Das Wichtigste zum ESO ES 8.0
Beim ES 8.0 von ESO handelt es sich in einem Blitzer-Typ, der mit Lichtschranken Geschwindigkeitsverstöße erfasst. Der ESO ist ein Einseitensensor (ES 8.0) und benötigt keinen Reflektor auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wie das Messverfahren mit diesem Blitzer erfolgt, haben wir hier zusammengefasst.
Messfehler können bei jeglichen Arten von Blitzern vorkommen. Auch beim ESO ES 8.0 gibt es Urteile, die das Messverfahren bemängeln, da keine Rohmessdaten gespeichert werden. In der Regel handelt es sich aber um Einzelfallentscheidungen. Aber auch durch falsche Handhabung oder Fehler beim Aufbau können Messdaten unbrauchbar sein. Mehr zu typischen Fehlerquellen erfahren Sie hier.
Vermuten Betroffene bei Messungen mit dem ESO ES 8.0 Messfehler, können sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Welche Fristen dabei gelten und was sonst zu beachten ist, lesen Sie hier.
ESO Einseitensensor (ES) 8.0: Wie funktioniert das Messverfahren?
Inhalt
Das Messgerät ESO ES 8.0 erfasst Geschwindigkeitsverstöße über Lichtschranken, die von Sensoren über die Fahrbahn gelegt werden. Der Blitzer kann mobil und auch teilstationär zum Einsatz kommen. Üblicher ist die mobile Verwendung. Der ESO ES 8.0 besitzt Sensoren, die fünf Lichtschranken erzeugen und so bis zu vier Spuren gleichzeitig überwachen können. Fahrzeuge unterbrechen die Lichtschranken beim Durchfahren und lösen so die Messungen aus.
Da es sich, wie der Zusatz ES erkennen lässt, im einen Einseitensensor handelt, ist kein Reflektor auf der gegenüberliegenden Straßenseite notwendig. Die Sensoren im Blitzer erfassen den Helligkeitsunterschied, den die Fahrzeuge erzeugen und messen die Zeit, die zum Durchfahren aller Lichtschranken benötigt wird. Über das Weg-Zeit-Prinzips berechnet die zuständige Einheit im Blitzer dann die gefahrene Geschwindigkeit.
Liegt diese über dem Tempolimit, löst die angeschlossene Kameraeinheit aus und erstellt ein Blitzerfoto. Dies erfolgt in der Regel kabellos. Beide Einheiten funktionieren über Batterien und benötigen keinen Stromanschluss. Der ESO ES 8.0 ist üblicherweise mit einer Front- und einer Heckkamera ausgestattet, sodass Fahrzeuge von vorn und von hinten erfasst werden können, also auch Motorräder.
Messfehler beim ESO ES 8.0: Welche sind bekannt?
Werden Blitzer bei Geschwindigkeitsmessungen falsch bedient oder aufgebaut, kann das Messfehler zur Folge haben und die Messung unwirksam machen. Gleiches gilt auch, wenn das Gerät nicht ausreichend geeicht ist oder eine veraltete Software verwendet wird.
Wichtig ist also auch beim ESO ES 8.0. dass nur geschultes Personal den Blitzer bedient bzw. aufbaut und dass diese Bedienung nur gemäß den Vorgaben des Herstellers erfolgt. Der Blitzer muss also richtig aufgebaut sein, damit es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt.
Darüber hinaus können folgende Punkte potentielle Fehlerquellen darstellen:
- falscher Winkel beim Aufbau
- unübersichtliche Messstrecke (zu kurz, Sicht beeinträchtigt)
- fehlendes oder fehlerhaftes Messprotokoll
- Fotolinie nicht festgehalten bzw. Nachweis fehlt
Des Weiteren wurde bei Messungen mit dem ESO ES 8.0 auch durch Gerichte bemängelt, dass keine Rohmessdaten gespeichert werden. So ist die Messung schwer nachzuvollziehen. Allerdings wurde auch entschieden, dass es sich auch ohne das Speichern der Rohmessdaten um ein standardisiertes Messverfahren handelt und die Ergebnisse somit verwendbar sind (siehe Urteil vom OLG Oldenburg, 09.09.2019, Az.: 2 Ss OWi 233/19).
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Das sollten Sie beachten!
Vermuten Sie Messfehler bei Messungen durch den ESO ES 8.0 haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Allerdings kann es für Laien recht schwierig sein, festzustellen, ob Messfehler vorliegen. Daher ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt ratsam.
Dieser kann über die Akteneinsicht die Messprotokolle prüfen und feststellen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist und Betroffene dann bei der Begründung des Einspruchs unterstützen. Darüber hinaus kann der Anwalt auch den Bußgeldbescheid auf Richtigkeit prüfen. Denn auch Fehler in diesem, wie zum Beispiel falsche Angaben zur Person oder zum Tatvorwurf, können einen Einspruch begründen.
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