Das Wichtigste zu den Fristen beim Bußgeldbescheid
Die Behörden haben für den Versand des Bußgeldbescheides in der Regel drei Monate Zeit, danach gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt. Allerdings kann zum Beispiel der Versand eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrechen.
Wurde die Frist für die Zustellung des Bescheides überschritten, dürfen Sie diesen nicht einfach ignorieren. Stattdessen gilt es gegen diesen Einspruch einzulegen.
Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage dafür Zeit, danach ist dieser rechtskräftig.
Wird ein Kfz-Fahrer bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ertappt, muss er mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. In diesem ist die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot für das Vergehen vermerkt.
Um einen Verstoß zu ahnden, muss die Behörde beim Verschicken vom Bußgeldbescheid eine Frist von drei Monaten einhalten. Es existieren allerdings auch Ausnahmen bzw. können diese Bußgeld-Fristen zudem unterbrochen werden.
Welche Frist beim Bußgeldbescheid für die Zustellung besteht, ob es Unterschiede für verschiedene Verstöße gibt und wann für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Frist abläuft, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalte
Fristen beim Bußgeldbescheid: Es gibt Unterschiede
Wird ein Verstoß im Straßenverkehr begangen, existiert beim Bußgeldbescheid eine Frist für dessen Zustellung. Die Behörde muss innerhalb von drei Monaten den Vorgang bearbeitet und Sie postalisch davon in Kenntnis gesetzt haben.
Damit ist nicht zwingend die Zustellung des Bußgeldbescheids gemeint, auch der Anhörungsbogen kann die dreimonatige Frist unterbrechen. Ob Blitzer oder Überholverstoß ist dabei nicht entscheidend. Allerdings ist bei den Bußgeldbescheid-Fristen zu bedenken, dass diese nur für Ordnungswidrigkeiten gelten.
Davon ausgenommen sind Straftaten wie beispielsweise:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder
- Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr.
Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid
Zu den Bußgeldbescheid-Fristen, die für den Empfänger relevant sind, zählt auch die Einspruchsfrist. Stellen Sie fehlende oder falsche Angaben im Anschreiben von der Behörde fest, so können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Die Frist dafür beträgt 14 Tage. Sie beginnt ab Zustellung des Bescheids. Die Behörde geht von einer Postlaufzeit von maximal drei Tagen aus, sodass sie ab dem dritten Tag nach der Versendung des Briefes beginnt.
Beim Bußgeldbescheid muss der Einspruch innerhalb der Frist postalisch bei der Bußgeldstelle eingelegt werden. Dazu empfiehlt es sich, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Eine E-Mail reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Bußgeldbescheid: Verjährungs-Frist
Bei einem Bußgeldbescheid wird die Frist auch Verfolgungsverjährung genannt. Dieser Zeitraum gibt an, ab wann ein Beschuldiger für einen Verstoß im Verkehr nicht mehr belangt werden kann. Dies gilt allerdings nur für Ordnungwidrigkeiten uns ist in Paragraph 31 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgeschrieben.
Für Straftaten laut Strafgesetzbuch (StGB), die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen können, gelten andere Verjährungsfristen. So beträgt diese für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beispielsweise drei Jahre.
Frist vom Bußgeldbescheid überschritten: So gehen Sie vor
Wurde die Frist zur Zustellung von einem Bußgeldbescheid überschritten, so können Sie Einspruch gegen diesen einlegen. Es empfiehlt sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, wenn Sie nicht sicher sind, ob die Verjährungsfrist tatsächlich vergangen ist.
Der Anwalt kann dies für Sie prüfen und gegebenenfalls den Schriftverkehr mit der Behörde übernehmen. Bedenken Sie: Ein Rechtsbeistand verursacht Kosten, welche Sie ohne Rechtsschutzversicherung selbst tragen müssen.
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