Das Wichtigste zu den Kosten des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
Sie können gegen den zu Ihren Lasten ergangenen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zustellung Einspruch einlegen.
Wenn das Bußgeldverfahren vor Gericht fortgeführt wird, entstehen Gerichtskosten in Höhe von etwa 10 Prozent der Bußgeldsumme, mindestens aber 50 Euro. Bei einer anwaltlichen Vertretung kommen noch Anwaltsgebühren hinzu.
Wenn Sie Einspruch einlegen, kann eine Entscheidung ergehen, die im Vergleich zum Bußgeldbescheid noch nachteiliger ist. Denkbar ist beispielsweise ein erhöhtes Bußgeld.
Einspruch innerhalb von zwei Wochen möglich
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, erhalten Sie innerhalb von ein paar Wochen in der Regel einen Bußgeldbescheid zugeschickt.
Egal, welche Art von Verkehrsverstoß das Bußgeld, die Punkte oder auch das Fahrverbot provoziert hat: Sie haben nach Erhalt des Bescheids zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Vorwurf einzulegen. Das können Sie auch mithilfe von einem Rechtsanwalt tun.
Tun Sie dies nicht und die Frist verstreicht, so wird der Bußgeldbescheid inklusive Gebühren rechtskräftig und Sie müssen die Strafe ableisten. Aber entstehen eigentlich Kosten, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Das und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Möchten Sie zunächst prüfen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall möglich ist? Dann nutzen Sie den unverbindlichen Bußgeldcheck **!
Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos im Video
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Kosten des Verfahrens
Erscheint Ihnen das Bußgeld zu hoch, wollen Sie das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln oder fühlen Sie sich zu Unrecht beschuldigt, kann ein Einspruch erfolgreich sein. Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, sind Kosten des Verfahrens in der Regel nicht zu erwarten.
Denn in der Folge kommt es zu einer erneuten Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Behörde. Dieser Vorgang erzeugt keine weiteren Kosten. Wird Ihr Einspruch als rechtmäßig angesehen, wird das Verfahren gegen Sie von der Bußgeldbehörde eingestellt.
Gut zu wissen: Im Zuge des Themas wird auch häufig vom Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid und dessen Kosten gesprochen. Ein Widerspruch meint das gleiche wie ein Einspruch, ist aber eher im Verwaltungsrecht zu finden. Im Sinne einer Ordnungswidrigkeit ist immer von Einspruch die Rede.
Was passiert, wenn der Einspruch abgelehnt wird?
Legen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, können Kosten nur dann auf Sie zukommen, wenn Sie entweder einen Anwalt zurate ziehen, den Sie bezahlen müssen oder Ihr Einspruch als unrechtmäßig abgewiesen wird.
Denn dann wird Ihr Fall an das Amtsgericht weitergeleitet. Sprechen Sie ohne einen Anwalt vor, müssen Sie die Gerichtskosten zahlen, wenn Ihr Einspruch als unrechtmäßig angesehen wird. Haben Sie einen Rechtsanwalt konsultiert, sind diese Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen. Vor Gericht geht es auch, wenn ein Führerscheinentzug infrage kommt. Ein einfacher Einspruch ist deshalb nicht möglich.
Beachten Sie deshalb: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erzeugt keine Kosten, wenn dieser als rechtmäßig angesehen wird. Andernfalls – und mit der Beauftragung von einem Rechtsanwalt – können allerdings hohe Beträge auf Sie zukommen. Es kann sich deshalb lohnen, vorab Ihre Einspruchsmöglichkeiten erst einmal zu prüfen. Das geht zum Beispiel mit dem kostenlosen Bußgeldcheck **.
Gegen den Bußgeldbescheid eingelegten Einspruch zurücknehmen: Fallen Kosten vor Gericht an?
Wollen Sie den Einspruch zurückziehen, bevor es zu einer möglicherweise kostspieligen Gerichtsverhandlung kommt, können Sie dies mithilfe eines formlosen Schreibens an das Gericht tun.
Der Vorteil daran: Sie müssen die Kosten für das Verfahren nicht übernehmen. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Sie nach erneuter Prüfung durch die Bußgeldbehörde doch nicht mehr so sicher sind, ob Ihrem Einspruch vor Gericht stattgegeben wird.
Um hohe Kosten zu umgehen, ist ein Rücktritt vom Einspruch sinnvoll. In diesem Fall müssen Sie lediglich die auf dem Bußgeldbescheid angegeben Kosten tragen sowie das Fahrverbot ableisten.
Beachten Sie: Sollten der Bußgeldbehörde bei der erneuten Durchsicht Ihrer Unterlagen im Verfahren weitere Hinweise auf die Tat vorgelegt werden, kann sich das gegen Sie verhängte Bußgeld auch noch erhöhen. Bedenken Sie dies, bevor Sie den Einspruch – mit oder ohne Anwalt – einlegen.
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