Das Wichtigste zum Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog ist eigentlich eine Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Er beinhaltet die einzelnen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit den jeweils dafür vorgesehenen Bußgeldern und weiteren Sanktionen.
Der Bußgeldkatalog beinhaltet Zumessungsregeln, die der Behörde in jenen Fällen einen Ermessungsspielraum belässt, die vom Üblichen abweichen. So kann sie bei besonders schwerwiegenden Verstößen ein höheres Bußgeld verhängen.
Der Bußgeldkatalog beinhaltet z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und vieles mehr. Mithilfe des Bußgeldrechners können Sie ermitteln, welches Bußgeld für welchen Verstoß vorgesehen ist.
Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße mit Pkw und Lkw
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Inhalte
Obwohl es den Bußgeldkatalog erst seit dem 13. November 2001 gibt, besteht das System seit über 50 Jahren, da das deutsche Verkehrszentralregister in Flensburg auf ein Änderungsgesetz zum Straßenverkehrsgesetz aus dem Jahre 1957 zurückgeht. Die sogenannten Übertretungen bezeichneten damals Ordnungswidrigkeiten wie wir sie heute kennen.
Seitdem das Punktesystem im Jahr 1974 eingeführt wurde, gab es zahlreiche Veränderungen, wobei die größte Reform sich am 01. Mai 2014 vollzog. An diesem Tag wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER).
Die wichtigsten Bußgeldkataloge im Überblick
Video: Was besagt der aktuelle Bußgeldkatalog?
Was regelt der Bußgeldkatalog?
Im Straßenverkehr gibt es bestimmte Regeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Eine Ordnungswidrigkeit wird demnach, je nach Schwere, mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten belangt. Obwohl ein Verstoß immer Konsequenzen mit sich bringt, können Fehler manchmal nicht vermieden werden. In diesem Falle kann der Bußgeldkatalog eine erste Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Sanktionen ermöglichen. Darüber hinaus können Sie auch mit unserem Bußgeldrechner eine erste unverbindliche Einschätzung erhalten.
Im Bußgeldkatalog Deutschland werden nicht nur Bußgelder im Verkehrsrecht geregelt, sondern auch Anordnungen von Fahrverboten. Es wird dabei zwischen Verstößen ohne direkte Gefährdung und schweren oder groben Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten unterschieden. Der Strafkatalog gibt ebenfalls Information über die zu erwartenden Punkte in Flensburg.
Da die Verordnung bundeseinheitlich festgelegt ist, ist sie für alle Verkehrsteilnehmer im deutschen Straßenverkehr rechtsgültig. Jedoch ist der Bußgeldkatalog nicht unumstößlich. Im Einzelfall sind Abweichungen vonseiten der Behörden durchaus zulässig.
Welche Änderungen gibt es im reformierten Bußgeldkatalog?
Seit dem 01. Mai 2014 gibt es einen reformierten Strafenkatalog und ein neues Punktesystem, die zu mehr Transparenz und weniger Bürokratie führen sollte. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Die maximale Punktzahl im Flensburger Punktekatalog wurde von 18 Punkten auf acht Punkte reduziert.
- Die Obergrenze für Verwarnungsgelder wurde von 35 auf 55 Euro angehoben, sodass Bußgelder erst ab 60 Euro beginnen.
- Vergehen werden stärker mit Verkehrsstrafen geahndet.
- Die Verstöße werden einzeln getilgt.
- Alle fünf Jahre kann durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungstraining ein Punkt abgebaut werden, sofern die Gesamtpunktzahl in Flensburg im Punktekatalog nicht fünf übersteigt.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt können in zweieinhalb Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten können in fünf Jahren und Straftaten mit erfolgtem Führerscheinentzug sowie fünf Punkten können in zehn Jahren getilgt werden.
- Der Punkteeintrag wird auf den Tattag datiert.
- Warnwestenpflicht für jedes Auto: Seit Juli 2014 muss laut Bußgeldkatalog in jedem Wagen, der der europäischen Norm entspricht, mindestens eine Warnweste vorhanden sein.
- Erhöhte Kfz-Steuer beim Überschreiten des CO2-Grenzwertes: Im Januar 2014 sank der CO2-Grenzwert für Neuwagen von 110 auf 95 Gramm je Kilometer. Wird diese Grenze überschritten, erhört sich die Kfz-Steuer auf zwei Euro mehr pro zusätzliches Gramm CO2.
- Automatisches Reifendruck-Kontrollsystem: Seit November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein.
Sicherheitsrelevante Verkehrsdelikte werden europaweit verfolgt: bei sicherheitsrelevanten Verstößen wird der europaweite Halterdatenaustausch und das Ausstellen ausländischer Bußgeldbescheide gefördert.
Aktueller Bußgeldkatalog: Änderungen ab 2017
Bußgelderhöhung ab 2017:
- Das Bußgeld bei der Nutzung vom Handy am Steuer erhöhte sich von 60 auf 100 Euro.
- Der Führerschein wird teurer, da die Prüfungen teurer werden. Die theoretische kostet statt 11,00 nun 11,90 Euro, die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
- Die Gebühren für die Hauptuntersuchung erhörte sich von auf 54,86 Euro.
Ab 2017 gibt es eine neue Ampel-Regelung für Fahrradfahrer. Diese müssen zukünftig auf die Ampeln für die Autos achten und nicht mehr auf die Lichtzeichen für Fußgänger.
Neue Vorschrift für das Bilden von Rettungsgassen:
- Bei Stau oder Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn muss zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur eine Rettungsgasse gebildet werden.
- Bei Straßen mit drei oder vier Spuren muss links und nicht wie bisher in der Mitte gebildet werden.
Tempo 30 muss ausgewiesen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?
Beim Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Verkehrsteilnehmer mit einer entsprechenden Sanktion zu rechnen. Je nachdem, wie schwer die Ordnungswidrigkeit ist, kann sie entweder ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Bußgelder oder Verwarnungsgelder zur Folge haben. Was ist der Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld und wann wird aus einem Verwarnungsgeld ein Bußgeld?
Das Verwarnungsgeld wird vom Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Im § 56 OWiG wird festgehalten, dass die Verwaltungsbehörde für geringfügige Ordnungswidrigkeiten eine Verwarnung aussprechen kann, die jedoch nicht unbedingt mit einem Verwarnungsgeld einhergehen muss, welches in der Regel zwischen fünf und 55 Euro liegt. Welcher Betrag genau zu zahlen ist, legt der Bußgeldkatalog fest, wobei bei einem Verwarnungsgeld keine Gebühren anfallen. Wird das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Woche bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und die Behörde verschickt einen Bescheid, bei dem auch Gebühren anfallen.
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, können Sie innerhalb von 14 Tagen gegen diesen Einspruch einlegen. Falls Sie das Verwarnungsgeld beglichen haben aber trotzdem einen Bußgeldbescheid bekommen, kann es daran liegen, dass
- die Überweisung außerhalb der Frist erfolgte,
- die Zahlung zu gering war oder nicht ankam,
- ein falsches oder gar kein Aktenzeichen angegeben wurde.
Wie funktioniert das Punktesystem oder der Punktekatalog in Flensburg?
Die Punkte in Flensburg sind sozusagen eine verkehrserzieherische Maßnahme und sollen Verkehrsteilnehmer daran hindern, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Das Ziel ist die Vermeidung von Gefährdung im Straßenverkehr, sowohl für den Autofahrer selbst als auch für andere Teilnehmer.
Erhält der Autofahrer ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr und die Straßensicherheit wird dabei beeinträchtigt, erhält er einen Punkt. Zwei Punkte bekommt er für Straftaten, bei denen von einem Fahrerlaubnis abgesehen wird. Straftaten, die mit einem Führerscheinentzug einhergehen, werden mit drei Punkten geahndet.
Bis zu drei gesammelten Punkten erfolgt eine Vormerkung in Flensburg. Gebührenpflichtig ermahnt und zur Verbesserung seines Fahrverhaltens wird der Fahrer aufgefordert, wenn er vier bis fünf Punkte angehäuft hat. Bei sechs bis sieben Punkten gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung und bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten kann der Fahrer seine Fahrerlaubnis wieder beantragen.
Weitere Ratgeber zu Bußgeldkatalogen, insbesondere im ruhenden Verkehr
Was sind die häufigsten Bußgeld-Verstöße und ihre Folgen?
Diese fünf Verstöße treten am häufigsten im deutschen Straßenverkehr auf:
Falschparken und Verstöße gegen das Halteverbot
Der häufigste Verstoß im Straßenverkehr ist in Deutschland das Falschparken, welches Bußgelder bis zu 100 Euro nach sich ziehen kann. Die Sanktionen wurden im Zuge der StVO-Novelle vom 9.11.2021 teilweise drastisch erhöht.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit drohen dem Verkehrsteilnehmer Bußgelder, Punkte und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot, wobei es davon abhängt, wie groß das Ausmaß ist und ob die Verstöße außerhalb oder innerhalb von geschlossenen Ortschaften passiert sind. Bis zu 20 km/h Überschreitung erhält der Autofahrer ein Bußgeld von maximal 70 Euro.
Missachtung der Vorfahrt
Obwohl die StVO zahlreiche Hilfestellungen wie Verkehrsschilder oder die Rechts-vor-links-Regelung bietet, kommt es im deutschen Straßenverkehr häufig zu einer Vorfahrtsmissachtung. Je nach Schweregrad und Auswirkungen gibt es unterschiedliche Sanktionen, aber mit einem Bußgeldbescheid ist in der Regel zu rechnen.
Verstoß gegen den Sicherheitsabstand
Wer den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, dem können empfindliche Sanktionen drohen. Je nach Ausmaß können entsprechende Verstöße ein Bußgeld oder bei hohen Geschwindigkeiten ein Fahrverbot zur Folge haben.
Falsches und unerlaubtes Überholen
Der Verstoß gegen ein Überholverbot bringt eine starke Verkehrsgefährdung mit sich und wird nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Punkten in Flensburg bestraft. Für kleinere Vergehen beträgt das Bußgeld 20 Euro, für das Überholen bei unklarer Verkehrslage muss der Verkehrssünder bis zu 100 Euro zahlen.
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