Das Wichtigste zu den Gebühren beim Bußgeldbescheid
Ja, zusätzlich zum Bußgeld wird unter anderem eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Verwaltungsgebühr bei einem Bußgeldbescheid hängt grundsätzlich von der Höhe der Geldbuße ab, beträgt aber mindestens 25 Euro.
Entstehen der Behörde noch weitere Auslagen, werden auch diese dem Verkehrssünder in Rechnung gestellt. Worum es sich dabei beispielsweise handeln kann, lesen Sie hier.
Täglich gibt es in Deutschland Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Von überhöhter Geschwindigkeit bis hin zur Missachtung einer roten Ampel sind unterschiedliche Arten des Verstoßes denkbar.
Wird der Kfz-Fahrer zum Beispiel durch einen Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, drohen Sanktionen laut Bußgeldkatalog.
Diese werden dem „Verkehrssünder“ in einem Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde mitgeteilt. Beim Öffnen des Briefs ist die Verwunderung oft groß: Neben dem Bußgeld wird eine Gebühr erhoben.
Wodurch diese berechtigt ist, was in einem Bußgeldbescheid für Gebühren enthalten sein können und welche Ausnahmen für Ordnungswidrigkeiten bestehen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Gebühren bei einem Bußgeldbescheid
Grundsätzlich hat die Behörde nach Begehung des Verstoßes drei Monate Zeit, um den Bescheid zuzustellen. Darin aufgeführt sind die Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog. Diese umfassen neben dem Bußgeld bei einigen Verstößen auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Haben sich die Betroffenen vorher über die Höhe des Bußgeld für ihren Verstoß informiert, so erwischt sie die Gesamtsumme, welche in dem Bescheid vermerkt ist, oft wie der Blitzer beim Autofahren – völlig unerwartet.
Bußgeldbescheid: 25 Euro Gebühr sind Minimum
Die Höhe der Gebühren in einem Bußgeldbescheid richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes, sodass Sie im Vorhinein nicht pauschal angegeben werden kann. Paragraph 107 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt in Absatz eins die Gebühren und Auslagen:
Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.
Bei einem Bußgeldbescheid sind die Gebühren also abhängig von der Höhe des Bußgeldes. Von diesem werden 20 Prozent bestimmt und als Verwaltungsgebühr addiert. In jedem Bußgeldbescheid ist mindestens eine Gebühr von 25 Euro enthalten, auch wenn dies nicht dem prozentualen Anteil der Geldbuße entspricht.
Bußgeldbescheid: Zusätzliche Gebühren und Auslagen
Neben dieser Grundgebühr können noch andere Auslagen der Behörde in Rechnung gestellt werden. Diese umfassen beispielsweise:
- Entgelte für Telegramme
- Kosten für Einschreiben (eine pauschale von 3,50 Euro wird erhoben)
- Auslagen für die Personenbeförderung (falls Zeugen vorgeladen werden etc.)
In der Regel finden Sie bei einem Bußgeldbescheid zusätzliche Gebühren in Höhe von 28,50 Euro (Pauschale für das Einschreiben und Grundgebühr). Gegen diese kann übrigens kein Einspruch eingelegt werden.
Kosten für den Bußgeldbescheid umgehen?
Gegen diese zusätzliche finanzielle Belastung, die durch den Bescheid entsteht, können Betroffene nicht vorgehen. Der Paragraph 107 (OWiG) rechtfertigt diese Kosten. Allerdings gibt es auch Verstöße, bei denen es gar nicht erst zur Zustellung eines Bußgeldbescheids kommen muss: Park- und Haltevergehen.
Entdeckt das Ordnungsamt ein Fahrzeug, welches falsch geparkt oder die Parkgebühr nicht bezahlt wurde, so wird meist ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe des Wagens befestigt. Diesem Zettel kann der Halter den ihm zur Last gelegten Verstoß entnehmen.
Auch die Höhe der Geldbuße ist vermerkt. Weiterhin finden Sie dort Kontodaten, um den Betrag zu bezahlen. Tun Sie dies innerhalb einer vorab festgesetzten Frist (in der Regel 7-14 Tage), so wird die Behörde keinen Bußgeldbescheid wegen dieser Sache an Sie verschicken. Dementsprechend entfallen auch die Gebühren.
Olaf meint
27. November 2019 at 10:44
Hallo,
habe einen Bußgeldbescheid und zusätzlich wurde eine Grundgebühr in Höhe von 25 Euro und 3.50 Euro erhoben.
Ich konnte den Bußgeldbescheid aufgrund von Erkrankung/ Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen.
Nun ist meine Frage, ob es rein rechtlich eine Möglichkeit gibt dass die Grundgebühren entfallen. Ich bin Studierender und die Höhe der Grundgebühren stellen eine zusätzliche Belastung für mich dar.