Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid ohne Unterschrift
Nein. Eine Unterschrift muss im Bußgeldbescheid nicht zwingend auftauchen.
Nein. Da ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig ist, wäre ein Einspruch hier unbegründet.
Eine Übersicht über die Angaben, die im Bußgeldbescheid enthalten sein müssen, finden Sie hier.
Wenn der Bußgeldbescheid nicht unterschrieben ist
Ein Verstoß im Straßenverkehr kann den Betroffenen teuer zu stehen kommen. Wird ein Autofahrer beispielsweise an einer Baustelle auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so erwarten ihn Strafen gemäß Bußgeldkatalog.
Diese zu vollstrecken, ist Aufgabe der Bußgeldstellen. In dieser Verwaltung werden Bescheide ausgestellt und postalisch an den Verkehrssünder verschickt. Doch wie ist die rechtliche Lage, wenn ein Bußgeldbescheid nicht unterschrieben ist?
Der folgende Ratgeber klärt Sie darüber auf und gibt an, welche Formalitäten ein solches Schreiben der Behörde enthalten sollte. Zusätzlich erfahren Sie, wann sich ein Einspruch lohnen kann.
Inhalt
Bußgeldbescheid ohne Unterschrift erhalten – lohnt ein Einspruch?
Nachdem ein Verkehrsteilnehmer vom Blitzer erfasst wurde, beginnt das Warten auf den Bußgeldbescheid. Dieser oder zumindest ein Anhörungsbogen sollte innerhalb von drei Monaten verschickt werden. Andernfalls ist der Verstoß im Straßenverkehr verjährt und der „Verkehrssünder“ kann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.
Doch wie sieht es aus, wenn der Bußgeldbescheid ohne Unterschrift bei Ihnen ankommt? Ist dieser dann ungültig? Diese Frage ist mit „Nein“ zu beantworten. Für die Begründung spielen zwei rechtliche Aspekte eine Rolle:
- § 37 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Darin steht geschrieben, dass ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt durch eine Unterschrift zu kennzeichnen ist.
- Allerdings besagt § 37 Abs. 5 VwVfG folgendes:
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
Somit wird deutlich, dass ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig ist. Das Bußgeld muss entsprechend bezahlt und die anderen Sanktionen zur Kenntnis genommen werden. Daher ist ein Einspruch in einem solchen Fall zwecklos.
Formale Richtlinien eines Bußgeldbescheids
Ist der Bußgeldbescheid nicht unterschrieben, lohnt zwar ein Einspruch nicht, allerdings kann dieser durch Formfehler oder eine Fristüberschreitung in den Fokus rücken. In einem Schreiben der Behörde sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift des Beschuldigten
- Tatvorwurf (inklusive Datum und Uhrzeit)
- Beweismittel
- Ausmaß der Sanktionen (Ausnahme: Punkte, Fahrverbote und Probezeitmaßnahmen müssen nicht aufgeführt sein)
Fehlt eine dieser Angaben, so kann es sich um einen Formfehler im Bußgeldbescheid handeln. Im Gegensatz zu einem Bußgeldbescheid ohne Unterschrift, können Sie gegen diesen dann einen Einspruch einlegen.
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