Bußgeldkatalog: Drogen am Steuer
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 500 | 2 | 1 Monat |
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1000 | 2 | 3 Monate |
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1500 | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe |
Das Wichtigste zu Drogen am Steuer
Was beim Fahren unter Drogeneinfluss droht, zeigt diese Bußgeldtabelle.
Ja, dies ist bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs der Fall. Neben einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe droht außerdem der Entzug der Fahrerlaubnis.
Häufig ordnet die zuständige Behörde die MPU bei Drogenverstößen an, um die Fahreignung zu überprüfen.
Drogen im Straßenverkehr sind eine Gefahr für alle. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es bei Drogen kein Äquivalent zur Promillegrenze. Schon kleinste Mengen von THC (Cannabis), Kokain oder anderen Drogen führen zu hohen Strafen. Toleranz gibt es hier keine.
Für Fahren unter Drogen beginnt die Strafe bei einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Und dies gilt nur bei erstmaligem Verstoß. Fahren Sie unter THC und werden ein zweites Mal dabei erwischt, sind Bußgeld und Strafe doppelt so hoch. Entnehmen Sie die Bußgelder dem obigen Bußgeldkatalog für Drogen am Steuer.
Mit welchen Bußgeldern müssen Sie rechnen, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden? Wie lange können Drogen im Blut nachgewiesen werden und wann droht der Führerscheinentzug wegen Drogen? In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten.
Inhalt
Konsequenzen bei Drogen am Steuer
Autofahren unter Drogeneinfluss ist ein schwerer Verstoß und wird in Deutschland sehr streng bestraft. Eine Toleranzgrenze gibt es nicht, weshalb schon kleinste Mengen im Blut zu einem hohen Bußgeld führen. Drogen am Steuer werden wie folgt bestraft:
- Beim 1. Mal: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Beim 2. Mal: 1000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Beim 3. Mal: 1500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Bei einer Gefährdung, droht außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Freiheits- oder Geldstrafe
Besitz und Konsum von Cannabisprodukten wie Marihuana oder Haschisch müssen in manchen Fällen unterschieden werden. So wird der reine Besitz von Cannabis weniger streng bestraft, wenn keine Beteiligung am Straßenverkehr vorliegt und der Konsum auch nicht nachgewiesen werden kann. Ein Führerscheinentzug droht hier nicht, allerdings müssen Sie unter Umständen durch ein Drogenscreening beweisen, dass Sie keine Drogen konsumieren.
Besitzen Sie Cannabis, sind am Straßenverkehr beteiligt, haben aber vor dem Autofahren nichts davon konsumiert, müssen Sie dies durch ein ärztliches Gutachten nachweisen. Gleiches gilt, wenn Sie Cannabis konsumiert haben, aber nicht am Straßenverkehr beteiligt waren.
Konsum von Cannabis in Verbindung mit dem Straßenverkehr zieht jedoch einen Führerscheinentzug nach sich. Zusätzlich werden in der Regel ein ärztliches Gutachten und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
MPU-Anordnung bei Drogen
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist eine Maßnahme, die immer dann angeordnet wird, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Für gewöhnlich besteht sie aus einer medizinischen Untersuchung und einem Test. Üblich ist sie bei Fällen von „Drogen am Steuer.“
Eine MPU wegen Drogen am Steuer ist etwas umfangreicher. Der Betroffene muss hier nachweisen, keine Drogen mehr zu konsumieren, auch über einen längeren Zeitraum. Abstinenznachweise werden deshalb für etwa ein halbes oder ganzes Jahr angesetzt. Die Untersuchung selbst dauert in der Regel zweieinhalb Stunden und läuft folgendermaßen ab:
- Schriftliche Befragung
- Medizinischer Drogentest: Urin, Blut, Speichel und/oder Blut
- Leistungs- und Reaktionstest
- Psychologische Untersuchung
Fahren unter Drogeneinfluss: Strafe ist nicht nur ein Bußgeld
Die Strafe bei Drogen am Steuer kann eine mehrjährige Haft sein, wenn Sie sich wiederholt dieses Vergehens schuldig gemacht haben oder dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Ebenso wie Telefonieren oder Alkohol am Steuer, werden Drogen am Steuer als fahrlässig eingestuft.
Führt diese Fahrlässigkeit zu einem Unfall, wird der Drogenkonsum als Ursache genannt. Daraus ergeben sich dann je nach Fall Schadenersatzansprüche. Handelt es sich um einen tödlichen Verkehrsunfall, wird außerdem der Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben.
Führerscheinentzug wegen Drogen am Steuer
Drogen im Straßenverkehr ziehen hohe Strafen nach sich. Wenn die zuständige Behörde Grund zu der Annahme hat, dass der Betroffene regelmäßig Drogen konsumiert, kann sie dessen Fahreignung infrage stellen. In diesem Fall kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen.
Es muss zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug/Fahrerlaubnisentzug unterschieden werden!
- Fahrverbot: Es kann für mehrere Monate verhängt werden und untersagt Ihnen das Autofahren für diesen Zeitraum. Den Führerschein müssen Sie vorübergehen abgeben. Die durch die Führerscheinprüfung erworbene Fahrerlaubnis verlieren Sie dadurch nicht.
- Führerscheinentzug/Fahrerlaubnisentzug: Der Führerschein bescheinigt die Fahrerlaubnis. Führerscheinentzug bedeutet hier nicht, dass das Dokument zeitweilig abgegeben werden muss, sondern dass es ungültig gemacht wird. Sie verlieren Ihre Fahrerlaubnis und müssen diese (nach Ablauf der Sperrfrist) neu erwerben oder beantragen.
Führerscheinentzug wegen Drogen bedeutet also mehr als nur ein Fahrverbot. Drogen am Steuer haben den Fahrerlaubnisentzug zur Folge, wenn regelmäßiger Konsum festgestellt wird, oder bereits eine Ordnungswidrigkeit mit Gefährdung vorliegt.
Weitere Informationen zur Nachweisbarkeit von Cannabis und den Abbauprodukten im Urin erfahren sie auf: hanf-im-glueck.shop
Wird bei der Strafe ein Unterschied zwischen harten und weichen Drogen gemacht?
Generell zeigen Ordnungshüter in Deutschland keine Kulanz, wenn sie jemanden unter Drogen beim Autofahren erwischen. Wer denkt, dass weiche Drogen, wie Cannabis, weniger streng beurteilt werden als harte Drogen, der irrt sich.
Wenn es denn überhaupt eine Unterscheidung gibt, so liegt diese in der Abhängigkeit. Wird der Konsum harter Drogen nachgewiesen, entsteht eher der Verdacht der Abhängigkeit und der daraus resultierenden dauerhaften Fahruntüchtigkeit.
Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Konsum. Für THC-Drogen am Steuer ist der THC-COOH-Wert ausschlaggebend. Liegt er über 150ng/ml, kann in der Regel von regelmäßigem Konsum ausgegangen werden. Bei harten Drogen führt schon ein einmaliger Konsum zum Führerscheinentzug. Bei weichen Drogen ist dies unter Umständen erst der Fall, wenn der Konsum als gelegentlich eingeschätzt wird.
Fahren unter Cannabis-Einfluss wird deshalb kaum weniger streng geahndet als Amphetamin, Heroin oder Kokain am Steuer. Die Strafe beträgt in beiden Fällen ein Bußgeld von 500 bis 1500 Euro, ein bis drei Punkte in Flensburg und ein mehrmonatiges Fahrverbot. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bereits ein einmaliger Konsum von harten Drogen zum Führerscheinentzug führt.
Schwierig wird es, wenn nicht genau feststellbar ist, wie lange der Drogenkonsum zurückliegt und folglich auch unklar ist, ob der Betroffene Drogenkonsum und Autofahren voneinander getrennt hielt. Kiffen am Steuer oder unmittelbar vor der Fahrt lässt sich allerdings leicht feststellen.
Beachten Sie, dass einige Substanzen noch mehrere Wochen nach dem Konsum im Blut nachweisbar sind. Auch der Konsum verschiedener Substanzen, sogenannter Mischkonsum, lässt sich nachvollziehen.
Drogen am Steuer in der Probezeit
Auch für Fahranfänger haben Drogen am Steuer Folgen. Fahren unter Drogeneinfluss gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Geahndet wird dies folgendermaßen:
- 1. Verstoß: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, kostenpflichtige Teilnahme an einem Aufbauseminar.
- 2. Verstoß bzw. erstes Vergehen in der verlängerten Probezeit: Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
- 3. Verstoß bzw. zweites Vergehen in der verlängerten Probezeit: Fahrerlaubnisentzug.
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Robert meint
15. Januar 2020 at 20:14
Hallo ich wurde gestern von der Polizei angehalten.
Weil mein Motor geklappert hat.!
Naya lange Rede Null sinn.
Die haben 2 Mal mit puller gearbeitet!? Als die Ergebnisse nicht ganz schlüssig waren.
Blutabnahme..!!
Bin noch probezeit..
Nun die frage eigentlich fahren die vor ein statt hinter ein..
Ist es rechtskräftig..!?
Kann mir da jemand helfen..!!??
Erol meint
13. November 2019 at 11:14
Hallo
Ich wurde zum ersten Mal mit kokain am Steuer erwischt.
Auf was muss ich mich vorbereiten und wie schnell dauert bis ich Bescheid bekomme von der Behörde
Mit freundlichen Grüßen
EY
Martin meint
28. Oktober 2019 at 11:19
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
ich wurde beim Wildcampen mit Cannabis erwischt, ca 2G (steht auch so im Bericht des Polizisten), meine weiteren Angaben waren, dass ich gelegentlich rauche, sprich am Wochenende oder mal im Urlaub. Da wir mit dem Camper unterwegs waren wurde der Schlüssel nach einer ausführlichen Durchsuchung (es wurde nichts weiter gefunden) des PKW`s abgenommen und wir wurden an einem Nachtparkplatz abgestellt. Einen Drogentest habe ich nicht machen müssen, da ich bereits zugegeben hatte das ich konsumiert habe. Jedoch haben wir in unserer Panik den Ersatzschlüssel rausgeholt und sind schnell weg gefahren… (ich weiß, ein sehr dummer Fehler…)
Die andere Person musste einen Urintest abgeben, der positiv auf THC war, jedoch unter der Aussage, seit mehreren Wochen nichts mehr Konsumiert zu haben, einen Bluttest gab es nicht.
Nun habe ich vorab Post erhalten in der steht, dass ein Verfahren eingeleitet wird, in dem mir Besitz und Drogen am Steuer vorgeworfen wird.
Meine Frage ist nun, da ich keinen Test abgeben habe, die Polizei nur meine Aussage aufgenommen hat und die Polizei nicht zu 100% beweisen kann (die Vermutung liegt trotzdem nahe…), dass einer von uns gefahren ist, wie die Strafe ausfallen könnte. Da der Vorfall sich in einem anderen Bundesland, als in dem wo ich wohne, ereignete, wird das Verfahren erst noch übermittelt.
Habe ich trotz mangelnder Beweislage mit einem Fahrverbot zu rechnen, bzw wird eine MPU angeordnet?
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Sascha meint
22. Oktober 2019 at 16:20
Wurde vor drei Monaten das erste mal angehalten die Polizei hat Urin und Bluttest gemacht und Blut war positiv auf Amphetamine
War heute bei der Fahrerlaubnisbehörde und die meinten gleich 1 Jahr Fahrverbot obwohl es mein erstes Mal war und ich am Vortag konsumiert habe
Meine Frage wäre jetzt ist ein Jahr rechtens oder gilt was bei euch auf der Seite steht mit 500€ Strafe und ein Monat Fahrverbot?
Kerstin O. meint
13. August 2019 at 20:22
Hallo ,Mich würde interessieren was passiert wenn Ich beim Konsum von Koks oder Heroin erwischt werde in der Öffentlichkeit? Danke
fuehrerscheinfix.de meint
16. August 2019 at 15:57
Hallo Kerstin,
der Konsum illegaler Drogen ist nicht strafbar, aber der Besitz. In Bezug auf das Verkehrsrecht lässt sich sagen, dass die Behörde eine Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen kann, wenn diese davon ausgeht, dass Sie nicht zwischen Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen können.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Musa meint
3. Mai 2019 at 22:58
Hallo,
ich wurde insgesamt 4 mal Drogen konsumiert und dabei am Steuer erwischt. Beim dritten ist beträgt die Geldstrafe 1500€ und 2 Punkte in Flensburg.
Was passiert denn wenn man schon das vierte mal erwischt wurde?
Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG
Mahyar meint
3. Mai 2019 at 13:30
Guten Tag,
ich würde letzte Woche beim Autofahren vom Polizei angehalten.
Sie haben mir eine Urintest so wie blutabnahme gemacht und es war positiv.( das ist erste mal wo ich erwischt wurde) an dem Tag wo die mich angehalten haben hatte ich nicht konsumiert sondern ein Tag vorher.
Meine Frage ist ob ich Fahrerlaubnisenzug bekomme.( ich bin immer noch auf Probezeit)
Mit freundlichen Grüßen