Das Wichtigste zum Blitzerfoto
Ja, das Mitschicken des Blitzerfotos ist beim Versenden des Bußgeldbescheids nicht verpflichtend.
Ja. Da das Blitzerfoto in der Regel ein wichtiges Beweismittel im Bußgeldverfahren ist, haben Sie das Recht, es einzusehen. Dies können Sie bei der entsprechenden Bußgeldstelle beantragen.
Sind Sie anhand des Blitzerfotos tatsächlich nicht einwandfrei als Schuldiger zu identifizieren, weil z. B. die Aufnahme unscharf oder das Gesicht teilweise verdeckt ist, kann ein Einspruch durchaus Sinn machen.
Der ungewollte Schnappschuss
Stars und Sternchen sehnen sich nach dem Blitzlichtgewitter der Journalisten. Bei Autofahrern hat der Blitz meist etwas anderes als Ruhm und Ehre zur Folge: Sie erhalten in aller Regel eine Strafe gemäß Bußgeldkatalog, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder einen anderen Regelverstoß begangen haben.
Viel Zeit zum Lächeln bleibt ebenfalls nicht, kommt ein Blitzerfoto doch meist überraschend. Je nach Arbeitsweise der Bußgeldstelle wird die Aufnahme an den Temposünder gesendet. In einigen Städten und Kommunen können Sie geblitzt werden, ohne dass ein Foto dem Bußgeldbescheid beigelegt wird.
Es kann auch vorkommen, dass ein Blitzerfoto nicht zu erkennen ist. Ob dieses dann automatisch als ungültig zu betrachten ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Außerdem erklären wir, wann Sie bei einem Bußgeldbescheid das Foto anfordern können.
Inhalt
Geblitzt mit Foto: Sinn und Zweck der Prozedur
Blitzer und Radarfallen kommen in einer Vielzahl in Deutschland vor. Ziel der Geschwindigkeitsmessgeräte ist es, Temposünder ausfindig zu machen, damit diese gemäß Bußgeldkatalog bestraft werden können.
Dies geschieht in Form eines Bußgeldes, von Punkten in Flensburg oder bei gravierenden Verstößen sogar als Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Das Blitzerfoto dient dabei als Beweismittel für die zuständige Bußgeldstelle.
Mit diesem kann der Fahrer identifiziert werden. Außerdem entscheidet das Blitzerfoto darüber, ob im ersten Schritt ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen zugeschickt wird. Ist nämlich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Foto nicht erkennbar, dass es sich um den Halter handelt (beispielsweise wenn ein Mann zu erkennen ist, der Halter aber eine Frau ist), wird letzterer versendet.
Bußgeldbescheid ohne Foto erhalten
Folgendes Szenario ist ebenfalls denkbar: Ein Fahrer wird geblitzt und erhält kein Foto als Beweismittel beim Bußgeldbescheid mitgeschickt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass kein Blitzerfoto vorhanden ist.
Einige Behörden sparen sich manchmal das Mitschicken der Aufnahme, denn dies ist per se nicht verpflichtend. Allerdings können Sie, wenn Sie geblitzt wurden, das Foto anfordern und somit die Aufnahme überprüfen.
Wann ist ein Blitzerfoto ungültig?
Doch nicht jedes Blitzerfoto ist automatisch als Beweismittel in einem Bußgeldverfahren zulässig. Das wichtigste Kriterium ist nämlich, dass der Fahrer eindeutig identifizierbar ist. Ist das durch den Blitzer erstellte Bild nicht erkennbar, kann eine eindeutige Identifizierung nicht gewährleistet werden.
Somit können ungültige Blitzerfotos dazu führen, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist. Daher empfiehlt es sich, jedes Blitzerfoto zu prüfen und abzugleichen, inwiefern Sie darauf eindeutig zu erkennen sind.
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