Das Wichtigste zum fehlerhaften Bußgeldbescheid
Häufige Fehler sind z. B. falsche oder fehlende Angaben zur Tat (beteiligte Personen, Ort, Datum etc.), falsche Sanktionen (z. B. ein zu hohes Bußgeld oder ein unberechtigtes Fahrverbot) oder eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung.
Dies lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt hier darauf an, was genau im Bußgeldbescheid falsch ist.
Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob dieser allerdings von Erfolg gekrönt ist, hängt von der Art des Formfehlers ab. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Verkehrsrecht die Erfolgsaussichten beurteilen.
Auch im Bußgeldbescheid können Fehler auftauchen
Wird ein Verkehrsteilnehmer bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ertappt, muss er mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und in besonders schweren Fällen mit einem Fahrverbot rechnen. Diese Sanktionen teilt die Behörde dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid mit.
Schleichen sich Fehler in dieses Schreiben der Behörde ein, so empfiehlt es sich einen Einspruch einzulegen. Daher sollten Sie Bußgeldbescheide immer auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Doch wann gilt ein Bußgeldbescheid als „falsch“?
Dieser Frage widmet sich der folgende Ratgeber und zeigt zudem auf, wann ein Einspruch lohnenswert erscheint.
Spezifische Ratgeber zum fehlerhaften Bußgeldbescheid
Inhalt
Häufige Fehler im Bußgeldbescheid
Sind in einem Bußgeldbescheid falsche Angaben enthalten, ist dieser anfechtbar. Um Fehler zu erkennen, wird zunächst erläutert, welchen Formalitäten ein Schreiben von der Bußgeldstelle genügen bzw. welche Angaben es enthalten muss:
- Angaben zum Beschuldigten und möglichen anderen Tatbeteiligten
- Die Ordnungswidrigkeit im Detail (mit Datum und Uhrzeit)
- Die daraus folgenden Konsequenzen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot)
- Eine Rechtsmittelbelehrung (darin ist enthalten, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss)
Ist eine dieser Angaben falsch oder nicht aufgeführt, so ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft.
Was ist ein „falscher“ Bußgeldbescheid?
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid ist zum Beispiel daran erkennbar, dass Name oder Adresse des Beschuldigten nicht korrekt sind.
Fehlerhafter Bußgeldbescheid: Lohnt ein Einspruch?
Tritt ein Formfehler auf, so sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser kann postalisch an die Bußgeldstelle geschickt werden. Von einer E-Mail ist eher abzuraten, die Rechtslage ist dahingehend noch unklar.
Doch nicht nur die Formalitäten können einen Bußgeldbescheid fehlerhaft erscheinen lassen. Es gilt die sogenannte Verfolgungsverjährung.
Diese besagt, dass Ordnungswidrigkeiten, für die nach drei Monaten kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid verschickt wurden, nicht mehr vollstreckt werden können. Ein Bußgeldverfahren kann nach diesem Zeitraum nicht mehr eröffnet werden.
Voraussetzung ist, dass die Verfolgung nicht unterbrochen wurde. Sind Sie nicht sicher, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll erscheint, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Sie beraten und den Schriftverkehr mit der Behörde übernehmen.
Bildnachweise: istockphoto.com/Kuzma
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