Das Wichtigste zur Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
Mit einer Rechtsbeschwerde können Sie gegen eine bereits getroffene Entscheidung in einem Bußgeldverfahren vorgehen. Wird die Beschwerde angenommen, verhandelt ein höheres Gericht erneut über den Fall.
Rechtsbeschwerde kann sowohl der Betroffene des Bußgeldverfahrens als die Staatsanwaltschaft einlegen.
Eine Rechtsbeschwerde ist möglich, wenn a) das Bußgeld mehr als 250 Euro beträgt, b) eine Nebenfolge, z. B. ein Fahrverbot, verhängt wurde, c) der Einspruch als unzulässig verworfen wurde oder d) dem Betroffenen rechtliches Gehör versagt wurde.
Lässt sich eine Entscheidung im Bußgeldverfahren anfechten?
Wer im Straßenverkehr die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Diese werden im Rahmen vom Bußgeldverfahren festgelegt und dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Auch der Ablauf des Bußgeldverfahrens ist genau geregelt.
Hält der mutmaßliche Verkehrssünder die Anschuldigungen für ungerechtfertigt, kann dieser einen Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
In letzter Instanz entscheidet ein Gericht über die Angemessenheit der Strafe. Doch was, wenn auch diese Entscheidung nicht akzeptiert wird?
Gegen Urteile und Entscheidungen kann als Rechtsmittel die sogenannte Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Was es damit auf sich hat und wann die Rechtsbeschwerde laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) statthaft ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhalt
Rechtsbeschwerde bei Ordnungwidrigkeiten (Owi)
Ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt worden, so wird die Anschuldigung im Anschluss noch einmal geprüft. Dabei kann es auch zu einer Verhandlung vor Gericht kommen. Allerdings ist auch ein Beschluss der Richter ohne Verhandlung möglich.
Ist der Betroffene nicht mit dieser Entscheidung einverstanden, kann er laut § 79 OWiG Rechtsbeschwerde einlegen. Doch auch der Staatsanwaltschaft obliegt dieses Rechtsmittel, wenn Sie mit einem Urteil oder Beschluss nicht zufrieden ist.
Der Tatvorwurf wird dann vor einem höheren Gericht erneut verhandelt. § 79 OWiG definiert zur Rechtsbeschwerde in einem Bußgeldverfahren einige Besonderheiten, die gegeben sein müssen, damit dieses Rechtsmittel eingelegt werden kann:
- Wenn dem Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250 Euro auferlegt,
- eine Nebenfolge (also beispielsweise ein Fahrverbot) beschlossen,
- der Einspruch als unzulässig verworfen oder wenn
- dem Betroffenen rechtliches Gehör versagt wurde.
Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
Sind die oben beschriebenen Bedingungen nicht erfüllt, kann ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde dennoch eingereicht werden. Diese ist an das Gericht zu richten, welches den Beschluss oder das Urteil verkündet hat.
Rechtsbeschwerde Owi: Ein Muster hilft nicht weiter
Eine Rechtsbeschwerde kann nur durch den Verteidiger eingereicht werden. Der Betroffene selbst kann diese Maßnahme nicht vornehmen. Daher macht es keinerlei Sinn, Muster und Vorlagen dafür zu verwenden. Diese können, wenn überhaupt, nur von Ihrem Rechtsbeistand genutzt werden.
Rechtsbeschwerde laut Zivilprozessordnung (ZPO)
Nicht nur bei Ordnungswidrigkeiten kann eine Rechtsbeschwerde durch den Strafverteidiger eingelegt werden. Dies ist auch im Rahmen von einem Zivilprozess möglich. Die gesetzlichen Vorgaben regelt § 574 Zivilprozessordnung (ZPO).
Demnach ist eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss nur dann statthaft, wenn dies per Gesetz bestimmt ist oder das entsprechende Gericht den Einsatz dieses Rechtsmittels zugelassen hat.
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