Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten mit dem E-Scooter
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie nahmen ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb | 10 | |
Zu zweit auf einem E-Scooter /Elektrokleinstfahrzeug fahren | 10 | |
Freihändig fahren | 10 | |
Anhänger oder Fahrzeug mit dem E-Scooter/Elektrokleinstfahrzeug gezogen | 10 | |
Glocke nicht vorhanden oder funktioniert nicht | 15 | |
Vorgeschriebene Beleuchtung funktioniert nicht oder fehlt | 20 | |
Verzögerungseinrichtung fehlt | 25 | |
Der E-Scooter / das Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 | |
Mit dem E-Scooter / Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander fahren | 15 | |
... mit Behinderung | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 30 | |
Rotlichtverstoß | 60 | 1 |
... mit Gefährdung | 100 | 1 |
... mit Unfall | 120 | 1 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 100 | 1 |
... mit Gefährdung | 160 | 1 |
... mit Unfall | 180 | 1 |
Sie fuhren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche | 15 | |
... mit Behinderung | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 30 | |
Versicherungsschutz nicht vorhanden | 40 | |
Keine ABE vorhanden | 70 | |
ABE abgelaufen | 30 | |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 | |
... mit Gefährdung | 20 | |
... mit Sachbeschädigung | 25 |
Das Wichtigste zum E-Scooter
Nein. Sie können den E-Scooter auch ohne Führerschein nutzen, sofern Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Helmpflicht gibt es ebenfalls nicht.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit ein E-Scooter eine Straßenzulassung erhält, können Sie hier nachlesen.
Unsere Bußgeldtabelle verschafft Ihnen einen Überblick möglicher Sanktionen, die für Ordnungswidrigkeiten mit dem E-Scooter ausgesprochen werden können.
Im Video: Wichtigste Regeln zum E-Scooter-Fahren
E-Scooter erobern die deutschen Straßen
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Mitte Juni 2019 war es soweit: E-Scooter wurden offiziell für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Seither prägen die Elektro-Tretroller vielerorts das Stadtbild. Unterschiedliche Leihfirmen bieten E-Scooter an, sodass Interessierte schnell ein solches Gefährt leihen können.
Da es sich um ein motorisiertes Fortbewegungsmittel handelt, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für E-Scooter. Eine Helmpflicht besteht hingegen nicht. Doch brauchen Sie eine Fahrerlaubnis um den E-Scooter zu nutzen?
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten? Wo ist das Fahren mit dem E-Scooter überhaupt erlaubt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
E-Scooter im Straßenverkehr: Diese Regeln müssen Sie beachten
Für das Fahren mit dem E-Scooter gelten unterschiedliche Regeln, die Sie beachten müssen. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, zu zweit auf dem Elektro-Tretroller zu fahren. Zwar verfügen die E-Scooter nicht über einen Blinker, eine Richtungsänderung muss dennoch angezeigt werden. Hierfür reicht ein Handzeichen aus.
Es ist untersagt, mit dem E-Scooter nebeneinander zu fahren, da Sie dadurch ein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer darstellen und ein Überholen häufig nicht mehr möglich ist. Wie bei einem Pkw gilt auch beim E-Scooter: Hände ans Lenkrad! Sie dürfen nicht freihändig fahren.
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Vorfahrt. Überfahren Sie mit dem E-Scooter eine rote Ampel, handelt es sich um eine schwere Ordnungswidrigkeit, welche eine Geldbuße sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.
Gut zu wissen: Für den E-Scooter gilt keine Helmpflicht. Es empfiehlt sich allerdings, den Kopf entsprechend zu schützen. Andernfalls kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen, wenn Sie mit dem Roller in eine Kollision verwickelt werden.
Dürfen Sie mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Schon vor der offiziellen Zulassung von E-Scootern für den Straßenverkehr wurde ein Punkt heiß diskutiert: Werden die Elektroroller auf dem Gehweg fahren dürfen? Die Antwort ist eindeutig: Nein. Das Fahren auf dem Gehweg mit einem E-Scooter ist untersagt.
Die Roller dürfen hingegen auf dem Radweg fortbewegt werden. Sind diese nicht verfügbar, müssen Sie mit dem E-Scooter auf die Straße ausweichen. Nutzen Sie widerrechtlich den Gehweg, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, welche entsprechend mit einem Bußgeld sanktioniert wird.
Wann bekommt ein E-Scooter die Zulassung?
Damit ein E-Scooter mit einer Straßenzulassung ausgestattet werden kann, müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Elektro-Tretroller die allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Die Voraussetzungen, damit ein E-Scooter in Deutschland eine Zulassung erhält, sind die Nachfolgenden:
- Glocke oder Klingel als akustisches Signal
- Den Vorgaben entsprechende Beleuchtung
- Maximalleistung von 500 Watt
- Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
- Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Wichtig: Ein E-Scooter, der 45 km/h oder mehr fahren kann, wird in Deutschland keine Zulassung erhalten und darf folglich nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Auch E-Scooter, die „nur“ 25 Km/h fahren können, erhalten keine Straßenzulassung.
E-Scooter: kaufen oder mieten?
Ein E-Scooter, der über eine vernünftige Akkulaufzeit verfügt, kann in der Anschaffung schon einmal einen vierstelligen Betrag kosten. Daher stellt sich die Frage, wann es eigentlich sinnvoll erscheint, einen elektrischen Roller anzuschaffen.
Wollen Sie den E-Scooter täglich, beispielsweise für den Weg zur Arbeit nutzen, kann diese Investition durchaus Sinn ergeben. Sind Sie allerdings nur gelegentlicher Fahrer, empfiehlt es sich eher, den E-Scooter entsprechend zu mieten.
Bei vielen Anbietern geht das ganz unkompliziert über eine App fürs Smartphone. Die Abrechnung erfolgt auf die Minute genau für die Zeit, in welcher Sie den E-Scooter benutzen. Mehr zum Thema Zulassung, Versicherung und Sharing gibt es auf epowers.org.
Ordnungswidrigkeiten mit dem E-Scooter: Welche Strafe droht?
Verstoßen Sie mit dem E-Scooter gegen das Gesetz, indem Sie sich eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr leisten, kann dies ein Bußgeldverfahren zur Folge haben. Zwar werden die meisten Regelmissachtungen lediglich mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert, ein Rotlichtverstoß stellt allerdings eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar.
In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Regelmissachtungen mit dem E-Scooter können also sogar Auswirkungen auf den Führerschein haben, wenn dadurch Ihr Punktekonto in Flensburg einen Stand von acht Punkten erreicht. Dann ist die Fahrerlaubnis nämlich erst einmal weg.
Gut zu wissen: Verfügt Ihr E-Scooter nicht über eine gültige Betriebserlaubnis, kommt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro auf Sie zu. Ist diese lediglich abgelaufen, reduziert sich die Geldbuße auf 30 Euro.
Darf ich alkoholisiert mit dem E-Scooter fahren?
Richtig teuer wird es, wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie alkoholisiert auf dem E-Scooter unterwegs sind. Hierbei gelten nämlich dieselben Bußgelder wie für Alkohol am Steuer. Dasselbe gilt für den Konsum von Drogen und das anschließende Fahren eines E-Scooters.
Halten Sie sich nicht an die Promillegrenze von 0,5, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Dieses gilt nicht nur für E-Scooter, sondern auch für Ihre Fahrerlaubnis fürs Auto.
Gut zu wissen: In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland die 0-Promillegrenze. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie alkoholisiert mit dem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird entsprechend um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
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