Das Wichtigste zum Ablauf vom Bußgeldverfahren
Hier können Sie nachlesen, wie sich der Ablauf eines Bußgeldverfahrens üblicherweise gestaltet.
Zur Einleitung von einem Bußgeldverfahren kommt es, wenn Verkehrsteilnehmer bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt werden.
Welche Schritte nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingeleitet werden, können Sie hier nachlesen.
So läuft in Bußgeldverfahren in Deutschland ab
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr stehen in Deutschland auf der Tagesordnung. Oft handelt es sich um überhöhte Geschwindigkeit, nicht eingehaltenen Abstand oder gar das Überfahren einer roten Ampel.
Wird ein solcher Verstoß gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beispielsweise durch einen Blitzer erkannt, wird gegen den Verkehrssünder ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dessen Ablauf folgt einem vorgegebenen Schema.
Auf dieses soll der nachfolgende Ratgeber eingehen. Sie erfahren außerdem, wie sich beim Bußgeldverfahren der Ablauf gestaltet, was passiert, wenn ein Einspruch eingelegt wurde und wann dieser begründet ist.
Weiterführende Ratgeber zum Ablauf des Bußgeldverfahrens
Inhalte
Video: So läuft das Bußgeldverfahren ab
Ablauf des Bußgeldverfahrens: Diese Schritte sind zu beachten
Bevor der im Bußgeldverfahren angewendete Ablauf erklärt wird, gehen wir zunächst darauf ein, wann ein solches überhaupt eingeleitet wird und welchen Zweck es erfüllt. Durch die Vorgaben der StVO soll ein möglichst reibungsloser und unfallfreier Alltag auf den Straßen garantiert werden.
Daher ist es von großer Bedeutung, dass sich auch alle Verkehrsteilnehmer daran halten. Tun Sie dies nicht, sind Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog die Folge. Um diese aussprechen zu können, muss eine Ordnungswidrigkeit erkannt werden.
Geschieht dies, beispielsweise indem ein Raser geblitzt wird, beginnt beim Bußgeldverfahren folgender Ablauf:
- Ermittlung vom Halter: Den Beginn vom Ablauf vom Bußgeldverfahren markiert die Ermittlung des Halters des Fahrzeugs, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Da jedes Kfz in Deutschland durch die Zulassungsbehörde ein Nummernschild zugewiesen bekommt, gestaltet es sich meist einfach, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen.
- Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen: Ist dieser Schritt vollzogen, geht es beim Bußgeldverfahren im Ablauf so weiter, dass dem Halter ein Anhörungsbogen zugestellt wird. Diesen kann er ausfüllen und zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Handelt es sich beim Fahrzeughalter augenscheinlich nicht um den Fahrer, so ergeht der Zeugenfragebogen. Ignoriert werden sollte dieser nicht so leichtfertig.
- Bußgeldbescheid: Konnte der Verkehrssünder eindeutig ermittelt werden, bekommt er im Bußgeldverfahren laut vorgegebenem Ablauf den Bußgeldbescheid zugeschickt. Dieser informiert über die Höhe der Geldbuße und mögliche Nebenfolgen.
- Zahlung der Geldbuße: Wird das Bußgeld schlussendlich bezahlt (nach Eintritt der Rechtskraft hat der Verkehrssünder in der Regel zwei Wochen Zeit) markiert dies für das Bußgeldverfahren im Ablauf den Schlusspunkt.
Ablauf vom Bußgeldverfahren nach einem Einspruch
Nun kann es vorkommen, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft oder nicht berechtigt ist. Für diesen Fall ist beim Bußgeldverfahren im Ablauf vorgesehen, dass der Betroffene binnen 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens der Behörde einen Einspruch einlegen kann.
Dieser ist schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle zu richten. Sind Sie nicht sicher, ob ein Einspruch, beispielsweise wegen einer Verjährung der Ordnungswidrigkeit, gerechtfertigt ist, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Haben Sie das entsprechende Schreiben eingereicht, beginnt beim Bußgeldverfahren folgender Ablauf:
- Aufgrund Ihrer Begründung für den Einspruch wird der Fall erneut überprüft und anhand der Beweislage entscheiden, inwiefern die Geldbuße gerechtfertigt ist oder nicht.
- Pocht die Behörde weiterhin auf die Richtigkeit des Bußgeldbescheids, kann das Bußgeldverfahren vor Gericht fortgesetzt werden. Der Richter ermittelt dann im Rahmen eines Verfahrens, ob dem Einspruch stattgegeben wird oder nicht.
Wann ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eigentlich begründet?
Ein Einspruch kann beim Bußgeldbescheid den Ablauf in die Länge ziehen. Doch in einigen Fällen ist dieser notwendig. Etwa dann, wenn die Behörde einen Fehler gemacht hat und beispielsweise die falsche Person beschuldigt. Außerdem existiert eine sogenannte Verjährungsfrist: Erhält der Verkehrssünder innerhalb von drei Monaten weder einen Anhörungsbogen noch den Bußgeldbescheid, ist die Ordnungswidrigkeit in aller Regel verjährt.
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