Das Wichtigste zur Dauer des Bußgeldbescheides
In der Regel geht der Bescheid bei einer Ordnungswidrigkeit innerhalb von drei Monaten ab dem Tattag zu.
Vor allem eine starke Arbeitsauslastung und ein hoher Krankenstand können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Bußgeldverfahren führen.
Ist die dreimonatige Frist beim Bußgeldbescheid verstrichen, gilt dieser in der Regel als verjährt. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden.
Wer mit überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr unterwegs ist, läuft Gefahr, durch einen Blitzer dabei ertappt zu werden. Hat das Gerät erst einmal ausgelöst, ist eine Strafe laut Bußgeldkatalog für die Ordnungswidrigkeit fast unumgänglich. Diese wird dem Betroffenen per Bescheid mitgeteilt.
Dabei drängt sich die Frage auf: „Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?“. Um die Antwort auf diese Fragestellung geht es im folgenden Ratgeber.
Außerdem erfahren Sie, welche Dauer beim Bußgeldbescheid von der Behörde nicht überschritten werden darf, bevor die Ahndung der Tat verjährt ist.
Inhalt
Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?
Die Frage „Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Dabei kommt es immer auf den Verwaltungsaufwand der Behörde an. Das bedeutet, dass es einige Zeit dauern kann, bis der Fahrer identifiziert ist.
Daher kann bei einem Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung nicht verbindlich angegeben werden. In der Regel kann von einem Zeitraum zwischen ein bis zwei Monaten ausgegangen werden. Bevor der Bußgeldbescheid eintrifft, wird meist ein Anhörungsbogen versendet. In diesem können Angaben zum Fahrzeugführer gemacht werden, sollte der Halter nicht selbst gefahren sein.
Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt?
Diese Frage kann nicht verbindlich beantwortet werden. Beim Bußgeldbescheid hängt die Zustellungsdauer maßgeblich mit dem Verwaltungsaufwand der Behörde zusammen.
Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?
Im Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid ist die Dauer der Zustellung auch bedeutend, wenn es um die Verfolgungsverjährung geht. Nach einem bestimmten Zeitraum kann ein solcher Bescheid nämlich nicht mehr vollstreckt werden.
Das heißt, dass drei Monate nach Begehung der Tat eine Verjährung eintritt. Nach dieser Frist kann der Beschuldigte nicht mehr mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot belangt werden, sofern keine Unterbrechung der Verjährung vorlag, welche die Frist von neuem beginnen lässt.
Erhalten Sie einen solchen Bescheid, können Sie dagegen postalisch Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Andernfalls gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig und kann juristisch nicht mehr angefochten werden.
Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid bzw. dessen Verjährung?
Wird bei der Zustellung vom Bußgeldbescheid eine Dauer von drei Monaten überschritten, so tritt eine Verjährung ein. Dies gilt allerdings nur, sofern die Verjährungsfrist zum Beispiel durch den Anhörungsbogen nicht unterbrochen wurde.
Bildnachweise: depositphotos.com/archideaphoto, istockphoto.com/AlexKalina
Hinterlassen Sie einen Kommentar