Bußgeldkatalog für Drängler im Straßenverkehr
Das Wichtigste über Drängler
Hierbei handelt es sich um Autofahrer die den vorgeschriebenen Abstand unterschreiten und vorausfahrende Fahrzeuge unter anderem durch die Betätigung der Lichthupe zum schnelleren Fahren oder dem Wechsel der Fahrspur zwingen wollen.
Die Antwort können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Der Fahrer des nachfolgenden Kfz fährt unanständig dicht auf, blinkt links und benutzt die Lichthupe? Was er will, ist klar: Sie sind ihm zu langsam und sollen gefälligst die Überholspur räumen. „Frechheit!“, denken Sie sich vielleicht und sind versucht, den ungeduldigen Raser auszubremsen.
Solche Szenarien spielen sich häufig in Deutschland meist auf Autobahnen und Kraftstraßen ab. Obwohl Autofahrer um die Gefahr wissen, die von einem derartigen Fahrverhalten ausgeht, reagieren sie oft falsch, wollen dem Drängler einen Denkzettel verpassen und begeben sich damit noch zusätzlich in Gefahr.
Wer sich in einer ähnlichen Situation wiederfindet, sollte zunächst einen kühlen Kopf bewahren und vorsichtig zur Seite fahren. Merken Sie sich das Auto und dessen Kennzeichen, das Aussehen des Fahrers sowie Ort und Zeitpunkt des Geschehens. Nur so können Sie den Drängler später anzeigen. Welche Strafe diesen erwartet, erfahren Sie hier.
Inhalt
Drängler kassieren Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Abstandsunterschreitung
„Drängeln ist doch Nötigung im Straßenverkehr und das ist eine Straftat!“ – Diesem Irrtum unterliegen viele Autofahrer. Eigentlich gibt es den Straftatbestand „Nötigung im Straßenverkehr“ nicht. Im Strafgesetzbuch (StGB) existiert nur ein allgemeiner Paragraf zur „Nötigung“.
Wer zu dicht auffährt, muss sich in erster Linie einen Abstandsverstoß vorwerfen lassen. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je schneller Sie unterwegs sind, desto mehr Abstand ist zu wahren.
Drängler müssen mit bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen, wenn sie zu dicht auffahren. Die genauen Sanktionen können Sie obigem Bußgeldkatalog entnehmen.
Droht für das Drängeln auf der Autobahn eine Strafe?
Das Drängeln kann eine Strafe nach sich ziehen, wenn der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt ist. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sieht das Strafgesetzbuch dafür vor.
Ob Nötigung vorliegt, hat jedoch im Einzelfall ein Gericht zu entscheiden. In der Regel machen sich Drängler der Nötigung schuldig, wenn sie …
- über einen längeren Zeitraum
- so dicht auffahren, dass der Vorausfahrende das Kennzeichen des Dränglers im Rückspiegel nicht mehr sehen kann, und
- dabei die Lichthupe einsetzen, um den Vordermann zum Ausweichen zu zwingen.
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