Das Wichtigste zur Fahrlässigkeit
Damit Fahrlässigkeit bei einer Straftat vorliegt, muss der Schaden dadurch eintreten, dass der Täter die nötige Sorgfaltspflicht außer Acht lässt. So kann beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr vorliegen, wenn der Fahrer auf sein Handy schaut und durch diese Unaufmerksamkeit für den Straßenverkehr einen Unfall baut.
Im Gegensatz zur Fahrlässigkeit zeichnet sich Vorsatz dadurch aus, dass der Täter konkret den Taterfolg verwirklichen will. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Täter einen anderen Menschen vorsätzlich durch Gewalt verletzen möchte.
Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall oder durch andere Umstände wird gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.
Das Strafmaß für fahrlässige Tötung ist in § 222 StGB definiert. Den Betroffenen erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Wird eine Straftat verübt, kann dies aus unterschiedlichen Gründen passieren. Einige Täter planen die Tat bis ins kleinste Detail, andere wollen überhaupt keine Straftat verüben. Daher unterscheidet das deutsche Strafrecht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Je nachdem, welches Tatmerkmal nach Auffassung der Richter greift, wird das Strafmaß für den Angeklagten wesentlich beeinflusst. Doch wann genau liegt eine fahrlässige Tötung, Brandstiftung oder Körperverletzung eigentlich vor?
Der nachfolgende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund. Zusätzlich erhalten Sie eine Definition für „grobe Fahrlässigkeit“ und erfahren, welche Rolle Fahrlässigkeit und Vorsatz im Verkehrsrecht spielen kann und wie sich diese auf die Sanktionen wie z. B. Bußgelder auswirken können.
Inhalte
Fahrlässigkeit: Definition des Begriffs
Fahrlässiges Handeln zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person nicht die nötige Sorgfalt und Umsichtigkeit an den Tag legt. Damit dieses Verhalten auch sanktioniert werden kann, muss durch die Fahrlässigkeit ein Schaden entstehen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie vergessen den Gasherd auszuschalten und es dadurch zu einer Explosion kommt, bei welcher Menschen verletzt oder gar getötet werden. Es liegt kein vorsätzliches Handeln vor, da Sie die Explosion nicht geplant haben und diese auf Unachtsamkeit zurückzuführen ist.
Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es in Deutschland als Straftatbestand nicht. In diesem Fall können allerdings ggf. zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Im Zivilrecht wird zudem eine Abstufung beim Grad der Fahrlässigkeit vorgenommen. So gibt es zum Beispiel konkrete oder leichte Fahrlässigkeit.
Gut zu wissen: Fahrlässigkeit wird im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter § 276 definiert. Es handelt sich dabei um die Verantwortlichkeit des Schuldners.
Wann handelt jemand „grob fahrlässig“?
Für die grobe Fahrlässigkeit existiert keine Definition. Es handelt sich dabei um einen Begriff, welcher vor allem im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr eine Bedeutung hat. So kann die Versicherung beispielsweise eine Zahlung verweigern, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Im Strafrecht findet dieser Begriff keine Anwendung.
Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr ist Fahrlässigkeit ein häufiger Grund, welcher zu Unfällen führt. So kann ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit dazu führen, dass bei einem Crash eine andere Person zu Schaden kommt.
In diesem Fall handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung, welche gemäß § 229 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Wichtig: Auch Vorsatz kann im Verkehrsrecht eine wichtige Rolle spielen. So kann die zuständige Bußgeldstelle zum Beispiel eine Geldbuße verdoppeln, wenn dem Fahrer ein vorsätzliches Handeln vorzuwerfen ist. Dies ist gegeben, wenn z. B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit signifikant überschritten wurde.
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