kann es doch durch eine kleine Unaufmerksamkeit zu einem schwerwiegenden Unfall kommen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass jeder Kfz-Fahrer eine entsprechende körperliche und geistige Fahreignung vorweisen kann. Es kommt z. B. auf die Art der geistigen Behinderung hat, ob das Autofahren möglich oder erlaubt ist.
Durch eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann diese bestätigt werden. Doch wer ist eigentlich verpflichtet, die Fahrtauglichkeitsprüfung (beispielsweise beim TÜV) durchführen zu lassen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Sie erfahren außerdem, wie die Fahrtauglichkeitsuntersuchung abläuft, welche Ärzte diese durchführen dürfen und ob ein regelmäßiger Fahrtauglichkeitstest für Senioren verpflichtend ist.
Inhalt
Fahrtauglichkeitsuntersuchung vs. MPU: Die Unterschiede
Zunächst soll die Fahrtauglichkeitsuntersuchung von der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abgegrenzt werden. Letztere wird beispielsweise angeordnet, wenn jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Verkehr teilgenommen hat.
Auch das Erreichen von acht Punkten in Flensburg begründet die unbeliebte Maßnahme für Verkehrssünder. Sie wird also immer dann angeordnet, wenn durch ein entsprechendes Fehlverhalten des Betroffenen Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen.
Damit geht auch meist der Entzug der Fahrerlaubnis einher. Diese kann dann nur nach bestandener MPU erneut beantragt werden. Hierbei gilt es auch, die Sperrfrist zu beachten.
Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist hingegen bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis vonnöten. So ist beispielsweise ein Sehtest Pflicht, bevor ein entsprechender Antrag genehmigt werden kann.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung bei Lkw und Co.
Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E gelten besondere Regeln. Diese müssen nämlich alle fünf Jahre verlängert werden. Hier ist, wie schon bei der erstmaligen Erteilung, eine Fahrtauglichkeitsprüfung vorgeschrieben.
Dadurch sollen Krankheiten ausgeschlossen werden, die es zum Beispiel einem Lkw-Fahrer unmöglich machen, diesen Beruf weiterhin auszuüben.
Auch das Sehvermögen muss ausreichend sein, um eine Fahreignung vorzuweisen. Daher ist auch der Sehtest alle fünf Jahre für Berufskraftfahrer verpflichtend.
Fahrtauglichkeitstest bei Krankheiten
Bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird auch überprüft, ob eventuell Krankheiten vorliegen, die eine Fahreignung generell infrage stellen können. Dies sind zum Beispiel:
- Mangelndes Seh- oder Hörvermögen (z. B. Gesichtsfeldeinschränkung)
- Bewegungsbehinderungen (z. B. Parkinson)
- Herzinfarkt, Schlaganfall
- Diabetes
- Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen (z. B. Schlafapnoe)
- Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit
- Psychische Störungen, Suchterkrankungen
- Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Betäubungsmitteln bzw. Abhängigkeit davon
Die Untersuchung selbst wird von einem Arzt mit Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin durchgeführt. Neben der Überprüfung, ob Krankheiten vorliegen, werden auch Leistungstests durchgeführt.
Für eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung sind vor allem die Bereiche Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit entscheidend. Die Überprüfung vom Sehvermögen wird durch ein augenärztliches Gutachten sichergestellt.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Welche Kosten entstehen?
Über die Höhe der Kosten für eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann keine pauschale Aussage getroffen werden.
Da es keine bundeseinheitliche Gebührenregelung gibt, können die Preise regional variieren.
Weiterhin kommt es darauf an, in welchem Umfang etwaige Folgeuntersuchungen oder weitere, spezifische Tests vonnöten sind.
Ist eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren vorgeschrieben?
Die Pflicht einer regelmäßigen Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren besteht in Deutschland nicht, ist aber immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Kommt es zu Verkehrsunfällen mit der Beteiligung älterer Menschen, melden sich immer wieder Befürworter der Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren zu Wort.
Hauptargument ist dabei, dass eine Fahreignung im Alter aufgrund von mangelndem Sehvermögen oder bestehenden Erkrankungen infrage gestellt werden sollte. Somit könnten die Verkehrssicherheit erhöht und Unfälle vermieden werden.
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Hubert meint
15. Dezember 2021 at 12:22
Hallo zusammen ich war im Besitz aller Führerschein Klassen nun möchte ich einen einen neuen Hund Führerschein beantragen da ich 15 Jahre nicht mehr in Deutschland gefahren bin aber ich sollte eine fahrtauglichkeit nachweisen
Mikka meint
24. Juni 2021 at 21:37
Hallo.
Wird bei einer Fahrtauglichkeitsvoruntersuchung für den LKW-Führerschein in NRW ( C, CE ) ein Drogentest z.B wegen THC durchgeführt?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Mikka
Lena meint
26. Juli 2020 at 13:36
Hallo, seit 33 Jahren bin ich ein Auto gefahren. Genau seit 33 bin ich an leichte ms Erkrank
Nach langen Strecke wurde mein rechter Fuß müde und ich ließ mein Auto Behindertengerecht ( Gasring + Bremshebel am Lenkrad) Zusicherung/ Erleichterung.
Wollte bei der Zulassungsstelle eintragen lassen
Jetzt sollte ich zur eine Fahreignung und der Arzt sollte festlegen welche Umbauten ich brauche 😏 aber das kostet viel Geld und bei Umbau wurde schon alles angepasst mit eine Probefahrt bestätigt, dass das ausreichend ist und das ich mit dem Umbau gut zurecht komme.
Aber für die Zulassungsstelle nicht recht, besser gesagt die habe sich mit solche Situationen noch nie getroffen, dass das Auto schon Umgebung/ angepasst ist, jetzt solche ich alles von Anfang machen. Ich sagte, dass ich von meinem behandeln Arzt/ Neurologe einen Attest alle paar Monate beibringt, der kennt mich nicht wie irgenen fremder Arzt, mein Arzt kann meine Krankheit abschätzen sieht die Veränderungen aber das hieß nicht ich sollte zum einem Mediziner Arzt.
Ich sehe das nicht ein einziges was ich noch machen würde eine Ausbildung auf Spezialfahrzeugen für Körperbehinderte mit Gutachten. Dann fahre ich weiter 🚗
Kurt meint
27. April 2021 at 8:21
In solchen Fällen kommen noch die Kosten hinzu: Eine medizinische Fahrtauglichkeitsüberprüfung kostet (in Bayern) aktuell ca. 600 Euro.
Das Gutachten eines Facharztes/Neurologe wird nicht anerkannt. Du musst zur MPU .Termin erst nach Überweisung der nicht unerheblichen Kosten.
Verwaltung/ Staat/ Gesetzgeber kann sich alles leisten…
Dirk meint
26. Juli 2019 at 1:55
Hallo ,eine Frage ich bin Dialysepatient und es gibt da wohl unterschiedliche Meinungen ob diese Menschen Auto fahren dürfen oder nicht.
Grell meint
10. Juli 2019 at 9:51
Hallo
Habe eine Frage zur Fahrtauglichkeits Untersuchung für LKW?
Ist der Tripplertest Bestandteil der Untersuchung ?
Mit freundlichen Grüßen
Grell
Solveig meint
15. Mai 2019 at 21:13
Hallo, ich hatte im Februar 2019 ein Aneurysma im Kopf, was erfolgreich operiert wurde. Der Arzt verschrieb mir ein 3 monatiges Fahrverbot. Im Abschlussbericht der Reha Klinik steht, dass sie ein Fahrtauglichkeitstest nach dem 3 monatigen Fahrverbot empfehlen.
Nach der Reha hatte ich wieder ein Termin in der Neurologischen Klinik, wo mir nochmal mitgeteilt wurde, dass nichts dagegen spricht, nach diesen 3 Monaten wieder ein Fahrzeug zu führen, was mir aber nur mündlich gesagt wurde.
Muss ich jetzt der Empfehlung der Reha Klinik folgen und diesen Test machen, oder kann ich bedenkenlos nach diesen 3 Monaten wieder fahren?
Schon mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bodo meint
2. Mai 2019 at 8:47
Guten Morgen;
ich hatte Ende März, wie sich im Krankenhaus herausstellte. einen leichten Schlaganfall.
Vom Krankenhaus wurde empfohlen, bis „auf Weiteres“ keinen PKW zu fahren.
Ich habe darauf hin von mir aus weitere Untersuchungen durchführen lassen
Herzuntersuchung. /alles oK 1x Jährlich zur Nachuntersuchung
Augenarzt. Sichtfeldkontrolle und Sehkraft. / als oK vom Arzt bescheinigt
Neurologin. EEG. /. keine Auffälligkeiten
Den Termin beim Verkehrsarzt habe ich daraufhin abgesagt.
Ich fahre überwiegend nur kurze Strecken /12.000 Km im Jahr /
Können Sie mir einen Rat geben, welche weiteren Maßnahmen ich noch durchführen sollte oder muß ?
Für eine kurze Antwort währe ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo