Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Führerscheinentzug
Einspruch kann nur dann erhoben werden, wenn die richterliche Entscheidung noch nicht gefällt wurde. Das ist meistens beim vorläufigen Entzug des Führerscheins der Fall.
Ein Einspruch ist jetzt nicht mehr möglich. Stattdessen muss auf ein anderes Rechtsmittel zurückgegriffen werden: Ein Widerspruch oder eine Beschwerde gegen die richterliche Entscheidung sind möglich. Ein Anwalt berät Sie zur richtigen Rechtsmittelwahl.
Sie haben vier Wochen Zeit, um die Beschwerde oder den Widerspruch einzureichen.
Einspruch gegen den Führerscheinentzug – aufs richtige Rechtsmittel kommt es an!
Es ist schon schwer genug gegen ein Fahrverbot vorzugehen. Nur wer gute Gründe hat, kann eine Verkürzung oder Umwandlung des Fahrverbots in ein Bußgeld erwirken. Weil der Führerscheinentzug eine wesentlich härtere Strafe darstellt, die auch nur bei Verkehrsstraftaten, wie z. B. Drogen oder Alkohol am Steuer zur Anwendung kommt, ist der Gesetzgeber hier noch strenger.
Ab wann der Führerschein weg kommt, hängt von einem Gericht ab. Es ist grundsätzlich möglich, Einspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen. Dieser bewirkt, dass die richterliche Entscheidung, mit der die vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis wirksam wurde, erneut geprüft wird. Im Zweifelsfalle kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Wichtige Informationen zum Einspruch gegen den Führerscheinentzug sowie ein Muster zur Orientierung finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhalte
Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos im Video
Worauf kommt es beim Einspruch gegen den Führerscheinentzug an?
Zunächst sei eines klargestellt: Einspruch gegen den Führerscheinentzug per se ist nur dann möglich, wenn noch keine richterliche Entscheidung vorliegt. Das kann z. B. bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis der Fall sein.
Nur ein Richter kann die Entscheidung wirksam machen. Zu diesem Zeitpunkt gilt der Führerscheinentzug. Ob ein Einspruch, Widerspruch oder eine Beschwerde infrage kommt, hängt vom Einzelfall ab. Auch die Fristen sind bei allen drei Optionen nicht gleich, sie betragen zwischen einer Woche und einem Monat.
Außerdem sollte Folgendes berücksichtigt werden: Nach § 4 Abs. 9 Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben Widerspruch oder Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung, das heißt, der Führerscheinentzug lässt sich dadurch nicht hinauszögern.
Widerspruch gegen den Führerscheinentzug: Muster
Folgendes Muster kann Ihnen eine kleine Hilfe sein, wenn Sie Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen möchten. Bei der Begründung kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrs- oder Strafrecht helfen.
Martina Muster
Musterstraße 1
1412 Musterhausen
Amtsgericht oder Bußgeldstelle
Musterweg 2
4896 Musterstadt
Datum
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid [Aktenzeichen] vom [Datum]
Guten Tag,
im Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Az.] wird mir Folgendes zur Last gelegt:
[Tatvorwurf]. Der mir zu Last gelegte Verstoß wird mit [Bußgeld, Punkte, Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug] geahndet.
Hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Dies begründe ich wie folgt:
[Begründung ggf. mit Nachweisen]
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift]
Laden Sie sich hier für den Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ein Muster herunter:
Hier klicken:
Bildnachweise: iStock.com/ ©Marilyn Nieves.
Hinterlassen Sie einen Kommentar