Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind
Nein, in Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur der Fahrer, der die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, haftbar gemacht werden kann.
Sie können in diesem Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
In diesem Fall erhält der Halter einen Zeugenfragebogen, in dem er den Fahrer benennen kann.
Wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind
Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, gefährdet nicht nur sich und andere. Es werden auch Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog riskiert. Wird ein Autofahrer erwischt, weil er beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, nimmt die Bußgeldstelle die Ermittlungen auf.
Dabei ist zunächst wichtig zu klären, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat. Denn nicht immer sind Fahrzeughalter und -führer dieselbe Person. Um zu klären, wer die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, wird der Anhörungs- oder Zeugenfragebogen versendet.
Doch was passiert bei der Zustellung von einem Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht Fahrer des Kfz war? Wir klären Sie über mögliche Fehler im Bußgeldbescheid und die Vorgehensweise in einem solchen Fall auf und geben an, innerhalb welcher Frist Sie einen Einspruch einlegen können.
Inhalt
Bußgeldbescheid erhalten: Halter war nicht der Fahrer
Ein Bußgeldverfahren geht normalerweise nach folgendem Muster vonstatten: Eine Ordnungswidrigkeit wird aufgedeckt. Im Anschluss wird der Halter vom Fahrzeug ermittelt und erhält einen Anhörungsbogen, in dem er Stellung zu dem Vorfall nehmen kann.
An dieser Stelle kann verhindert werden, dass der Bußgeldbescheid an den Halter, da er nicht Fahrer war, geht. Denn beim Anhörungsschreiben kann der Betroffene dies angeben. Findet keine schriftliche Anhörung statt, wird der Bußgeldbescheid direkt dem Fahrzeughalter zugestellt.
Gibt es eine Halterhaftung beim Bußgeld?
Erhalten Sie dennoch einen Bußgeldbescheid, obwohl der Halter nicht der Fahrer war, so können Sie einen Einspruch gegen diesen einlegen. Die Frist hierfür liegt bei zwei Wochen. Beachten Sie diesen Zeitraum nicht, erlangt der Bescheid die Rechtskraft und ist somit bindend.
Ein Einspruch kann in schriftlicher Form an die zuständige Behörde gerichtet werden. Wichtig ist, dass Sie eine stichhaltige Begründung angeben.
Nicht immer ist hierfür ein Anwalt für Verkehrsrecht vonnöten. Dieser kann Ihnen allerdings beratend zur Seite stehen.
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Sascha meint
12. März 2018 at 11:39
Ich war Fahrer aber nicht Halter und wurde geblitzt. Muss ich nach Angabe des Halters dass ich fuhr ebenfalls einen Anhörungsbogen erhalten oder darf die Behörde dann ohne diesen einen Bescheid erlassen? Und wie sieht es aus mit der Verjährungsfrist und Unterbrechung für mich als Fahrer? Unterbricht die Behörde meine Verjährungsfrist durch den Anhörungsbogen an den Halter?