Das Wichtigste zum Fahren ohne Führerschein
Nein, auch wenn beide Begriffe gerne synonym verwendet werden. Fahren ohne Führerschein meint streng genommen nur den Umstand, dass Sie Ihren Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen können, weil Sie ihn z. B. zu Hause vergessen haben. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt hingegen vor, wenn Sie keinen Führerschein besitzen, weil Sie ihn nie erworben haben oder er Ihnen entzogen wurde.
Führen Sie Ihren Führerschein beim Fahren nicht mit sich, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet wird.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Sie müssen hier mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.
Fahren ohne Führerschein? Keine gute Idee
Gerade junge Autofahrer können es kaum abwarten, bis sie ihren eigenen Führerschein in den Händen halten. Der umgangssprachliche „Lappen“ bedeutet endlich Unabhängigkeit und gibt vielen Jugendlichen ein Gefühl von Freiheit.
Manche Autofahrer nehmen es mit den Vorschriften jedoch nicht so genau und setzen sich auch mal gerne ins Auto, obwohl sie gar keinen Führerschein haben.
Das Durchlaufen der Theoriestunden in der Fahrschule, die Fahrstunden und schließlich die praktische Fahrprüfung haben durchaus ihren Zweck – schließlich sollen die Straßen sicher sein.
Durch das Fahren ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis kann die Sicherheit im Straßenverkehr um ein Vielfaches beeinträchtigt werden.
Inhalte
Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis
Oft werden die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein als Synonyme verwendet. Es handelt sich jedoch um zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Nachdem ein Fahranfänger die Führerscheinprüfung bestanden hat, erhält er seine Fahrerlaubnis. Als Nachweis übergibt ihm der Prüfer den Führerschein. Ab diesem Moment ist der junge Autofahrer berechtigt, die jeweilige Führerscheinklasse auf öffentlichen Straßen zu führen.
Gemäß des StVG hängt die Erteilung der Fahrerlaubnis mit einigen Faktoren zusammen. In § 2 heißt es:
Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 26) im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- erste Hilfe leisten kann und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.“
Welche Strafe droht bei Fahren ohne Führerschein?
Das Fahren ohne Führerschein kann für Autofahrer drei verschiedene Bedeutungen haben:
- Der Führerschein, sprich: das Dokument, wurde nicht mitgeführt.
- Fahren trotz Fahrverbot (der Fahrnachweis wurde auf bestimmte Zeit entzogen).
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (der Kraftfahrer hat seine Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen bekommen bzw. nie eine besessen).
Der Führerschein muss laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Sollten Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten, dann fragen die Beamten stets nach Fahrberechtigung und Fahrzeugpapieren.
Haben Sie das Dokument zu Hause vergessen oder Ihr Portemonnaie verloren, dann müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Für das Fahren ohne Führerschein werden keine Flensburg-Punkte fällig.
Einige Anwälte empfehlen, den Fahrausweis generell niemals mitzuführen. Dies begründen sie darin, dass beim Fahren ohne Führerschein ein geringes Bußgeld fällig wird und Sie so auf der sicheren Seite sind, wenn die Polizeibeamten Ihnen im Zuge einer Verkehrskontrolle beim Verdacht auf Drogen am Steuer die Fahrberechtigung entziehen wollen.
Erst nach einem negativen Ergebnis des anschließenden Bluttests erhalten Sie den Schein zurück. Dies kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, in der Sie kein Auto fahren dürfen, ganz egal, ob Sie schuldig sind oder nicht.
Fahren trotz Fahrverbot
Verhält es sich jedoch so, dass Ihr Fahrausweis aufgrund eines Fahrverbotes eingezogen wurde und Sie dementsprechend kein Fahrzeug führen dürften, dann kommt beim Fahren ohne gültigen Führerschein gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) folgendes auf Sie zu:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“
Außerdem kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass Ihnen das KFZ entzogen wird:
In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.“ (Quelle: § 21 StVG)
Ein Fahrverbot kann entweder für einen, zwei oder drei Monate ausgesprochen werden. In der Regel ziehen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die laut Bußgeldkatalog mit zwei Punkten in Flensburg geahndet werden, meist auch ein Fahrverbot nach sich. Dies ist beispielsweise bei
- hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen
- qualifizierten Rotlichtverstößen
- Fahrten mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer
der Fall. Bei allen drei Beispielen liegt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor. Aus diesem Grund soll ein Fahrverbot dem auffällig gewordenen Kraftfahrer seine Fehler begreiflich machen; er soll sozusagen durch diese Maßnahme zu einem besseren Verhalten im Straßenverkehr erzogen werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – welche Strafe droht?
Neben dem Fahrverbot ist der Führerscheinentzug eine der schwersten Maßnahmen im deutschen Verkehrsrecht. Eine zu hohe Anzahl an Punkten in Flensburg, Alkohol am Steuer oder eine schwere Unfallflucht können der Grund sein, warum Ihnen die Fahrerlaubnis nicht nur für einen bestimmten Zeitraum entzogen, sondern aberkannt wird.
Auch die Wiedererlangung gestaltet sich beim Entzug der Fahrerlaubnis um einiges schwieriger als beim Fahrverbot. Nach dem Führerscheinentzug gilt in der Regel immer eine Sperrfrist, in der Sie keinen neuen Fahrausweis beantragen dürfen.
Die Länge dieser Frist richtet sich stets nach den individuellen Umständen des begangenen Verstoßes und ist darin begründet, dass ein Autofahrer, der sich nicht (mehr) dazu eignet, ein KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, zum Wohle aller davon abgehalten wird.
Wenn Sie ohne Führerschein Auto fahren, dann ist es meist mit einem Bußgeld getan. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis begehen Sie jedoch eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu einem Jahr bestraft wird.
Der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ist erfüllt, wenn der Fahrzeugführer
- seine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig bzw. gar nicht umschreiben lassen hat und trotzdem Auto fährt,
- niemals über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte,
- ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekam,
- einen besonders schweren Verstoß gegen die StVO begangen hat und ihm die Fahrerlaubnis aus diesem Grund dauerhaft entzogen wurde, er jedoch munter weiter durch die Gegend fährt.
Wenn die Fahrerlaubnis beschlagnahmt oder aus Fahrlässigkeit gehandelt wurde, fallen die Strafen etwas milder aus:
Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.“ (Quelle: § 21 StVG)
Sind Sie sich beispielsweise als Halter des Fahrzeuges im Klaren darüber, dass der jeweilige Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt, dann begehen Sie ebenfalls eine Straftat, wenn Sie ihn nicht davon abhalten. Dies ist auch der Fall, wenn Sie nicht dafür sorgen, dass die Schlüssel für das KFZ sich an einem sicheren Ort befinden bzw. wenn sich jemand dieses lediglich ausleihen möchte.
Was darf man ohne Führerschein fahren?
Nicht alle Fahrzeuge im Straßenverkehr dürfen nur mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren werden. Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge können Sie auch führen, ohne eine Fahrberechtigung zu besitzen. Haben Sie Ihren Führerschein verloren, sind diese eine gute Alternative, um mobil zu bleiben.
Zu den Fahrzeugen, für die Sie keine Fahrerlaubnis benötigen, zählen beispielsweise:
- Zugmaschinen, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft genutzt werden. Hinzu kommen Flurförderzeuge wie Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.
- Arbeits- und Zugmaschinen mit nur einer Achse, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
- Mobilitätshilfen, die elektrisch betrieben werden und bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h sind.
- elektrobetriebene, einsitzige Kraftfahrzeuge, die ihre Funktion in der Beförderung körperlich behinderter Personen haben und ein Gesamtgewicht (inklusive Batterien) von 500 kg nicht überschreiten.
- Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas, die nicht schneller als 25 km/h sind.
Wann ist das Fahren ohne Führerschein erlaubt?
Im öffentlichen Straßenverkehr benötigen Sie zum Führen von einem motorisierten Fahrzeug stets einen Führerschein. Dies ist darin begründet, dass die Verkehrssicherheit zu jeder Zeit gewährleistet sein sollte. Würde jeder Verkehrsteilnehmer ohne die notwendigen Kenntnisse zum Führen von Fahrzeugen, Verkehrsregeln etc. am Straßenverkehr teilnehmen, dann würde ziemlich schnell ein großes Chaos entstehen.
Auf Privatgrundstücken gilt diese Regelung jedoch nicht. Die einzige Voraussetzung ist hier, dass der öffentliche Verkehr das jeweilige Grundstück nicht befahren kann. Auf einem privaten Grundstück zieht das Fahren ohne Führerschein keine Strafe nach sich. Sie benötigen lediglich die Zustimmung des Besitzers.
Ähnlich sieht es bei Autorennen aus. Die Teilnehmer müssen mit keiner Strafe für das Fahren ohne gültigen Führerschein rechnen, wenn es sich bei der Rennstrecke nicht um einen Teil des öffentlichen Straßenverkehrs handelt.
Auch wenn die Strecke eigentlich zum Straßenverkehr gehört, für die Dauer des Wettrennens jedoch abgesperrt ist und Unbeteiligte nicht gefährdet werden, darf sie ohne Fahrerlaubnis befahren werden.
Führerschein verloren?
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, dann sollten Sie den Verlust so schnell wie möglich bei der zuständigen Führerscheinstelle melden. Damit Sie sich nicht dem Fahren ohne Führerschein strafbar machen, wird Ihnen in der Regel dort ein Ersatzführerschein ausgestellt.
Diesen können Sie verwenden, während Sie auf den richtigen Fahrausweis warten, daher wird er auch „Übergangsführerschein“ genannt.
Mit diesem Anliegen können Sie zudem nicht zu jeder beliebigen Führerscheinstelle gehen, da nicht jede Stelle einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung besitzt. Dieser wird benötigt, um den Ersatzführerschein erst ausstellen zu können.
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M. meint
20. April 2019 at 11:36
Eine fast 18 jährige wollte auf eine öffentliche aber auf eine rar befahrene strasse parken üben, weil sie paar tage später ihre praktische prüfung hatte. Sie hat die schlüssel vom onkels auto genommen und mit dem auto hin und her gefahren, bis eine anwohner die polizei verständigt hat. Die Beammten haben sie beim fahren gestellt und anzeige geschrieben. Wie hoch und was für bestrafung steht ihr bevor?