Das Wichtigste zum Thema „Bußgeldbescheid nicht erhalten“
Mögliche Gründe haben wir hier aufgeführt.
Hierfür ist in der Regel eine Akteneinsicht notwendig.
Die Bußgeldstelle versendet die Bußgeldbescheide zwar nicht per Einschreiben, als Bestätigung für die Zustellung wird allerdings eine Postzustellurkunde vom Postboten ausgestellt.
Sie wären mit Sicherheit nicht der erste Autofahrer, der völlig versunken in Gedanken nicht auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit geachtet und dadurch geblitzt wurde. Die Zustellung von einem Bußgeldbescheid ist Ihnen hier in der Regel sicher.
Woran kann es aber liegen, wenn Sie den Bußgeldbescheid schlichtweg nicht bekommen? In einem solchen Fall können mehrere Gründe maßgeblich sein, die wir Ihnen in diesem Ratgeber vorstellen werden.
Außerdem erklären wir Ihnen den Unterschied, ob Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafzettel nicht erhalten haben.
Inhalt
Bußgeldbescheid nicht erhalten – verschiedene Gründe
Oft verhält es sich so, dass Autofahrer sich schon in Sicherheit wiegen, wenn Sie nach einer gewissen Zeit den Bußgeldbescheid immer noch nicht erhalten haben. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) beträgt die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate. Wird in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid zugestellt, gilt die Tat als verjährt und das Bußgeld muss nicht gezahlt werden.
Kam es jedoch vorher zur Zustellung von einem Anhörungsbogen per Post, wird die Frist unterbrochen. Sie beginnt von vorn und es kann kein Einspruch eingelegt werden. Haben Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten, sondern direkt eine Mahnung, ist dies ein eindeutiges Zeichen dafür, dass etwas schief gelaufen ist und Sie möglicherweise einen Anwalt konsultieren sollten.
Gründe dafür können unter anderem folgende sein:
- Da der Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben, sondern per Zustellungsurkunde versendet wird, kann eine Ersatzperson diesen annehmen oder der Briefträger deponiert ihn mit der restlichen Post im Briefkasten. Dabei könnte der Bußgeldbescheid verloren gegangen sein.
- Sind Sie vor kurzem umgezogen und haben es versäumt, einen Nachsendeantrag zu stellen, kann dies auch ein Grund dafür sein, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben. Kann der Bescheid nicht zugestellt werden, wird er an die Behörde zurückgeschickt und diese ermittelt Ihre neue Adresse, an die dann eine Mahnung geschickt wird.
Strafzettel nicht erhalten – was passiert jetzt?
Es macht einen Unterschied, ob Sie einen Strafzettel oder einen Bußgeldbescheid nicht erhalten haben. Bei einem Strafzettel handelt es sich meist um ein Verwarngeld oder im Volksmund um ein sogenanntes „Knöllchen“, nicht um ein Bußgeld.
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Möbius meint
4. Juni 2024 at 19:53
Ich habe auch einen Bußgeldbescheid erhalten. weil ich die schriftliche Verwarnung für ein Knöllchen nicht erhalten habe. Trotz einer umgehenden persönlichen Rücksprache ließ der Amtsleiter in Freiberg sich keinen cm erweichen, 0 Kulanz. Das Knöllchen war durch Regen eingerissen. die Kennung nicht voll lesbar, sonst hätte ich die 20 € gleich bezahlt. Ich habe das Knöllchen vorgelegt. Er geht davon aus das die Post gewissenhaft arbeitet (da ist ja auch noch nie was weg gekommen). Es gibt einige Möglichkeiten warum der Brief nicht angekommen ist, angefangen beim Amt. Bei mir war es jedenfalls der erste Behördenbrief der weg gekommen ist. Aber soll ich wegen 28,50 € Geldbuße zum Anwalt gehen? Was bleibt am Ende: Man fühlt sich dem Amtsschimmel ausgeliefert.