Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid mit falschem Namen
Nicht zwangsläufig. Lässt sich anhand der übrigen Angaben (Geburtsort, -datum etc.) erkennen, dass zweifellos Sie gemeint sind, ist der Bußgeldbescheid in der Regel trotzdem gültig.
Prinzipiell ist dies möglich, ob Sie damit allerdings auch Erfolg haben, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifelsfall können Sie von einem Verkehrsanwalt einschätzen lassen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich lohnt.
In diesem Fall ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ratsam. Möglicherweise wurde der Bescheid fälschlicherweise an Sie geschickt.
Wenn der Name im Bußgeldbescheid falsch ist
Wer mit zu hohem Tempo geblitzt wird oder eine andere Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. In diesem werden die Sanktionen laut Bußgeldkatalog aufgeführt. Diese bemessen sich an der Schwere des Vergehens.
Da Mitarbeiter von Behörden auch nur Menschen sind, unterlaufen auch Ihnen Fehler. So kann es vorkommen, dass auf dem Bußgeldbescheid ein falscher Name angegeben wurde. Ist dieser somit ungültig?
Dieser Frage widmet sich der folgende Ratgeber und zeigt zudem auf, was für Angaben ein Schreiben von der Bußgeldstelle enthalten sollte und wann ein Einspruch gerechtfertigt ist.
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Bußgeldbescheid: Macht ein falscher Name diesen ungültig?
Nachdem ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen wurde, beginnt das Warten auf ein Schreiben der Behörde diesbezüglich. Trifft dieses bei Ihnen ein und auf dem Bußgeldbescheid steht ein falscher Name, so ist dieser nicht automatisch ungültig.
Handelt es sich um einen Rechtschreibfehler, so muss überprüft werden, ob Angaben zum Geburtsdatum oder -ort enthalten sind. Anhand dieser ist der Beschuldige nämlich eindeutig zu identifizieren, auch wenn sich ein Buchstabendreher in den Namen eingeschlichen hat. So entschieden mehrere Gerichte in ähnlichen Fällen.
Wann lohnt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Andere Fehler der Behörde können einen Einspruch hingegen begründen. Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid zeichnet sich durch fehlende Angaben aus. Weiterhin ist es möglich, dass der Bescheid zu spät bei Ihnen eintrifft.
Für die Zustellung hat die Bußgeldstelle drei Monate Zeit, danach tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung in Kraft und Sie können für den Verstoß nicht mehr belangt werden.
Allerdings kann diese Frist durch unterschiedliche Faktoren (zum Beispiel die Zusendung des Anhörungsbogens) unterbrochen werden.
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Rouvens meint
31. März 2022 at 13:16
Namensgleichheit von Vater und Sohn; Unterscheidung geht aus dem Adressfeld nicht hervor; weder Berufsbezeichnung noch Junior oder Senior weisen auf konkreten Adressaten hin; Verwechslungsgefahr besteht aufgrund Namensgleichheit; Geburtsdatum geht zwar aus dem Verwaltungsakt hervor, jedoch erst nach dem Öffnen des Briefes; muss nicht die Behörde eine klare und eindeutige Adressierung wählen um Missverständnisse vorzubeugen?
Auch Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind durch die unpräzise Adressierung verletzt. Ist der Bußgeldbescheid durch die fehlende Bestimmtheit (im Adressfeld) nicht rechtens?