Das Wichtigste zum Ausschluss vom Autofahren
Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann dann gefordert werden, wenn Krankheiten (z. B. geistige Einschränkungen) vorhanden sind oder aufgrund auffällig vieler Verstöße der Verkehrsregeln.
Falls nach einem Schlaganfall Zweifel an der Fahreignung auftreten, ist es möglich, sich an einen Arzt zu wenden, der eine Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin besitzt. Dieser kann Untersuchungen vornehmen, um festzustellen, ob Sie risikofrei ein Auto fahren dürfen.
Wenn Untersuchungen nachweisen, dass keine Fahreignung mehr gegeben ist, kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Kann mir die Fahreignung komplett entzogen werden?
Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt sollte dabei stets konzentriert agieren. Schon eine kleine Unaufmerksamkeit kann zu einem Unfall führen. Blechschäden sind hier sicherlich zu verkraften, Personenschäden können hingegen weitreichende Folgen haben.
Daher sollten nur Menschen am Straßenverkehr teilnehmen, die eine entsprechende Fahreignung vorweisen können. Diese kann in Form eines ärztlichen Gutachtens überprüft werden. Doch wann wird eine solche Maßnahme überhaupt angeordnet?
Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Weiterhin erfahren Sie, bei welchen Krankheiten eine Fahreignungsabklärung erforderlich ist und welche Begutachtungsleitlinien für die Fahreignung gelten.
Wichtige Ratgeber rund um die Fahreignung
Inhalt
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird in § 11 Absatz 1 genau definiert, wann eine Fahreignung als nicht gegeben angesehen werden kann:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel […] vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. […]
Eine Fahreignungsuntersuchung ist also besonders dann gefordert, wenn Krankheiten vorliegen, welche die Fahreignung einschränken könnten (z. B. eine geistige Behinderung) oder wiederholt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung missachtet wurden. Auch Straftaten können zu einer Überprüfung der Fahreignung führen.
Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass ein Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist, geht damit nicht selten die Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) einher.
Fahreignungsgutachten im Krankheitsfall
Neben einem Verhalten, welches die Fahreignung in Frage stellen kann, können auch Krankheiten dazu führen, dass selbige nicht mehr gegeben ist. Meist ist dann ein detailliertes ärztliches Gutachten nötig, um zu beurteilen, ob der Patient noch dazu in der Lage ist, ein Kfz zu führen oder nicht. Das ist z. B. bei einem geminderten Hörvermögen, einer Gesichtsfeldeinschränkung, oder der Krankheit MS der Fall.
Eine derartige Maßnahme kann von der Führerscheinstelle entsprechend angeordnet werden. Die Untersuchungsergebnisse sind dieser vorzulegen. Ist keine Fahreignung mehr gegeben, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Im Folgenden gehen wir auf einige Krankheiten ein und beschreiben, in welchen Fällen das Gutachten zur Fahreignung trotz vorhandener Krankheit positiv ausfallen kann.
Fahreignung nach Schlaganfall
Ein Schlaganfall wird durch Durchblutungsstörungen im Gehirn verursacht. Dieser tritt meist unangekündigt auf und kann zu anhaltenden Ausfällen von Funktionen des zentralen Nervensystems führen (beispielsweise einer einseitigen Lähmung).
Treten nach einem solchen Vorfall Zweifel an der Fahreignung auf, können sich Betroffene an einen Arzt mit einer Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin wenden. Dieser ist in der Lage anhand der Untersuchungen abzuleiten, ob der Patient ohne Risiko ein Kfz fahren kann oder nicht.
Fahreignung bei Epilepsie
Auch eine Epilepsie schließt die Fahreignung nicht grundsätzlich aus. Bei dieser Erkrankung erleidet der Betroffene Krampfanfälle, die in unregelmäßigen Abständen und Stärken auftreten können. Passiert dies während der Fahrt, können schwere Unfälle entstehen.
Besteht ein Risiko für wiederholte Anfälle, kann bei Epileptikern davon ausgegangen werden, dass keine Fahreignung besteht. Sind die Patienten allerdings seit mehr als einem Jahr anfallsfrei, kann der behandelnde Arzt davon ausgehen, dass eine sichere Fahrt möglich ist.
MPU-Berater Dustin Senebald verrät, welche Gesetze dringend angepasst werden müssten auf leadersnet.de.
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Sigrid K. meint
2. Mai 2023 at 12:48
Hallo ich musste mein alten Führerschein gegen eine Chipkarte umtauschen. Bei der Abholung stellte augenscheinlich die Bearbeiterin fest ,das ich nicht mehr in der Lage sei am Verkehr teilzunehmen.Jetzt erhielt ich eine Anordnung zur medizinischen Untersuchung. Zuvor wurde ein Medikamentenplan gefordert, den ich einreichte. Aus dem geht u.a .hervor das ich Übergewichtig bin, Gehhilfen benötige und Oxycodon als Schmerzmittel nehme.Der Dame passte wohl mein aussehen nicht, deshalb soll ich jetzt Strapazen und Kostenintensive Untersuchungen über mich ergehen lassen. Ist die Dame der Führerscheinbehörde auf Verdacht dazu berechtigt eine Anordnung zu erteilen ?
Heike meint
11. September 2019 at 19:51
Hallo zusammen . Ich sitze seit Januar 2018 im Rollstuhl . Hatte Herzstillstand und bin seitdem inkompletter Querschnitt . Würde gerne wieder Autofahren . Haben auch schon ein umgebautes Fahrzeug mit Handgas , Bremse usw . Habe aber Angst , weil ich noch Antidepressiva und Morphium nehme . Soll ich besser erst noch die Tabletten absetzen , bevor ich ein Gutachten machen lasse ?
Danke im Voraus für eure Antworten .